- Startseite
-
Stadtrecht
- Allgemeine AbfallsatzungAllgemeine AbfallS
- Altstadt-FußgängerbereichesatzungAltstadt-FußgängerbereicheS
- Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungssatzungAngemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
- Angemietete und überlassene Wohnungen GebührensatzungAngemietete und überlassene Wohnungen GebührenS
- ArenaverordnungArenaVO
- Arthotheks-GebührensatzungArthotheks-GebührenS
- ArthothekssatzungArthotheksS
- Artothek (Benutzungsbedingungen)Artothek (Benutzungsbedingungen)
- AufgrabungsordnungAufgrabungsordnung
- Aufhebung der Fachakademiesatzung (Richard-Strauss-Konservatorium)Aufhebung der FachakademieS (Richard-Strauss-Konservatorium)
- AuswahlverfahrenssatzungAuswahlverfahrensS
- AutowaschanlagenverordnungAutowaschanlagenVO
- Bade- und BootverordnungBade- und BootVO
- BadekleidungsverordnungBadekleidungsV
- Bannwaldverordnung (Angerlohe)BannwaldVO (Angerlohe)
- Bannwaldverordnung (Aubinger Lohe)BannwaldVO (Aubinger Lohe)
- Bannwaldverordnung (Forstenrieder Park)BannwaldV (Forstenrieder Park)
- Bannwaldverordnung (Isarauen)BannwaldV (Isarauen)
- Bannwaldverordnung (Kreuzlinger Forst)BannwaldV (Kreuzlinger Forst)
- Bannwaldverordnung (Lochhamer Schlag)BannwaldV (Lochhamer Schlag)
- Bannwaldverordnung (München-Nord)BannwaldV (München-Nord)
- Bannwaldverordnung (München-Südost)BannwaldV (München-Südost)
- Bannwaldverordnung (Schwarzhölzl)BannwaldVO (Schwarzhölzl)
- BaumschutzverordnungBaumschutzV
- BebauungsplansatzungBebauungsplanS
- BehindertenbeauftragtensatzungBehindertenbeauftragtenS
- BehindertenbeiratsatzungBehindertenbeiratS
- BekanntmachungssatzungBekanntmachungsS
- Benutzungssatzung Stiftung Villa StuckBenutzungsS Stiftung Villa Stuck
- BereinigungssatzungBereinigungsS
- BereinigungsverordnungBereinigungsVO
- Berufsfachschulgebührensatzung (Fremdspracheninstitut)BerufsfachschulgebührenS (Fremdspracheninstitut)
- Berufsfachschulsatzung (Diätetik)BerufsfachschulS (Diätetik)
- Berufsfachschulsatzung (Ergotherapie)BerufsfachschulS (Ergotherapie)
- Berufsfachschulsatzung (Fremdspracheninstitut)BerufsfachschulS (Fremdspracheninstitut)
- Berufsfachschulsatzung (Hauswirtschaft und Kinderpflege)BerufsfachschulS (Hauswirtschaft und Kinderpflege)
- Berufsfachschulsatzung (Kinderpflege BerufsfachschulS (Kinderpflege
- Berufsfachschulsatzung (Kommunikationsdesign) Schul- und PrüfungsordnungBerufsfachschulS (Kommunikationsdesign) Schul- und Prüfungsordnung
- Berufsfachschulsatzung (Sozialpflege)BerufsfachschulS (Sozialpflege)
- Berufsfachschulumwandlungssatzung (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)BerufsfachschulumwandlungsS (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)
- Berufsoberschulsatzung (Wirtschaft) ZulassungBerufsoberschulS (Wirtschaft) Zulassung
- Berufsschulsatzung (Apotheken- und Arzthelferinnen, Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker)BerufsschulS (Apotheken- und Arzthelferinnen, Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker)
- Berufsschulsatzung (Berufsvorbereitung, Berufsintegration)BerufsschulS (Berufsvorbereitung, Berufsintegration)
- Berufsschulsatzung (Einzelhandel Mitte und Einzelhandel Nord)BerufsschulS (Einzelhandel Mitte und Einzelhandel Nord)
- Berufsschulsatzung (Elektrotechnik)BerufsschulS (Elektrotechnik)
- Berufsschulsatzung (Jungarbeiter/-innen)BerufsschulS (Jungarbeiter/-innen)
- Berufsschulsatzung (Kommunikationselektronik)BerufsschulS (Kommunikationselektronik)
- Besondere SiedlungsgebieteverordnungBesondere SiedlungsgebieteVO
- Betriebssatzung (Abfallwirtschaftsbetrieb)BetriebsS (Abfallwirtschaftsbetrieb)
- Betriebssatzung (IT@M)BetriebsS (IT@M)
- Betriebssatzung (Markthallen München)BetriebsS (Markthallen München)
- Betriebssatzung (Münchner Kammerspiele)BetriebsS (Münchner Kammerspiele)
- Betriebssatzung (Münchner Stadtentwässerung)BetriebsS (Münchner Stadtentwässerung)
