- Startseite
-
Stadtrecht
- Allgemeine AbfallsatzungAllgemeine AbfallS
- Altstadt-FußgängerbereichesatzungAltstadt-FußgängerbereicheS
- Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungssatzungAngemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
- Angemietete und überlassene Wohnungen GebührensatzungAngemietete und überlassene Wohnungen GebührenS
- ArenaverordnungArenaVO
- Arthotheks-GebührensatzungArthotheks-GebührenS
- ArthothekssatzungArthotheksS
- Artothek (Benutzungsbedingungen)Artothek (Benutzungsbedingungen)
- AufgrabungsordnungAufgrabungsordnung
- Aufhebung der Fachakademiesatzung (Richard-Strauss-Konservatorium)Aufhebung der FachakademieS (Richard-Strauss-Konservatorium)
- AuswahlverfahrenssatzungAuswahlverfahrensS
- AutowaschanlagenverordnungAutowaschanlagenVO
- Bade- und BootverordnungBade- und BootVO
- BadekleidungsverordnungBadekleidungsV
- Bannwaldverordnung (Angerlohe)BannwaldVO (Angerlohe)
- Bannwaldverordnung (Aubinger Lohe)BannwaldVO (Aubinger Lohe)
- Bannwaldverordnung (Forstenrieder Park)BannwaldV (Forstenrieder Park)
- Bannwaldverordnung (Isarauen)BannwaldV (Isarauen)
- Bannwaldverordnung (Kreuzlinger Forst)BannwaldV (Kreuzlinger Forst)
- Bannwaldverordnung (Lochhamer Schlag)BannwaldV (Lochhamer Schlag)
- Bannwaldverordnung (München-Nord)BannwaldV (München-Nord)
- Bannwaldverordnung (München-Südost)BannwaldV (München-Südost)
- Bannwaldverordnung (Schwarzhölzl)BannwaldVO (Schwarzhölzl)
- BaumschutzverordnungBaumschutzV
- BebauungsplansatzungBebauungsplanS
- BehindertenbeauftragtensatzungBehindertenbeauftragtenS
- BehindertenbeiratsatzungBehindertenbeiratS
- BekanntmachungssatzungBekanntmachungsS
- Benutzungssatzung Stiftung Villa StuckBenutzungsS Stiftung Villa Stuck
- BereinigungssatzungBereinigungsS
- BereinigungsverordnungBereinigungsVO
- Berufsfachschulgebührensatzung (Fremdspracheninstitut)BerufsfachschulgebührenS (Fremdspracheninstitut)
- Berufsfachschulsatzung (Diätetik)BerufsfachschulS (Diätetik)
- Berufsfachschulsatzung (Ergotherapie)BerufsfachschulS (Ergotherapie)
- Berufsfachschulsatzung (Fremdspracheninstitut)BerufsfachschulS (Fremdspracheninstitut)
- Berufsfachschulsatzung (Hauswirtschaft und Kinderpflege)BerufsfachschulS (Hauswirtschaft und Kinderpflege)
- Berufsfachschulsatzung (Kinderpflege BerufsfachschulS (Kinderpflege
- Berufsfachschulsatzung (Kommunikationsdesign) Schul- und PrüfungsordnungBerufsfachschulS (Kommunikationsdesign) Schul- und Prüfungsordnung
- Berufsfachschulsatzung (Sozialpflege)BerufsfachschulS (Sozialpflege)
- Berufsfachschulumwandlungssatzung (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)BerufsfachschulumwandlungsS (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)
- Berufsoberschulsatzung (Wirtschaft) ZulassungBerufsoberschulS (Wirtschaft) Zulassung
- Berufsschulsatzung (Apotheken- und Arzthelferinnen, Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker)BerufsschulS (Apotheken- und Arzthelferinnen, Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker)
- Berufsschulsatzung (Berufsvorbereitung, Berufsintegration)BerufsschulS (Berufsvorbereitung, Berufsintegration)
- Berufsschulsatzung (Einzelhandel Mitte und Einzelhandel Nord)BerufsschulS (Einzelhandel Mitte und Einzelhandel Nord)
- Berufsschulsatzung (Elektrotechnik)BerufsschulS (Elektrotechnik)
- Berufsschulsatzung (Jungarbeiter/-innen)BerufsschulS (Jungarbeiter/-innen)
- Berufsschulsatzung (Kommunikationselektronik)BerufsschulS (Kommunikationselektronik)
- Besondere SiedlungsgebieteverordnungBesondere SiedlungsgebieteVO
- Betriebssatzung (Abfallwirtschaftsbetrieb)BetriebsS (Abfallwirtschaftsbetrieb)
- Betriebssatzung (IT@M)BetriebsS (IT@M)
- Betriebssatzung (Markthallen München)BetriebsS (Markthallen München)
- Betriebssatzung (Münchner Kammerspiele)BetriebsS (Münchner Kammerspiele)
- Betriebssatzung (Münchner Stadtentwässerung)BetriebsS (Münchner Stadtentwässerung)
- Betriebssatzung (Stadtgüter München)BetriebsS (Stadtgüter München)
- BezirksausschusssatzungBezirksausschussS
- Bezirksausschüsse - GeschäftsordnungBezirksausschüsse - Geschäftsordnung
- BibliotheksgebührensatzungBibliotheksgebührenS
- BibliothekssatzungBibliotheksS
- BrennstoffverordnungBrennstoffV
- Buerger- und EinwohnerversammlungssatzungBuerger- und EinwohnerversammlungsS
- Buergerbegehren- und BuergerentscheidesatzungBuergerbegehren- und BuergerentscheideS
- Clearinghäuser-BenutzungssatzungClearinghäuser-BenutzungsS
- Clearinghäuser-GebührensatzungClearinghäuser-GebührenS
- Daglfinger RennplatzverordnungDaglfinger RennplatzV
- Dante-StadionverordnungDante-StadionV
- Deutsche Meisterschule für Mode Designschule MünchenDeutsche Meisterschule für Mode Designschule München
- Dult- und Christkindlmarkt-GebührensatzungDult- und Christkindlmarkt-GebührenS
- Dult- und ChristkindlmarktsatzungDult- und ChristkindlmarktS
- EinfriedungssatzungEinfriedungsS
- Entschädigungssatzung (Kommission für Kunst am Bau)Entschädigungssatzung (Kommission für Kunst am Bau)
- Entschädigungssatzung (Umlegungsausschuss)EntschädigungsS (Umlegungsausschuss)
- EntwässerungsabgabensatzungEntwässerungsabgabenS
- EntwässerungssatzungEntwässerungsS
- ErhaltungssatzungErhaltungsS
- ErläuterungErläuterung
- ErschließungsbeitragssatzungErschließungsbeitragsS
- Externenprüfungsgebührensatzung (Elektrotechnik und Maschinenbautechnik)ExternenprüfungsgebührenS (Elektrotechnik und Maschinenbautechnik)
- Externenprüfungsgebührensatzung (Kinderpfleger/Kinderpflegerin)ExternenprüfungsgebührenS (Kinderpfleger/Kinderpflegerin)
- Externenprüfungsgebührensatzung (Übersetzer/-in, Dolmetscher/-in)ExternenprüfungsgebührenS (Übersetzer/-in, Dolmetscher/-in)
- Fachakademiesatzung (Darstellende Kundst)FachakademieS (Darstellende Kundst)
- Fachakademiesatzung (Darstellende Kunst, - Studien - und PrüfungsS)FachakademieS (Darstellende Kunst, - Studien - und PrüfungsS)
- Fachakademiesatzung (Fremdspracheninstitut)FachakademieS (Fremdspracheninstitut)
- Fachakademiesatzung (Hauswirtschaft)FachakademieS (Hauswirtschaft)
- Fachakademiesatzung (Heilpädagogik)FachakademieS (Heilpädagogik)
- Fachakademiesatzung (Sozialpädagogik, Hauswirtschaft, Augenoptik und Musik)FachakademieS (Sozialpädagogik, Hauswirtschaft, Augenoptik und Musik)
- Fachoberschulsatzung (Gestaltung) ZulassungFachoberschulS (Gestaltung) Zulassung
- Fachoberschulsatzung (Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule)FachoberschulS (Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule)
- Fachoberschulsatzung (Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege) ZulassungFachoberschulS (Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege) Zulassung
- Fachoberschulsatzung (Zulassung zu den Fachoberschulen Sozialwesen)FachoberschulS (Zulassung zu den Fachoberschulen Sozialwesen)
- Fachoberschulsatzung Sozialwesen, Fachoberschulsatzung Gestaltung, Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-FachoberschuleFachoberschulS Sozialwesen, FachoberschulS Gestaltung, Teilung Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule
- Fachschule für Modellistik - ZulassungFachschule für Modellistik - Zulassung
- Fachschulsatzung (Augenoptik)FachschulS (Augenoptik)
- Fachschulsatzung (Bautechnik)FachschulS (Bautechnik)
- Fachschulsatzung (Buchbindetechnik und Fotografie; industrielle Buchbindetechnik FachschulS (Buchbindetechnik und Fotografie; industrielle Buchbindetechnik
- Fachschulsatzung (Drucktechnik und Papiertechnik)FachschulS (Drucktechnik und Papiertechnik)
- Fachschulsatzung (Fahrzeugtechnik und Elektromobilität FachschulS (Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
- Fachschulsatzung (Farb- und Lacktechnik FachschulS (Farb- und Lacktechnik
- Fachschulsatzung (Gold- und Silberschmiede)FachschulS (Gold- und Silberschmiede)
- Fachschulsatzung (Hauswirtschaft)FachschulS (Hauswirtschaft)
- Fachschulsatzung (Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik)FachschulS (Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik)
- Fachschulsatzung (Konditorenhandwerk)FachschulS (Konditorenhandwerk)
- Fachschulsatzung (Maler- und Lackierer)FachschulS (Maler- und Lackierer)
- Fachschulsatzung (Orthopädie-Technik)FachschulS (Orthopädie-Technik)
- Fachschulsatzung (Orthopädie-Technik)FachschulS (Orthopädie-Technik)
- Fachschulsatzung (Schnitt und Entwurf)FachschulS (Schnitt und Entwurf)
- Fachschulsatzung (Schreinerhandwerk)FachschulS (Schreinerhandwerk)
- Fachschulsatzung (Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien)FachschulS (Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien)
- Fachschulsatzung (Vergolder)FachschulS (Vergolder)
- Fahrradabstellplatzsatzung Fahrradabstellplatzsatzung
- Festlegung der Zahl der Eingangsklassen an GymnasienFestlegung der Zahl der Eingangsklassen an Gymnasien
- Festlegung der Zahl der Eingangsklassen an RealschulenFestlegung der Zahl der Eingangsklassen an Realschulen
- Feuerwehr-AufwendungsersatzsatzungFeuerwehr-AufwendungsersatzS
- Feuerwehr-KostenersatzsatzungFeuerwehr-KostenersatzS
- FeuerwehrsatzungFeuerwehrS
- Fleischhygiene-GebührensatzungFleischhygiene-GebührenS
- FreizeitsportsatzungFreizeitsportS
- Friedhofs-GebührensatzungFriedhofs-GebührenS
- FriedhofsatzungFriedhofS
- Friedrich-List-WirtschaftsschulesatzungFriedrich-List-WirtschaftsschuleS
- FrühlingsfestverordnungFrühlingsfestV
- Galerie- und Kunstbau-GebührensatzungGalerie- und Kunstbau-GebührenS
- Gartenabfall-GebührensatzungGartenabfall-GebührenS
- GartenabfallentsorgungssatzungGartenabfallentsorgungsS
- Gebührenordnung (Feldgeschworene)Gebührenordnung (Feldgeschworene)
- Gemeinnützigkeitssatzung Münchner StadtmuseumGemeinnützigkeitsS Münchner Stadtmuseum
- Gemeinnützigkeitssatzung Städtische Galerie im Lenbachhaus und KunstbauGemeinnützigkeitsS Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau
- Gemeinsame ElternbeiratssatzungGemeinsame ElternbeiratsS
- GeodatenService-GebührensatzungGeodatenService-GebührenS
- GeodatenServicesatzungGeodatenServiceS
- Gestaltungs- und BegrünungssatzungGestaltungs- und BegrünungsS
- Gesundheitsbehörde-GebührensatzungGesundheitsbehörde-GebührenS
- Gewerbe- und BauabfallentsorgungsgebührensatzungGewerbe- und BauabfallentsorgungsgebührenS
- Gewerbe- und BauabfallentsorgungssatzungGewerbe- und BauabfallentsorgungsS
- GleichstellungssatzungGleichstellungsS
- GrundstückskläranlagenverordnungGrundstückskläranlagenV
- GrünanlagengebührensatzungGrünanlagengebührenS
- GrünanlagensatzungGrünanlagenS
- Grünwalder StadionverordnungGrünwalder StadionV
- Gymnasiumssatzung (Schulzentrum am Petuelring)GymnasiumsS (Schulzentrum am Petuelring)
- Gymnasiumssatzung (Schulzentrum Perlach-Süd)GymnasiumsS (Schulzentrum Perlach-Süd)
- HallenverordnungHallenV
- HauptsatzungHauptS
- Hausarbeits- und MusiklärmverordnungHausarbeits- und MusiklärmV
- Haushaltsbefragungssatzung (soziale und gesundheitliche Lage in München)HaushaltsbefragungsS (soziale und gesundheitliche Lage in München)
- HausmüllentsorgungsgebührensatzungHausmüllentsorgungsgebührenS
- HausmüllentsorgungssatzungHausmüllentsorgungsS
- HausratsperrmüllgebührensatzungHausratsperrmüllgebührenS
- HausratsperrmüllsatzungHausratsperrmüllS
- Heilpädagogische TagesstättesatzungHeilpädagogische TagesstätteS
- Heilpädagogische Tagesstättesatzung (Allescherstraße)Heilpädagogische TagesstätteS (Allescherstraße)
- HeimatpflegersatzungHeimatpflegerS
- HortelternbeiratsatzungHortelternbeiratS
- HundesteuersatzungHundesteuerS
- HundeverordnungHundeV
- InformationsfreiheitssatzungInformationsfreiheitsS
- Jüdisches-Museum-München-BenutzungssatzungJüdisches-Museum-München-BenutzungsS
- Jüdisches-Museum-München-GebührensatzungJüdisches-Museum-München-GebührenS
- KinderkrippensatzungKinderkrippenS
- KindertageseinrichtungsgebührensatzungKindertageseinrichtungsgebührenS
- Kooperationseinrichtungs- und KindertagesstättensatzungKooperationseinrichtungs- und KindertagesstättenS
- KostensatzungKostenS
- LadenschlußverordnungLadenschlußV
- Laendeanlage-GebührensatzungLaendeanlage-GebührenS
- Landschaftsschutzgebiet (Moosgrund im Münchner NordostenLandschaftsschutzgebiet (Moosgrund im Münchner Nordosten
- LandschaftsschutzgebietverordnungLandschaftsschutzgebietVO
- Landschaftsschutzgebietverordnung NymphenburgLandschaftsschutzgebietVO Nymphenburg
- LandschaftsschutzverordnungLandschaftsschutzV
- LeichenordnungLeichenO
- LändeanlagesatzungLändeanlageS
- Marian-Batko-BerufsoberschulsatzungMarian-Batko-BerufsoberschulS
- Markthallen-GebührensatzungMarkthallen-GebührenS
- MarkthallensatzungMarkthallenS
- MieterbeiratsatzungMieterbeiratS
- Migrationsbeiratssatzung (vormals AusländerbeiratsS)MigrationsbeiratsS (vormals AusländerbeiratsS)
- Migrationsbeiratswahlordnung (vormals AusländerbeiratswahlO)MigrationsbeiratswahlO (vormals AusländerbeiratswahlO)
- Monacensia-GebührensatzungMonacensia-GebührenS
- Museum Villa Stuck-GebührensatzungMuseum Villa Stuck-GebührenS
- NaturdenkmalverordnungNaturdenkmalV
- Naturschutzgebieteverordnung (Allacher Lohe)NaturschutzgebieteV (Allacher Lohe)
- Naturschutzgebieteverordnung (Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Panzerwiese und Hartelholz)NaturschutzgebieteV (Panzerwiese und Hartelholz)
- Naturschutzgebieteverordnung (Schwarzhölzl)NaturschutzgebieteV (Schwarzhölzl)
- Naturschutzgebieteverordnung (Südliche Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Südliche Fröttmaninger Heide NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide
- Naturschutzgebieteverordnung (Südliche Fröttmaninger Heide)NaturschutzgebieteV (Südliche Fröttmaninger Heide)
- NiederwildhegegemeinschaftverordnungNiederwildhegegemeinschaftVO
- Notquartiere-BenutzungssatzungNotquartiere-BenutzungsS
- Notquartiere-GebührensatzungNotquartiere-GebührenS
- NS-Dokumentationszentrum BenutzungssatzungNS-Dokumentationszentrum BenutzungsS
- NS-Dokumentationszentrum GebührensatzungNS-Dokumentationszentrum GebührenS
- OktoberfestverordnungOktoberfestV
- OlympiaparkverordnungOlympiaparkV
- OrientierungsstufensatzungOrientierungsstufenS
- Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Aubing, Landwied)Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Aubing, Landwied)
- Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Obermenzing, Untermenzing, Allach, Ludwigsfeld, Solln)Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Obermenzing, Untermenzing, Allach, Ludwigsfeld, Solln)
- Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Pasing, Feldmoching, Großhadern)Ortsrechts-ÜberleitungsBek. (Pasing, Feldmoching, Großhadern)
- Oskar-von-Miller-Ring-satzungOskar-von-Miller-Ring-S
- ParkgebührenverordnungParkgebührenV
- PlakatierungsverordnungPlakatierungsV