- Betriebssatzung (Stadtgüter München)BetriebsS (Stadtgüter München)
- BezirksausschusssatzungBezirksausschussS
- Bezirksausschüsse - GeschäftsordnungBezirksausschüsse - Geschäftsordnung
- BibliotheksgebührensatzungBibliotheksgebührenS
- BibliothekssatzungBibliotheksS
- BrennstoffverordnungBrennstoffV
- Buerger- und EinwohnerversammlungssatzungBuerger- und EinwohnerversammlungsS
- Buergerbegehren- und BuergerentscheidesatzungBuergerbegehren- und BuergerentscheideS
- Clearinghäuser-BenutzungssatzungClearinghäuser-BenutzungsS
- Clearinghäuser-GebührensatzungClearinghäuser-GebührenS
- Daglfinger RennplatzverordnungDaglfinger RennplatzV
- Dante-StadionverordnungDante-StadionV
- Deutsche Meisterschule für Mode Designschule MünchenDeutsche Meisterschule für Mode Designschule München
- Dult- und Christkindlmarkt-GebührensatzungDult- und Christkindlmarkt-GebührenS
- Dult- und ChristkindlmarktsatzungDult- und ChristkindlmarktS
- EinfriedungssatzungEinfriedungsS
- Entschädigungssatzung (Kommission für Kunst am Bau)Entschädigungssatzung (Kommission für Kunst am Bau)
- Entschädigungssatzung (Umlegungsausschuss)EntschädigungsS (Umlegungsausschuss)
- EntwässerungsabgabensatzungEntwässerungsabgabenS
- EntwässerungssatzungEntwässerungsS
- ErhaltungssatzungErhaltungsS
- ErläuterungErläuterung
- ErschließungsbeitragssatzungErschließungsbeitragsS
- Externenprüfungsgebührensatzung (Elektrotechnik und Maschinenbautechnik)ExternenprüfungsgebührenS (Elektrotechnik und Maschinenbautechnik)
- Externenprüfungsgebührensatzung (Kinderpfleger/Kinderpflegerin)ExternenprüfungsgebührenS (Kinderpfleger/Kinderpflegerin)
- Externenprüfungsgebührensatzung (Übersetzer/-in, Dolmetscher/-in)ExternenprüfungsgebührenS (Übersetzer/-in, Dolmetscher/-in)
- Fachakademiesatzung (Darstellende Kundst)FachakademieS (Darstellende Kundst)
- Fachakademiesatzung (Darstellende Kunst, - Studien - und PrüfungsS)FachakademieS (Darstellende Kunst, - Studien - und PrüfungsS)
- Fachakademiesatzung (Fremdspracheninstitut)FachakademieS (Fremdspracheninstitut)
- Fachakademiesatzung (Hauswirtschaft)FachakademieS (Hauswirtschaft)
- Fachakademiesatzung (Heilpädagogik)FachakademieS (Heilpädagogik)
- Fachakademiesatzung (Sozialpädagogik, Hauswirtschaft, Augenoptik und Musik)FachakademieS (Sozialpädagogik, Hauswirtschaft, Augenoptik und Musik)
- Fachoberschulsatzung (Gestaltung) ZulassungFachoberschulS (Gestaltung) Zulassung
- Fachoberschulsatzung (Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule)FachoberschulS (Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule)
- Fachoberschulsatzung (Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege) ZulassungFachoberschulS (Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege) Zulassung
- Fachoberschulsatzung (Zulassung zu den Fachoberschulen Sozialwesen)FachoberschulS (Zulassung zu den Fachoberschulen Sozialwesen)
- Fachoberschulsatzung Sozialwesen, Fachoberschulsatzung Gestaltung, Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-FachoberschuleFachoberschulS Sozialwesen, FachoberschulS Gestaltung, Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule
- Fachschule für Modellistik - ZulassungFachschule für Modellistik - Zulassung
- Fachschulsatzung (Augenoptik)FachschulS (Augenoptik)
- Fachschulsatzung (Bautechnik)FachschulS (Bautechnik)
- Fachschulsatzung (Buchbindetechnik und Fotografie; industrielle Buchbindetechnik FachschulS (Buchbindetechnik und Fotografie; industrielle Buchbindetechnik
- Fachschulsatzung (Drucktechnik und Papiertechnik)FachschulS (Drucktechnik und Papiertechnik)
- Fachschulsatzung (Fahrzeugtechnik und Elektromobilität FachschulS (Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
- Fachschulsatzung (Farb- und Lacktechnik FachschulS (Farb- und Lacktechnik
- Fachschulsatzung (Gold- und Silberschmiede)FachschulS (Gold- und Silberschmiede)
- Fachschulsatzung (Hauswirtschaft)FachschulS (Hauswirtschaft)
- Fachschulsatzung (Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik)FachschulS (Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik)
- Fachschulsatzung (Konditorenhandwerk)FachschulS (Konditorenhandwerk)
- Fachschulsatzung (Maler- und Lackierer)FachschulS (Maler- und Lackierer)
- Fachschulsatzung (Orthopädie-Technik)FachschulS (Orthopädie-Technik)
- Fachschulsatzung (Orthopädie-Technik)FachschulS (Orthopädie-Technik)
- Fachschulsatzung (Schnitt und Entwurf)FachschulS (Schnitt und Entwurf)
- Fachschulsatzung (Schreinerhandwerk)FachschulS (Schreinerhandwerk)
- Fachschulsatzung (Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien)FachschulS (Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien)
- Fachschulsatzung (Vergolder)FachschulS (Vergolder)
- Fahrradabstellplatzsatzung Fahrradabstellplatzsatzung
- Festlegung der Zahl der Eingangsklassen an GymnasienFestlegung der Zahl der Eingangsklassen an Gymnasien
- Festlegung der Zahl der Eingangsklassen an RealschulenFestlegung der Zahl der Eingangsklassen an Realschulen
- Feuerwehr-AufwendungsersatzsatzungFeuerwehr-AufwendungsersatzS
- Feuerwehr-KostenersatzsatzungFeuerwehr-KostenersatzS
- FeuerwehrsatzungFeuerwehrS
- Fleischhygiene-GebührensatzungFleischhygiene-GebührenS
- FreizeitsportsatzungFreizeitsportS
- Friedhofs-GebührensatzungFriedhofs-GebührenS
- FriedhofsatzungFriedhofS
- Friedrich-List-WirtschaftsschulesatzungFriedrich-List-WirtschaftsschuleS
- FrühlingsfestverordnungFrühlingsfestV
- Galerie- und Kunstbau-GebührensatzungGalerie- und Kunstbau-GebührenS
- Gartenabfall-GebührensatzungGartenabfall-GebührenS
- GartenabfallentsorgungssatzungGartenabfallentsorgungsS
- Gebührenordnung (Feldgeschworene)Gebührenordnung (Feldgeschworene)
- Gemeinnützigkeitssatzung Münchner StadtmuseumGemeinnützigkeitsS Münchner Stadtmuseum
- Gemeinnützigkeitssatzung Städtische Galerie im Lenbachhaus und KunstbauGemeinnützigkeitsS Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau
- Gemeinsame ElternbeiratssatzungGemeinsame ElternbeiratsS
- GeodatenService-GebührensatzungGeodatenService-GebührenS
- GeodatenServicesatzungGeodatenServiceS
- Gestaltungs- und BegrünungssatzungGestaltungs- und BegrünungsS
- Gesundheitsbehörde-GebührensatzungGesundheitsbehörde-GebührenS
- Gewerbe- und BauabfallentsorgungsgebührensatzungGewerbe- und BauabfallentsorgungsgebührenS
- Gewerbe- und BauabfallentsorgungssatzungGewerbe- und BauabfallentsorgungsS
- GleichstellungssatzungGleichstellungsS
- GrundstückskläranlagenverordnungGrundstückskläranlagenV
- GrünanlagengebührensatzungGrünanlagengebührenS
- GrünanlagensatzungGrünanlagenS
- Grünwalder StadionverordnungGrünwalder StadionV
- Gymnasiumssatzung (Schulzentrum am Petuelring)GymnasiumsS (Schulzentrum am Petuelring)
- Gymnasiumssatzung (Schulzentrum Perlach-Süd)GymnasiumsS (Schulzentrum Perlach-Süd)
- HallenverordnungHallenV
- HauptsatzungHauptS
- Hausarbeits- und MusiklärmverordnungHausarbeits- und MusiklärmV
- Haushaltsbefragungssatzung (soziale und gesundheitliche Lage in München)HaushaltsbefragungsS (soziale und gesundheitliche Lage in München)
- HausmüllentsorgungsgebührensatzungHausmüllentsorgungsgebührenS
- HausmüllentsorgungssatzungHausmüllentsorgungsS
- HausratsperrmüllgebührensatzungHausratsperrmüllgebührenS
- HausratsperrmüllsatzungHausratsperrmüllS
- Heilpädagogische TagesstättesatzungHeilpädagogische TagesstätteS
- Heilpädagogische Tagesstättesatzung (Allescherstraße)Heilpädagogische TagesstätteS (Allescherstraße)
- HeimatpflegersatzungHeimatpflegerS
- HortelternbeiratsatzungHortelternbeiratS
- HundesteuersatzungHundesteuerS
- HundeverordnungHundeV
- InformationsfreiheitssatzungInformationsfreiheitsS
- Jüdisches-Museum-München-BenutzungssatzungJüdisches-Museum-München-BenutzungsS
- Jüdisches-Museum-München-GebührensatzungJüdisches-Museum-München-GebührenS
- KinderkrippensatzungKinderkrippenS
- KindertageseinrichtungsgebührensatzungKindertageseinrichtungsgebührenS