- Realschulsatzung (Bereich Obermenzing)RealschulS (Bereich Obermenzing)
- Realschulsatzung (Otto-Hahn-Realschule)RealschulS (Otto-Hahn-Realschule)
- Realschulsatzung (Perlach-Mitte)RealschulS (Perlach-Mitte)
- Realschulsatzung (Wilhelm-Röntgen-Realschule II)RealschulS (Wilhelm-Röntgen-Realschule II)
- RegelsatzfestsetzungsverordnungRegelsatzfestsetzungsV
- ReinhaltungsverordnungReinhaltungsV
- Riemer RennplatzverordnungRiemer RennplatzV
- Riemerschmid-WirtschaftsschulesatzungRiemerschmid-WirtschaftsschuleS
- SanierungsgebietesatzungSanierungsgebieteS
- Schul- und Prüfungsordnung (Werklehrer/-innen)Schul- und PrüfungsO (Werklehrer/-innen)
- Schule der Phantasie-GebührensatzungSchule der Phantasie-GebührenS
- Schule der Phantasie-satzungSchule der Phantasie-S
- SchulmensaSchulmensa
- SchulmensagebührensatzungSchulmensagebührenS
- Schutzraum für FrauenSchutzraum für Frauen
- SelbsthilfebeiratssatzungSelbsthilfebeiratsS
- SeniorenvertretungssatzungSeniorenvertretungsS
- Sing- und MusikschulgebührensatzungSing- und MusikschulgebührenS
- Sing- und MusikschulsatzungSing- und MusikschulS
- SondernutzungsgebührensatzungSondernutzungsgebührenS
- SondernutzungsrichtlinienSondernutzungsrichtlinien
- SozialhilfeausschußsatzungSozialhilfeausschußS
- Sperrbezirksverordnung (Prostituierte)SperrbezirksV (Prostituierte)
- SperrzeitverordnungSperrzeitV
- SperrzeitverordnungSperrzeitV
- SportbeiratsatzungSportbeiratS
- StachusbauwerksatzungStachusbauwerkS
- Stadtarchiv-GebührensatzungStadtarchiv-GebührenS
- StadtarchivsatzungStadtarchivS
- StadtjugendamtssatzungStadtjugendamtsS
- Stadtmuseums-GebührensatzungStadtmuseums-GebührenS
- Stadtrat - GeschäftsordnungStadtrat - Geschäftsordnung
- Stadtratskommissionsatzung (zur Gleichstellung von Frauen)StadtratskommissionS (zur Gleichstellung von Frauen)
- StadtsparkassesatzungStadtsparkasseS
- StadtwappensatzungStadtwappenS
- Staffel 9 - RichtlinienStaffel 9 - Richtlinien
- Staffel 9 - verordnungStaffel 9 - VO
- StandesamtsbezirkeverordnungStandesamtsbezirkeV
- StatistiksatzungStatistikS
- Stellplatzsatzung - StPlsatzungStellplatzS - StPlS
- Straßenausbaubeitragssatzung (gültig bis 31.12.2014) Außerkraft zum 01.01.2015)StraßenausbaubeitragsS (gültig bis 31.12.2014) Außerkraft zum 01.01.2015)
- Straßennamen- und HausnummernsatzungStraßennamen- und HausnummernS
- Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnungStraßenreinigungs- und -sicherungsVO
- StraßenreinigungsgebührensatzungStraßenreinigungsgebührenS
- StraßenreinigungssatzungStraßenreinigungsS
- TagesheimsatzungTagesheimS
- TaubenfütterungsverbotsverordnungTaubenfütterungsverbotsV
- TaxiordnungTaxiO
- TaxitarifordnungTaxitarifO
- Technikerschulsatzung - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. ElektrotechnikTechnikerschulS - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. Elektrotechnik
- Technikerschulsatzung - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. Elektrotechnik - ZulassungTechnikerschulS - Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Metellbau-, Informatik- u. Elektrotechnik - Zulassung
- TierkörperbeseitigungsverordnungTierkörperbeseitigungsV
- UF-Quartiere-BenutzungssatzungUF-Quartiere-BenutzungsS
- UF-Quartiere-GebührensatzungUF-Quartiere-GebührenS
- Unfallkasse München - SatzungUnfallkasse München - Satzung
- Veränderungssperren-satzungVeränderungssperren-S
- Vorkaufsrecht-satzungVorkaufsrecht-S
- WahlhelferentschädigungssatzungWahlhelferentschädigungsS
- Waldhornstraße, SchutzverordnungWaldhornstraße, SchutzV
- Wasserschutzgebiet (Karlsfeld, Feldmoching)Wasserschutzgebiet (Karlsfeld, Feldmoching)
- WasserversorgungsverordnungWasserversorgungsVO
- Willy-Brandt-Gesamtschule-GebührensatzungWilly-Brandt-Gesamtschule-GebührenS
- Willy-Brandt-GesamtschulesatzungWilly-Brandt-GesamtschuleS
- Winterschutzraum-BenützungssatzungWinterschutzraum-BenützungsS
- Winterschutzraum-GebührensatzungWinterschutzraum-GebührenS
- Wohnraumzweckentfremdungsatzung (ZeS)WohnraumzweckentfremdungS (ZeS)
- Wohnwagenstandplatzgebührensatzung für DurchreisendeWohnwagenstandplatzgebührenS für Durchreisende
- Wohnwagenstandplatzsatzung für DurchreisendeWohnwagenstandplatzS für Durchreisende
- ZweitwohnungsteuersatzungZweitwohnungsteuersatzung
- Überschwemmungsgebietsverordnung WürmÜberschwemmungsgebietsV Würm
- Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung
Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung als pdf
Landeshauptstadt
München
Angemietete und überlassene
Wohnungen BenutzungsS
857 Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der angemieteten und
überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München
(Angemietete und überlassene Wohnungen
Benutzungssatzung)
vom 15. April 2014
Stadtratsbeschluss:
09.04.2014
Bekanntmachung:
09.05.2014 (MüABl. S. 455)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl.