- Kooperationseinrichtungs- und KindertagesstättensatzungKooperationseinrichtungs- und KindertagesstättenS
- KostensatzungKostenS
- LadenschlußverordnungLadenschlußV
- Laendeanlage-GebührensatzungLaendeanlage-GebührenS
- Landschaftsschutzgebiet (Moosgrund im Münchner NordostenLandschaftsschutzgebiet (Moosgrund im Münchner Nordosten
- LandschaftsschutzgebietverordnungLandschaftsschutzgebietVO
- Landschaftsschutzgebietverordnung NymphenburgLandschaftsschutzgebietVO Nymphenburg
- LandschaftsschutzverordnungLandschaftsschutzV
- LeichenordnungLeichenO
- LändeanlagesatzungLändeanlageS
- Marian-Batko-BerufsoberschulsatzungMarian-Batko-BerufsoberschulS
- Markthallen-GebührensatzungMarkthallen-GebührenS
- MarkthallensatzungMarkthallenS
- MieterbeiratsatzungMieterbeiratS
- Migrationsbeiratssatzung (vormals AusländerbeiratsS)MigrationsbeiratsS (vormals AusländerbeiratsS)
- Migrationsbeiratswahlordnung (vormals AusländerbeiratswahlO)MigrationsbeiratswahlO (vormals AusländerbeiratswahlO)
- Monacensia-GebührensatzungMonacensia-GebührenS
- Museum Villa Stuck-GebührensatzungMuseum Villa Stuck-GebührenS
- NaturdenkmalverordnungNaturdenkmalV
- Naturschutzgebieteverordnung (Allacher Lohe)NaturschutzgebieteV (Allacher Lohe)
- Naturschutzgebieteverordnung (Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Panzerwiese und Hartelholz)NaturschutzgebieteV (Panzerwiese und Hartelholz)
- Naturschutzgebieteverordnung (Schwarzhölzl)NaturschutzgebieteV (Schwarzhölzl)
- Naturschutzgebieteverordnung (Südliche Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Südliche Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Südliche Fröttmaninger Heide)NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide)
- NiederwildhegegemeinschaftverordnungNiederwildhegegemeinschaftVO
- Notquartiere-BenutzungssatzungNotquartiere-BenutzungsS
- Notquartiere-GebührensatzungNotquartiere-GebührenS
- NS-Dokumentationszentrum BenutzungssatzungNS-Dokumentationszentrum BenutzungsS
- NS-Dokumentationszentrum GebührensatzungNS-Dokumentationszentrum GebührenS
- OktoberfestverordnungOktoberfestV
- OlympiaparkverordnungOlympiaparkV
- OrientierungsstufensatzungOrientierungsstufenS
- Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Aubing, Landwied)Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Aubing, Landwied)
- Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Obermenzing, Untermenzing, Allach, Ludwigsfeld, Solln)Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Obermenzing, Untermenzing, Allach, Ludwigsfeld, Solln)
- Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Pasing, Feldmoching, Großhadern)Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Pasing, Feldmoching, Großhadern)
- Oskar-von-Miller-Ring-satzungOskar-von-Miller-Ring-S
- ParkgebührenverordnungParkgebührenV
- PlakatierungsverordnungPlakatierungsV
- Realschulsatzung (Bereich Obermenzing)RealschulS (Bereich Obermenzing)
- Realschulsatzung (Otto-Hahn-Realschule)RealschulS (Otto-Hahn-Realschule)
- Realschulsatzung (Perlach-Mitte)RealschulS (Perlach-Mitte)
- Realschulsatzung (Wilhelm-Röntgen-Realschule II)RealschulS (Wilhelm-Röntgen-Realschule II)
- RegelsatzfestsetzungsverordnungRegelsatzfestsetzungsV
- ReinhaltungsverordnungReinhaltungsV
- Riemer RennplatzverordnungRiemer RennplatzV
- Riemerschmid-WirtschaftsschulesatzungRiemerschmid-WirtschaftsschuleS
- SanierungsgebietesatzungSanierungsgebieteS
- Schul- und Prüfungsordnung (Werklehrer/-innen)Schul- und PrüfungsO (Werklehrer/-innen)
- Schule der Phantasie-GebührensatzungSchule der Phantasie-GebührenS
- Schule der Phantasie-satzungSchule der Phantasie-S
- SchulmensaSchulmensa
- SchulmensagebührensatzungSchulmensagebührenS
- Schutzraum für FrauenSchutzraum für Frauen
- SelbsthilfebeiratssatzungSelbsthilfebeiratsS
- SeniorenvertretungssatzungSeniorenvertretungsS
- Sing- und MusikschulgebührensatzungSing- und MusikschulgebührenS