S. 366), folgende Satzung:
§ 1 Gegenstand der Satzung
(1) Diese Satzung regelt die Benutzung von Wohnungen, die durch die Landeshauptstadt München
von Dritten angemietet wurden und Haushalten mit Wohnraumbedarf überlassen werden
(angemietete und überlassene Wohnungen). Diese angemieteten und überlassenen Wohnungen
(abgeschlossene Wohneinheiten) sind öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt München zur
vorübergehenden Unterbringung von Personen, die wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit
droht und bei denen alle anderen Hilfen nachweislich erschöpft sind.
(2) Die in Abs. 1 genannten angemieteten und überlassenen Wohnungen sind keine Notquartiere im
Sinne der Notquartiere-Benutzungssatzung und auch keine Einrichtungen im Sinne von §§ 13, 75
SGB XII.
§ 2 Aufgabenstellung
Die angemieteten und überlassenen Wohnungen müssen nach Maßgabe dieser Satzung ein Wohnen
ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Den Benutzerinnen und Benutzern soll bei der
Eingliederung in normale Wohnverhältnisse geholfen werden; hierbei müssen sie nach ihren Kräften
mitwirken.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Die angemieteten und überlassenen Wohnungen dienen ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 52 der Abgabenordnung.
(2) Überschüsse aus den Einnahmen der angemieteten und überlassenen Wohnungen werden
ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Landeshauptstadt München erhält
keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der angemieteten und überlassenen
Wohnungen. Bei der Auflösung voll angemieteten und überlassenen Wohnungen ist das verbleibende
Vermögen gemeinnützigen Einrichtungen der Landeshauptstadt München zuzuführen.
(3) Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der angemieteten und überlassenen
Wohnungen fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
857
§ 4 Zuständigkeit
Die angemieteten und überlassenen Wohnungen werden vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und
Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte verwaltet.
§ 5 Aufnahme
(1) Angemietete und überlassene Wohnungen dürfen nur auf Antrag von Personen bezogen werden,
deren Aufnahme die Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration - Soziale
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte schriftlich verfügt hat.
Durch die Aufnahme entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zwischen der
Benutzerin/dem Benutzer und der Landeshauptstadt München, zu dem in der Aufnahmeverfügung
genannten Termin. Die Aufnahmeverfügung ist von allen künftigen Benutzerinnen/Benutzern
(Volljährige) oder den gesetzlichen Vertreterinnen/Vertretern (bei Minderjährigen und unter Betreuung
stehenden Volljährigen) zu unterschreiben.
Diese Satzung und ggf. die Hausordnung, die für die in der Aufnahme genannte Wohnung gilt, ist von
den Benutzerinnen/Benutzern bei der Aufnahme schriftlich anzuerkennen.
(2) Die Antragstellerinnen/Antragsteller sind verpflichtet, dem Amt für Wohnen und Migration - Soziale
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse
sowie die Gründe für eine Aufnahme Auskunft zu geben.
(3) Die Aufnahme kann befristet und unter Auflagen und Bedingungen erfolgen.
(4) In abgeschlossenen Wohneinheiten können auch mehrere Benutzerinnen/Benutzer aufgenommen
werden, die miteinander verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sich in eingetragener
Lebenspartnerschaft befinden oder sonst eine auf Dauer und häusliche Gemeinschaft angelegte
Beziehung führen.
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in eine angemietete und überlassene Wohnung besteht
nicht. Ebenso besteht im Falle der Aufnahme kein Anspruch auf eine bestimmte angemietete und
überlassene Wohnung.
§ 6 Auskunftspflicht
(1) Die Benutzerinnen/Benutzer sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt
für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Satzung erheblich sind, insbesondere
Auskunft zu geben über Arbeits-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
2.
Änderungen in den Familienverhältnissen unverzüglich mitzuteilen,
3.
zum Nachweis Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen,
erforderlichenfalls der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.
(2) Den Benutzerinnen/den Benutzern kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.
§ 7 Verhalten
(1) Die Wohnsituation in den angemieteten und überlassenen Wohnungen erfordert Rücksichtnahme
und Mitwirkung aller Bewohnerinnen/Bewohner, damit ein sozial verträgliches Miteinander in der
Hausgemeinschaft gewährleistet ist. Insbesondere sind folgende Verhaltensvorschriften zu beachten:
1.
Die Benutzerinnen/die Benutzer haben die angemieteten und überlassenen Wohnungen,
insbesondere die Wohnräume und die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Trockenräume,
Waschküchen), pfleglich zu behandeln und stets in sauberem Zustand zu erhalten.
2.
Die Benutzerinnen/die Benutzer haben sich in den angemieteten und überlassenen Wohnungen
so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
3.
Die Treppenreinigung ist, wenn keine andere Regelung getroffen ist, von den
Benutzerinnen/Benutzern im Wechsel mit den anderen Stockwerksbewohnerinnen/-bewohnern
2
Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
857
einmal wöchentlich, bei grober Verschmutzung öfters, von der Wohnungseingangstüre bis zum
Treppenabsatz des darunter liegenden Stockwerkes auf eigene Kosten durchzuführen.
4.
Schönheitsreparaturen sind von den Benutzerinnen/den Benutzern während der Dauer der
Nutzung auf eigene Kosten durchzuführen, dazu gehören: Streichen der Wände und Decken,
der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre sowie der Holzfenster (innen) und Holztüren
(Wohnungs- und Balkontüre innen).
(2) Die Benutzerinnen/Benutzer haben für sämtliche von ihnen verursachten Schäden die Kosten zu
tragen, außerdem tragen die Benutzerinnen/Benutzer die Kosten für Kleinreparaturen (75,-- Euro pro
Reparatur, maximal 200,-- Euro pro Jahr). Kleinreparaturen sind Reparaturen an Gegenständen der
Wohnung, auf die die Benutzerinnen/Benutzer einen direkten und häufigen Zugriff haben (z.B.
Türklinken, Fenstergriffe, Heizungsthermostate, Armaturen, Jalousien).
Sonstige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von der Landeshauptstadt
München auf eigene Kosten durchgeführt.
(3) Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Benutzerinnen/Benutzer und im Interesse einer
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angemieteten und überlassenen Wohnungen ist es den
Benutzerinnen/Benutzern nicht gestattet:
1.
Andere Personen dauernd ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Landeshauptstadt
München in die angemietete und überlassene Wohnung aufzunehmen. Als dauernd gilt
insbesondere jeder Aufenthalt von mehr als vier Wochen sowie wiederholte Aufenthalte,
zwischen denen nur kurze zeitliche Unterbrechungen liegen.
2.
Räume einer angemieteten und überlassenen Wohnung zu anderen als Wohnzwecken zu
verwenden.
3.
Im Bereich der angemieteten und überlassenen Wohnung ohne vorherige schriftliche
Einwilligung der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration - Soziale
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte
a) bauliche Änderungen einschließlich Installationen jeglicher Art innerhalb und außerhalb der
Gebäude vorzunehmen,
b) Bauwerke irgendwelcher Art oder Umzäunungen zu errichten und Pflanzungen anzulegen,
c) Ölöfen, Gasherde, Gasraumheizöfen, Flüssigkeitsanlagen (Propangasgeräte), Elektroöfen
und -herde aufzustellen und zu betreiben,
d) Antennenanlagen einschließlich Satellitenschüsseln oder Funkanlagen auf den Gebäuden
anzubringen.
4.
Die ihnen zugewiesenen Räume (auch Keller und andere Nebenräume) mit anderen
Benutzerinnen/Benutzern ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Landeshauptstadt
München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Sozialre Wohnraumversorgung,
Fachbereich Unterkünfte zu tauschen oder anderen Personen zu überlassen.
5.
Altmaterial oder leichtentzündliche Sachen jeglicher Art in den Wohnungs- oder Nebenräumen
zu lagern, Gegenstände aller Art, insbesondere sperrige Gegenstände sowie Fahr- und
Motorräder auf dem Flur, in den Gemeinschaftseinrichtungen oder den Grünanlagen außerhalb
der dafür vorgesehenen Plätze abzustellen.
6.
Gegenstände aller Art, insbesondere sperrige Gegenstände sowie Fahr- und Motorräder auf
dem Flur, in den Gemeinschaftseinrichtungen oder den Grünlagen außerhalb der dafür
vorgesehenen Plätze abzustellen.
7.
Fahrzeuge aller Art und Kfz-Anhänger vor den angemieteten und überlassenen Wohnungen
oder in den Grünanlagen zu parken oder abzustellen, auf den zu den angemieteten und
überlassenen Wohnungen gehörenden Flächen zu fahren, Fahrzeuge instand zu setzen oder
zu waschen.
8.
Nicht fahrbereite oder unangemeldete Kraftfahrzeuge auf den vor den angemieteten und
überlassenen Wohnungen errichteten Parkplätzen, auf Gehwegen und Grünanlagen der
angemieteten und überlassenen Wohnungen abzustellen.
3
Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
857
(4) Haustiere können nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Landeshauptstadt München,
Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich
Unterkünfte im Bereich der angemieteten und überlassenen Wohnungen gehalten werden. Die
Einwilligung ist zu erteilen, wenn durch die Haustierhaltung keine berechtigten Interessen der
Bewohnerinnen/Bewohner beeinträchtigt werden und bei angemieteten und überlassenen
Wohnungen die vorherige Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters vorliegt. Die Einwilligung kann
widerrufen werden, wenn Auflagen nicht eingehalten, die angemietete und überlassene Wohnung
beschädigt oder die anderen Benutzerinnen/Benutzer oder Nachbarn gefährdet oder belästigt werden
oder sich später Umstände ergeben, unter denen eine Einwilligung nicht mehr erteilt werden würde.
(5) Die Benutzerinnen/Benutzer sind verpflichtet, Schäden in den angemieteten und überlassenen
Wohnungen, insbesondere in den Wohnungsräumen und den Gemeinschaftseinrichtungen sowie das
Auftreten von Ungeziefer, unverzüglich der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für
Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte anzuzeigen.
(6) Die Beauftragten der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration -
Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte sind berechtigt, die angemieteten und
überlassenen Wohnungen zur Überwachung der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Satzung
werktags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zu betreten. Die Besichtigung ist rechtzeitig vorher
anzukündigen.
Zur Verhütung einer Gefahr für Gesundheit oder Leben von Menschen oder zur Vermeidung bzw.