- Sing- und MusikschulsatzungSing- und MusikschulS
- SondernutzungsgebührensatzungSondernutzungsgebührenS
- SondernutzungsrichtlinienSondernutzungsrichtlinien
- SozialhilfeausschußsatzungSozialhilfeausschußS
- Sperrbezirksverordnung (Prostituierte)SperrbezirksV (Prostituierte)
- SperrzeitverordnungSperrzeitV
- SperrzeitverordnungSperrzeitV
- SportbeiratsatzungSportbeiratS
- StachusbauwerksatzungStachusbauwerkS
- Stadtarchiv-GebührensatzungStadtarchiv-GebührenS
- StadtarchivsatzungStadtarchivS
- StadtjugendamtssatzungStadtjugendamtsS
- Stadtmuseums-GebührensatzungStadtmuseums-GebührenS
- Stadtrat - GeschäftsordnungStadtrat - Geschäftsordnung
- Stadtratskommissionsatzung (zur Gleichstellung von Frauen)StadtratskommissionS (zur Gleichstellung von Frauen)
- StadtsparkassesatzungStadtsparkasseS
- StadtwappensatzungStadtwappenS
- Staffel 9 - RichtlinienStaffel 9 - Richtlinien
- Staffel 9 - verordnungStaffel 9 - VO
- StandesamtsbezirkeverordnungStandesamtsbezirkeV
- StatistiksatzungStatistikS
- Stellplatzsatzung - StPlsatzungStellplatzS - StPlS
- Straßenausbaubeitragssatzung (gültig bis 31.12.2014) Außerkraft zum 01.01.2015)StraßenausbaubeitragsS (gültig bis 31.12.2014) Außerkraft zum 01.01.2015)
- Straßennamen- und HausnummernsatzungStraßennamen- und HausnummernS
- Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnungStraßenreinigungs- und -sicherungsVO
- StraßenreinigungsgebührensatzungStraßenreinigungsgebührenS
- StraßenreinigungssatzungStraßenreinigungsS
- TagesheimsatzungTagesheimS
- TaubenfütterungsverbotsverordnungTaubenfütterungsverbotsV
- TaxiordnungTaxiO
- TaxitarifordnungTaxitarifO
- Technikerschulsatzung - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. ElektrotechnikTechnikerschulS - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. Elektrotechnik
- Technikerschulsatzung - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. Elektrotechnik - ZulassungTechnikerschulS - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. Elektrotechnik - Zulassung
- TierkörperbeseitigungsverordnungTierkörperbeseitigungsV
- UF-Quartiere-BenutzungssatzungUF-Quartiere-BenutzungsS
- UF-Quartiere-GebührensatzungUF-Quartiere-GebührenS
- Unfallkasse München - SatzungUnfallkasse München - Satzung
- Veränderungssperren-satzungVeränderungssperren-S
- Vorkaufsrecht-satzungVorkaufsrecht-S
- WahlhelferentschädigungssatzungWahlhelferentschädigungsS
- Waldhornstraße, SchutzverordnungWaldhornstraße, SchutzV
- Wasserschutzgebiet (Karlsfeld, Feldmoching)Wasserschutzgebiet (Karlsfeld, Feldmoching)
- WasserversorgungsverordnungWasserversorgungsVO
- Willy-Brandt-Gesamtschule-GebührensatzungWilly-Brandt-Gesamtschule-GebührenS
- Willy-Brandt-GesamtschulesatzungWilly-Brandt-GesamtschuleS
- Winterschutzraum-BenützungssatzungWinterschutzraum-BenützungsS
- Winterschutzraum-GebührensatzungWinterschutzraum-GebührenS
- Wohnraumzweckentfremdungsatzung (ZeS)WohnraumzweckentfremdungS (ZeS)
- Wohnwagenstandplatzgebührensatzung für DurchreisendeWohnwagenstandplatzgebührenS für Durchreisende
- Wohnwagenstandplatzsatzung für DurchreisendeWohnwagenstandplatzS für Durchreisende
- ZweitwohnungsteuersatzungZweitwohnungsteuersatzung
- Überschwemmungsgebietsverordnung WürmÜberschwemmungsgebietsV Würm
- Stadtarchivsatzung
Stadtarchivsatzung als pdf
Landeshauptstadt
München
StadtarchivS 720
Stadtrecht
Satzung über die Aufgaben und Benützung des Stadtarchivs
der Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Satzung)
vom 4. August 1993
Stadtratsbeschluss:
21.07.1993
Bekanntmachung:
20.08.1993 (MüABI. S. 265)
Änderung:
19.01.2015 (MüABl. S. 33)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
06.01.1993 (GVBI. S. 65, BayRS 2020-1-1-I) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes
(BayArchivG) vom 22.12.1989 (GVBI. S. 710) folgende Satzung:
I. Abschnitt Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Archivierung und Benützung von Unterlagen im Stadtarchiv München.
§ 2 Begriffsbestimmung
(1) Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die
bei der Landeshauptstadt München und bei sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder
juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Urkunden,
Amtsbücher, Akten, Schriftstücke, amtliche Publikationen, Karteien, Karten, Risse, Pläne, Plakate,
Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente und alle anderen, auch elektronischen Aufzeichnungen,
unabhängig von ihrer Speicherungsform, sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten, die für die
Erhaltung, das Verständnis dieser Informationen und deren Nutzung notwendig sind. Zum Archivgut
gehört auch Dokumentationsmaterial, das vom Stadtarchiv ergänzend gesammelt wird.
(2) Archivwürdig sind Unterlagen, die für wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter
Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder
Verwaltung von bleibendem Wert sind.
(3) Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu
verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten.
II. Abschnitt Aufgaben
§ 3 Aufgaben des Stadtarchivs
(1) Die Landeshauptstadt München unterhält ein Archiv. Das Stadtarchiv ist die städtische
Fachdienststelle für alle Fragen des städtischen Archivwesens und der Stadtgeschichte.
(2) Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller städtischen Ämter sowie der städtischen
Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften zu archivieren. Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf
Archivgut der Rechtsvorgänger der Landeshauptstadt München und der Funktionsvorgänger der in
Satz 1 genannten Stellen.
720 StadtarchivS
(3) Das Stadtarchiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher Stellen (vgl. Art 13 Abs. 1, 14 Abs. 1
BayArchivG) archivieren. Es gilt diese Satzung, soweit Vereinbarungen oder Rechtsvorschriften nichts
anderes bestimmen.
(4) Das Stadtarchiv kann aufgrund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates
Archivgut archivieren, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht. Für dieses Archivgut gilt diese
Satzung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere
Festlegungen in den letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. Soweit dem Betroffenen
Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr auch
gegen das Stadtarchiv.
(5) Das Stadtarchiv berät die städtische Verwaltung bei der Verwaltung und Sicherung ihrer
Unterlagen. Im Hinblick auf die spätere Archivierung ist das Stadtarchiv bei der Einführung und
Änderung technischer Systeme zur Erstellung und Speicherung digitaler Unterlagen zu beteiligen. Das
Stadtarchiv kann außerdem nichtstädtische Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung
ihres Archivgutes beraten und unterstützen, soweit daran ein städtisches Interesse besteht.
(6) Das Stadtarchiv fördert die Erforschung der Stadtgeschichte.
§ 4 Auftragsarchivierung
Das Stadtarchiv kann auch Unterlagen übernehmen, deren besondere Aufbewahrungsfristen noch
nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten bleibt
(Auftragsarchivierung). Für die Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften
fort. Die Verantwortung des Stadtarchivs beschränkt sich auf die in § 5 Abs. 1 Satz 1 bestimmten
Maßnahmen.
§ 5 Verwaltung und Sicherung des Archivgutes
(1) Das Stadtarchiv hat die ordnungs- und sachgemäße dauernde Aufbewahrung und Benützbarkeit
des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benützung oder Vernichtung durch geeignete
technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Das Stadtarchiv hat das
Verfügungsrecht über das Archivgut und ist befugt, das Archivgut nach archivwissenschaftlichen
Gesichtspunkten zu ordnen, durch Findmittel zu erschließen sowie Unterlagen, deren Archivwürdigkeit
nicht mehr gegeben ist, zu vernichten.