Beseitigung akuter Schäden an den Gebäuden können die angemieteten und überlassenen
Wohnungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung betreten werden. Bei längerer Abwesenheit
haben die Benutzerinnen/Benutzer dafür zu sorgen, dass die angemieteten und überlassenen
Wohnungen zur Verhütung drohender Gefahren betreten werden können.
(7) Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Sozialre
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte kann ergänzend eine Hausordnung für die
angemieteten und überlassenen Wohnungen oder eine einzelne angemietete und überlassene
Wohnung erlassen, die einzuhalten ist.
(8) Hat die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte die angemieteten und überlassenen Wohnungen von
einem Dritten angemietet, so kann sie von den Benutzerinnen/Benutzern auch die Erfüllung von
Pflichten verlangen, die ihr aufgrund des Mietvertrages obliegen.
(9) Besucherinnen/Besucher haben sich in den angemieteten und überlassenen Wohnungen so zu
verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar
behindert oder belästigt wird, insbesondere sind die Regelungen dieser Satzung und der jeweiligen
Hausordnung/Aufnahmeverfügung zu beachten.
(10) Wer sich ohne Aufnahme dauernd in einer angemieteten und überlassenen Wohnung aufhält,
oder als Besucherin/Besucher gegen Bestimmungen des § 7 Abs. 9 verstößt, kann aus der
angemieteten und überlassenen Wohnung verwiesen werden. Ferner kann das künftige Betreten der
angemieteten und überlassenen Wohnung und deren Nebenanlagen befristet oder auf Dauer
untersagt werden (Hausverbot).
(11) Zum Vollzug diese Satzung können Anordnungen für den Einzelfall getroffen werden. Die
Benutzerinnen und Benutzer sowie Besucherinnen und Besucher haben solchen Anordnungen
unverzüglich Folge zu leisten.
§ 8 Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Bauliche Maßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen, die zur Erhaltung der angemieteten und
überlassenen Wohnungen, zur Abwendung drohender Gefahren sowie zur Beseitigung von Schäden
notwendig werden oder der Modernisierung dienen, darf die Landeshauptstadt München, auch ohne
Zustimmung der Benutzerinnen/Benutzer vornehmen. Die Benutzerinnen/Benutzer haben die in
Betracht kommenden Räume nach rechtzeitiger Ankündigung der Maßnahmen zugänglich zu halten.
Sie dürfen die Ausführung der Maßnahmen nicht behindern und verzögern. Einer Ankündigung bedarf
es nicht, wenn drohende Gefahren abgewendet oder Schäden vermieden bzw. beseitigt werden
sollen.
4
Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
857
§ 9 Beendigung des Benutzungsverhältnisses
(1) Die Benutzerinnen/die Benutzer können das Benutzungsverhältnis zum Ende eines Monats durch
eine schriftliche Erklärung beenden, die dem Amt für Wohnen und Migration - Soziale
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte spätestens am dritten Werktag des Monats
zugegangen sein muss.
(2) Das Benutzungsverhältnis endet bei Tod einer Benutzerin/eines Benutzers mit Ablauf des
Kalendermonats in dem der Todesfall eingetreten ist. Sind in einer angemieteten und überlassenen
Wohnung mehrere Benutzerinnen/Benutzer aufgenommen worden, wird das Benutzungsverhältnis mit
den hinterbliebenen Benutzerinnen/Benutzern nach Maßgabe des Abs. 3 fortgesetzt.
(3) Die Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung,
Fachbereich Unterkünfte kann das Benutzungsverhältnis mit der Frist eines Monats durch eine
schriftliche Erklärung beenden,
1.
wenn die Benutzerin/der Benutzer ihren/seinen Auskunftspflichten gemäß § 6 der Satzung nicht
fristgerecht nachkommt, insbesondere wenn sie/er sich weigert, Auskünfte über ihre/seine
Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen,
2.
wenn die Benutzerin/der Benutzer sich grundlos weigert, einen Antrag auf Vormerkung für eine
öffentlich geförderte Wohnung (sog. Sozialwohnung) zu stellen, eine andere nachgewiesene
Wohnung zu zumutbaren Bedingungen selber anzumieten oder wenn sie/er eine
vorgeschlagene geförderte Wohnung unberechtigt ablehnt bzw. sich zu Auswahlvorschlägen für
geförderte Wohnungen nicht äußert oder Termine zur Besichtigung von Wohnungen nicht
wahrnimmt,
3.
wenn die Benutzerin/der Benutzer nach ihrer/seiner Aufnahme ein Einkommen erzielt, welches
die für sie/ihn und ihre/seine Familie geltenden jeweiligen gesetzlichen Einkommensgrenzen im
öffentlich-geförderten Wohnungsbau überschreitet, es sei denn, es ist nach den Umständen
anzunehmen, dass die Überschreitung nur vorübergehend eingetreten ist oder das zur
Verfügung stehende Einkommen für die Anmietung einer freifinanzierten Wohnung nicht
ausreicht,
4.
wenn eine Benutzerin/ein Benutzer über Haus- bzw. Wohnungseigentum verfügt oder sonst
wirtschaftlich in der Lage ist, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen,
5.
wenn die angemietete und überlassene Wohnung nicht von allen in der Aufnahmeverfügung
aufgeführten Personen bezogen wird oder sich die Zahl der aufgenommenen Personen
vermindert hat,
6.
wenn eine Benutzerin/ein Benutzer sich anderweitig mit Wohnraum versorgt hat,
7.
wenn eine Benutzerin/ein Benutzer ungeachtet einer Abmahnung einen satzungswidrigen
Gebrauch der angemieteten und überlassenen Wohnung fortsetzt oder wenn eine
Benutzerin/ein Benutzer schuldhaft in einem solchen Maß ihre/seine Verpflichtungen verletzt,
insbesondere den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass der Landeshauptstadt München eine
Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann,
8.