(2) Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das Stadtarchiv ist nur zulässig, wenn
schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt werden.
III. Abschnitt Benützung
§ 6 Benützungsrecht
Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten und
sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und juristischen Personen für die Benützung zur Verfügung.
Minderjährige können zur Benützung zugelassen werden. Die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters soll vorliegen.
§ 7 Registrierung
Voraussetzung für die Benützung von Archivgut ist die einmalige Registrierung und die Anlage eines
Nutzerkontos in dem dafür bereitgestellten elektronischen Archivinformationssystem.
§ 8 Benützungsantrag
(1) Die Benützung von Archivgut im Lesesaal des Stadtarchivs ist zusätzlich zur Registrierung beim
Stadtarchiv schriftlich zu beantragen.
(2) Im Benützungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benützers/der
Benützerin, gegebenenfalls der Name und die Anschrift des Auftraggebers sowie das
Benützungsvorhaben, der überwiegende Benützungszweck und die Art der Auswertung anzugeben.
2
720 StadtarchivS
Ist der Benützer/die Benützerin minderjährig, hat er/sie dies anzuzeigen. Für jedes
Benützungsvorhaben ist ein eigener Benützungsantrag zu stellen.
(3) Der Benützer/die Benützerin hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten.
§ 9 Benützungsgenehmigung
(1) Die Benützungsgenehmigung erteilt das Stadtarchiv. Sie gilt nur für das laufende und das
darauffolgende Kalenderjahr, für das im Benützungsantrag angegebene Benützungsvorhaben und für
den angegebenen Benützungszweck. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
(2) Die Benützungsgenehmigung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit
a) Grund zu der Annahme besteht, dass Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder gefährdet würde,
b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter
entgegenstehen,
c) Gründe des Geheimnisschutzes es erfordern,
d) Der Erhaltungszustand des Archivgutes gefährdet würde,
e) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder
f) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen.
(3) Die Benützungsgenehmigung des Archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen
eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn
a) die Interessen der Stadt verletzt werden könnten,
b) der Antragsteller/die Antragstellerin gegen die Archivsatzungen verstoßen oder ihm erteilte
Nebenbestimmungen nicht eingehalten hat,
c) das Archivgut zu amtlichen Zwecken, im Rahmen von Erschließungsarbeiten oder wegen einer
gleichzeitigen anderweitigen Benützung benötigt wird oder
d) der Benützungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in
Reproduktionen erreicht werden kann.
Mit Rücksicht auf den Dienstbetrieb und andere Benützer/Benützerinnen kann die Bestellung und
Vorlage von Archivstücken je Benützer/Benützerin und je Benützungstag beschränkt werden.
(4) Die Benützungsgenehmigung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn
a) Angaben im Benützungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen,
b) nachträgliche Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten,
c) der Benützer/die Benützerin gegen die Archivsatzung verstößt oder ihm / ihr erteilte
Nebenbestimmungen nicht einhält oder
d) der Benützer/die Benützerin Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige
Belange Dritter nicht beachtet.
(5) Die Benützung kann auch auf Teile von Archivgut, auf anonymisierte Reproduktionen, auf die
Erteilung von Auskünften oder auf besondere Zwecke, wie quantifizierende medizinische Forschung
oder statistische Auswertung, beschränkt werden. Als Auflagen kommen insbesondere die
Verpflichtung zur Anonymisierung von Namen bei einer Veröffentlichung und zur Beachtung
schutzwürdiger Belange Betroffener oder Dritter sowie das Verbot der Weitergabe von Abschriften an
Dritte in Betracht.
(6) Im Fall einer Entscheidung aufgrund Abs. 2 Buchstaben a und c sowie Abs. 3 Buchstabe a holt das
Stadtarchiv vorher die Zustimmung des Oberbürgermeisters ein.
(7) Wird die Benützung von Unterlagen nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 BayArchivG beantragt, so hat der
Benützer/die Benützerin die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die
Benützung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist.
3
720 StadtarchivS
(8) Auf Art. 37 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz wird hingewiesen, wonach ein
mündlicher Verwaltungsakt schriftlich zu bestätigen ist, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht
und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
§ 10 Benützung im Stadtarchiv
(1) Die Benützung im Stadtarchiv erfolgt durch die Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und
Reproduktionen in den dafür vorgesehenen Räumen des Stadtarchivs. Dieses kann die Benützung
auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen Anfragen, durch Abgabe von
Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut ermöglichen.
(2) Mündliche oder schriftliche Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut
beschränken.
(3) Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel und die sonstige Hilfsmittel sind mit größter
Sorgfalt zu behandeln. Eine Änderung des Ordnungszustandes, die Entfernung von Bestandteilen und
die Anbringung oder Tilgung von Vermerken sind unzulässig. Bei der Vorlage wertvoller Archivalien
kann dem Benützer/der Benützerin die Verwendung von Bleistift vorgeschrieben werden.
(4) Das eigenmächtige Entfernen von Archivgut aus den für die Benutzung vorgesehenen Räumen ist
untersagt. Das Stadtarchiv ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
(5) Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benützung, wie Kamera, Schreibmaschine,
Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe bedarf besonderer Genehmigung. Diese kann nur
erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder Archivgut gefährdet noch der geordnete
Ablauf der Benützung gestört wird. Zum Schutz des Archivgutes ist es untersagt, in den für die
Benützung vorgesehenen Räumen zu rauchen, zu essen und zu trinken. Taschen, Mappen, Mäntel
und dergleichen dürfen in die Benützerräume nicht mitgenommen werden.
§ 11 Schutzfristen
(1) Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, bleibt
Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für
die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen. Archivgut, das
sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst nach zehn Jahren
nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem
Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Archivgut, das
besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf frühestens 60 Jahre nach seiner Entstehung
benützt werden. Für Archivgut, das Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung im Sinne der
§§ 8, 10 und 11 des Bundesarchivgesetzes unterliegt, gelten die Schutzfristen des § 5 des
Bundesarchivgesetzes. Die Schutzfristen gelten nicht für Maßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 2.
(2) Mit Zustimmung des Oberbürgermeisters können die Schutzfristen vom Stadtarchiv im einzelnen
Benützungsfall oder für bestimmte Archivgutgruppen verkürzt werden, wenn durch Rechtsvorschriften
nichts anderes bestimmt ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange
Betroffener oder Dritter entgegenstehen. Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur
zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benützung zur Erreichung des
beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus
sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen
unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen oder Dritter nicht
beeinträchtigt werden. Die Schutzfristen können vom Stadtarchiv mit Zustimmung des
Oberbürgermeisters um höchstens 30 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse
liegt.
(3) Die Benützung von Archivgut durch Stellen, bei denen es erwachsen ist oder die es abgegeben
haben, ist auch innerhalb der Schutzfristen der Abs. 1 und 2 zulässig. Diese Schutzfristen gelten
jedoch, wenn das Archivgut hätte gesperrt werden müssen.
(4) Der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen ist vom Benützer schriftlich bei dem Stadtarchiv zu
stellen. Bei personenbezogenem Archivgut nach Abs. 2 Satz 2 hat der Benützer/die Benützerin die
Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benützung zur Erreichung
des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus
4
720 StadtarchivS
sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen
unerlässlich ist.
(5) Unterlagen nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 BayArchivG dürfen bis 60 Jahre nach ihrer Entstehung nur
benützt werden, wenn die Benützung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist oder der
Betroffene eingewilligt hat.
§ 12 Reproduktionen
(1) Die Anfertigung von Reproduktionen kann nur nach Maßgabe der §§ 6 bis 9 und 11 erfolgen.
Reproduktionen werden durch das Stadtarchiv oder eine von diesem beauftragte Stelle hergestellt.
(2) Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Stadtarchivs zulässig.
(3) Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind das Stadtarchiv und die dort verwendete
Archivsignatur anzugeben.
§ 13 Versendung von Archivgut
(1) Auf die Versendung von Archivgut zur Benützung außerhalb des Stadtarchivs besteht kein
Anspruch. Sie kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, insbesondere wenn das Archivgut zu
amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecken benötigt wird. Die
Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.
(2) Archivgut kann zu nichtamtlichen Zwecken nur an hauptamtlich verwaltete Archive versandt
werden, sofern sich diese verpflichten, das Archivgut in den Benützerräumen unter Aufsicht nur dem
Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei zu verwahren, keine Reproduktionen
anzufertigen und das Archivgut nach Ablauf der Ausleihfrist zurückzusenden.
(3) Eine Versendung von Archivgut für Ausstellungen ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das
Archivgut wirksam vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und der Ausstellungszweck nicht
durch Reproduktionen oder Nachbildungen erreicht werden kann.
§ 14 Belegexemplar
Von jeder Veröffentlichung, die zu einem erheblichen Teil unter Verwendung von Archivgut des
Stadtarchivs angefertigt worden ist, ist diesem ein Exemplar kostenlos zu überlassen. Entsprechendes
gilt für die Veröffentlichung von Reproduktionen. Auf die Abgabe kann in Ausnahmefällen verzichtet
werden.
§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benützung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt München
vom 30. Januar 1976 (MüABI. S. 28) außer Kraft.
5