wenn eine Benutzerin/ein Benutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung
der jeweiligen monatlichen Benutzungsgebühr oder mit einem Gesamtbetrag, der die
Benutzungsgebühren für zwei Monate erreicht, im Rückstand ist,
9.
bei Sanierung, Modernisierung, Abbruch oder Auflösung einer angemieteten und überlassenen
Wohnung,
10.
wenn die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte gegenüber der Eigentümerin/dem Eigentümer
der Wohnung zur Räumung verpflichtet ist,
11.
wenn sich eine Benutzerin/ein Benutzer weigert, infolge der Umwandlung seines öffentlich-
rechtlichen Benutzungsverhältnisses in ein privatrechtliches Mietverhältnis, einen Mietvertrag
mit einer neuen Vermieterin/einem neuen Vermieter abzuschließen,
12.
wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist,
5
Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
857
Die Beendigungsfrist nach Abs. 3 Satz 1 kann aus sozialen Gründen auf bis zu drei Monaten
verlängert werden.
(4) Wird angemietete bzw. überlassene Wohnung von der Antragstellerin/dem Antragsteller bzw.
deren/dessen Familienangehörigen nicht bezogen, erlischt das Benutzungsverhältnis mit sofortiger
Wirkung, ohne dass es einer Beendigung bedarf.
(5) Die Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung,
Fachbereich Unterkünfte kann das Benutzungsverhältnis jederzeit fristlos beenden, das künftige
Betreten des Anwesens oder Grundstückes befristen oder auf Dauer untersagen, wenn dies zur
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich und das Abwarten der
Beendigungsfristen nicht vertretbar ist.
(6) Vor der Beendigung des Benutzungsverhältnisses nach Abs. 3 ist die Benutzerin/der Benutzer
schriftlich anzuhören. Art. 28 Abs. 2 und 3 BayVwVfG gelten entsprechend.
(7) Soweit die erneute bzw. weitere Unterbringung von Benutzerinnen und Benutzern, deren
Benutzungsverhältnis nach § 9 Abs. 3 Ziffern 5, 9, 10 oder 11 beendet worden ist, erforderlich ist,
kann die Begründung eines neuen Benutzungsverhältnisses in einer anderen Unterkunft erfolgen,
soweit das Einkommen der Benutzerin/des Benutzers für sie/ihn und ihre/seine Familie geltenden
jeweiligen Einkommensgrenzen im öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht überschreitet.
§ 10 Räumung
(1) Wenn das Benutzungsverhältnis erloschen, beendet worden (§ 9) oder seine Befristung
abgelaufen ist (§ 5 Abs. 3), ist die angemietete und überlassene Wohnung inkl. aller Nebenräume
(z.B. Kellerabteil) termingemäß zu räumen und in sauberem (besenreinen) Zustand zu hinterlassen,
sowie sämtliche Schlüssel zurück zu geben.
(2) Wird diese Verpflichtung nicht termingemäß erfüllt und ist die Androhung eines Zwangsgeldes
erfolglos geblieben bzw. lässt die Androhung keinen Erfolg erwarten, so kann die Landeshauptstadt
München anordnen, dass die erforderliche Räumung auf Kosten und Gefahr der/des Verpflichteten
vorgenommen wird (Ersatzvornahme). Dabei werden nur brauchbar erscheinende und
einlagerungsfähige Gegenstände zur Einlagerung in ein städtisches Lager zur vorübergehenden
Verwahrung gebracht. Müll und unbrauchbar erscheinende sowie nicht einlagerungsfähige
Gegenstände werden zur Mülldeponie transportiert. Sofern die Benutzerin/der Benutzer die
eingelagerten Gegenstände nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach der erfolgten Räumung
trotz schriftlicher Aufforderung abholt, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der
Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung,
Fachbereich Unterkünfte über. Die Gegenstände werden dann vom Amt für Wohnen und Migration
karitativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt oder zur Müllverwertung gegeben.
In begründeten Einzelfällen kann die Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration -
Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte hiervor abweichen und den Verkauf der
Sachen - auch durch Versteigerung - und die Hinterlegung des Erlöses anordnen.
(3) Haben die Benutzerinnen/Benutzer Änderungen der Räume im Sinne des § 7 Abs. 3 Ziffer 3
vorgenommen, so haben sie den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Räumung wieder
herzustellen. Für Anlagen und Einrichtungen (auch Schilder und Aufschriften) innerhalb und
außerhalb der Wohnungsräume gilt das Gleiche.
(4) Werden die Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 und 2 nicht oder nicht
termingerecht erfüllt, haben die Benutzerinnen/Benutzer der Landeshauptstadt München,
Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich
Unterkünfte den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Personen, die miteinander verwandt,
verheiratet oder verschwägert sind, sich in eingetragener Lebenspartnerschaft befinden oder sonst
eine auf Dauer und häusliche Gemeinschaft angelegte Beziehung führen und gemeinsam
aufgenommen wurden, haften gesamtschuldnerisch.
§ 11 Beseitigung von Schäden
Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im
Bereich der angemieteten und überlassenen Wohnung einen satzungswidrigen Zustand herbeigeführt
hat, muss diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich beseitigen.
6
Angemietete und überlassene Wohnungen BenutzungsS
857
§ 12 Haftung
(1) Die Benutzerinnen/Benutzer haften nach den allgemeinen Bestimmungen für alle Schäden an der
angemieteten und überlassenen Wohnung, insbesondere an den ihnen überlassenen Räumen und
den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit sie von ihnen schuldhaft verursacht wurden.
Die Benutzerinnen/Benutzer haften auch für durch Dritte schuldhaft verursachte Schäden, soweit die
Benutzerinnen/Benutzer den besuchsweisen Aufenthalt der Dritten veranlasst haben.
(2) Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale
Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte haftet den Benutzerinnen/Benutzern nach Maßgabe
der allgemeinen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2014 in Kraft.
7