Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2022-01-11 09:30:00)
Datum: | 11.01.2022, 09:30 |
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Ort: | Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2021 - 2025 1. Investitionsmaßnahmen für Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Sportanlagen 2. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse
- 2.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 4 Krippen- und 4 Kindergartengruppen im Prinz-Eugen-Park WA 9 (Ruth-Drexel-Str. 96) im 13. Stadtbezirk Bogenhausen Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines Hauses für Kinder im Prinz-Eugen-Park WA 9 (Ruth-Drexel-Str. 96) mit 4 Krippengruppen und 4 Kindergartengruppen wird genehmigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Feldmochinger Straße 7 im 10. Stadtbezirk Moosach Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Neu- und Umbaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Feldmochinger Straße 7 in Höhe von 2.792.240 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger Haus für Kinder an der Floßmannstraße 1 im 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Baumaßnahme zur Erhaltung einer Kindertageseinrichtung an der Floßmannstraße 1 in Höhe von 506.416 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Rueßstraße 47a, Haus 2 im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Neubaumaßnahme zur Wiederherstellung einer Kindertageseinrichtung an der Rueßstraße 47a in Höhe von 2.692.040 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Rueßstraße 47b, Haus 1 im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für den Neubau von zur Kindertageseinrichtung an der Rueßstraße 47b, Haus 1, zugehörigen Räumlichkeiten (Mehrzweckraum, Umkleide, Garderobe) in Höhe von 300.600 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021 - Landesmittel Kindertageseinrichtung sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Bodenseestraße 24 im 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für den Ankauf einer neugebauten Kindertageseinrichtung an der Bodenseestraße 24 in Höhe von 1.398.946 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021 - Landesmittel Kindertageseinrichtung sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Dachauer Straße 124 im 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Umbaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Dachauer Straße 124 in Höhe von 412.665 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021 - Landesmittel Kindertageseinrichtung sonstiger Träger; zwei Mini-Kitas an der Lerchenfeldstraße 11 im 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für den Ankauf und die Umbaumaßnahme zur Schaffung von zwei separaten Kindertageseinrichtungen an der Lerchenfeldstraße 11 in Höhe von insgesamt 733.573 € zu, soweit jeweils alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021 - Landesmittel Kindertageseinrichtung sonstiger Träger; Kinderkrippe an der Landsberger Straße 450 im 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Neubaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Landsberger Straße 450 in Höhe von 1.564.684 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021 - Landesmittel Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger; Kinderkrippe an der Charles-de-Gaulle-Straße 4-6 im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Umbaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Charles-de-Gaulle-Straße 4-6 in Höhe von 1.009.455 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 12.: Kooperative Ganztagsbildung stärken Umsetzung des innovativen Möblierungskonzepts sicherstellen Beschleunigter Infrastrukturausbau zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Änderung zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit der Mittelbereitstellung im Sinne des Eckdatenbeschlusses zum Haushalt 2022 wird zugestimmt. 2. Die Ausführungen zum erwarteten Sonderprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder durch den Freistaat Bayern für die Jahre 2022 bis 2025 werden zur Kenntnis genommen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, das Ausstattungsbudget für den weiteren Ausbau der Kooperativen Ganztagsbildung an staatlichen Grundschulen dauerhaft um bis zu 800.000,00 EUR jährlich – unter Einbeziehung von erzielbaren Fördermitteln in Höhe von voraussichtlich 560.000,00 EUR in den Jahren 2022 bis 2025 – zu erhöhen. Entsprechend wird die MIP-Rate in der Investitionsliste bei 2110.9330 „Grundschulen; Einrichtung und Ausstattung“ jährlich um 800.000,00 EUR und in der Investitionsliste 2110.0000 „Grundschulen, Zuweisungen vom Land“ jährlich um 560.000,00 EUR erhöht. 4. Das derzeit gültige Mehrjahresinvestitionsprogramm 2021 - 2025 wird in der Investitionsliste bei 2110.9330 „Grundschulen; Einrichtung und Ausstattung“ und 2110.0000 „Grundschulen, Zuweisungen vom Land“ wie folgt geändert: M IP alt: 2021 – 2025 Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - Art Gesamt- kosten Finanz g. bis 2020 Mittelbedarf Investitionsliste nachrichtlich Summ e 2021 - 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Rest 2027 ff. 935 5.591 856 4.735 0 1.007 1.214 1.407 1.107 0 0 Sum 5.591 856 4.735 0 1.007 1.214 1.407 1.107 0 0 361 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St.A. 5.591 856 4.735 0 1.007 1.214 1.407 1.107 0 0 M IP neu: 2021 - 2025 Art Gesa mt- kosten Finanz g. bis 2020 Mittelbedarf Investitionsliste nachrichtlich Summ e 2021 - 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Rest 2027 ff. 935 8.791 856 7.935 0 1.807 2.014 2.207 1.907 0 0 Sum 8.791 856 7.935 0 1.807 2.014 2.207 1.907 0 0 361 2.240 0 2.240 0 560 560 560 560 0 0 St.A 6.551 856 5.695 0 1.247 1.454 1.647 1.347 0 0 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen investiven Haushaltsmittel von bis zu 800.000,00 EUR jährlich zum Haushalt anzumelden. Die Anmeldung für den Haushalt 2022 soll noch im Rahmen des Schlussabgleichs zum Haushaltsplan 2022 erfolgen. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die bei einer Verlängerung bzw. Neuauflage des Sonderprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder durch den Freistaat Bayern befristet in den Jahren 2022 bis 2025 zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 560.000,00 EUR jährlich für den Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 3 - Haushaltsplan der Jahre 2022 bis 2025 anzumelden und in die Mehrjahresinvestitionsplanung aufzunehmen. Die Anmeldung für den Haushalt 2022 soll im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushaltsplan 2022 erfolgen. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Fördermittel bei einer Verlängerung bzw. Neuauflage des Sonderprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder durch den Freistaat Bayern umfassend auszuschöpfen und im Bedarfsfall in Abstimmung mit der Stadtkämmerei den Betrag von 800.000,00 EUR komplett als Eigenmittel einzusetzen, um eine möglichst hohe Fördermittelausschöpfung zu erreichen. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 13.: Kleinkindertagesstätten e. V. (KKT); Genehmigung des Dreijahresbudgets für die Jahre 2022 bis 2024 gemäß Vertrag des Sozialreferats vom 09./15.03.2004 zwischen der Landeshauptstadt München und dem KKT
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Zuwendung für die dargestellten Maßnahmen des Kleinkindertagesstätten e. V. in Höhe von durchschnittlich jährlich 810.535 835.917 Euro entsprechend dem Wirtschaftsplan des KKT e. V. für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird zugestimmt. Die weiteren Antragspunkte sind im Vollzug dieses Beschlusses entsprechend anzupassen. 2. Die damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von jährlich 18.760 Euro werden innerhalb des bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats im Januar über den Haushalt 2022 durch das eigene Referatsbudget getragen. 3. Den Anlagen 1 bis 3 – Vereinbarung über Zuwendung und Eigenmittel (Anlage 1), Leistungsbeschreibung KKT (Anlage 2), Stellenplan KKT (Anlage 3) – wird zugestimmt. Diese werden verbindlicher Bestandteil des Vertrags vom 09./15.03.2004. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 14.: Einrichtung fünf inklusiver Arbeitsplätze in der Hauswirtschaft an städtischen Kindertageseinrichtungen im Geschäftsbereich KITA
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 5,0 VZÄ-Stellen Küchenhelfer*in bei RBS-KITA an den städtischen Kindertageseinrichtungen dauerhaft ab 01.01.2022 und deren Besetzung zu veranlassen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 240.850 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei sowie beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaften konsumtiven Sachkosten in Höhe von bis zu 6.000 Euro zum Haushalt 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Das Referat für Bildung und Sport – KITA wird beauftragt, den Eingliederungszuschuss beim zuständigen Kostenträger zu beantragen. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 86.706 Euro im Jahr 2022 und 72.255 Euro im Jahr 2023 im Rahmen der Hauhaltsplanaufstellung 2022 bzw. 2023 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich ab dem Jahr 2022 dauerhaft um bis zu 246.850 Euro, davon sind dauerhaft bis zu 246.850 Euro ab dem Jahr 2022 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 7. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um bis zu 86.706 Euro im Jahr 2022 und um bis zu 72.255 Euro im Jahr 2023, davon sind bis zu 86.706 Euro im Jahr 2022 und bis zu 72.255 Euro im Jahr 2023 zahlungswirksam. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01995 vom 08.10.2021 ist hiermit in Bezug auf das dort in Ziffer 3 formulierte Anliegen geschäftsordnungsgemäß erledigt. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 15.: Münchenzulage für hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen freigemeinnütziger und sonstiger Träger an Münchener Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der Münchner Förderformel (MFF) oder des EKI-Fördermodells gefördert werden München Zulage ...
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag (siehe Ziffer 7) wird zugestimmt. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 2,0 VZÄ SB Zuschusswesen bei RBS-KITA-GSt-Z dauerhaft ab dem 01.07.2022 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 70.250 Euro Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 140.500 Euro Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 45.624 Euro (40 % des JMB). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze bei RBS-KITA im Produkt Kitaverwaltung in Höhe von 4.000 Euro für das Jahr 2022 und die dauerhaften konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 1.600 Euro für das Jahr 2022 und 1.600 Euro ab dem Jahr 2023 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 und 2023 anzumelden. 4. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um 75.850 Euro im Jahr 2022 und bis zu 142.100 Euro ab dem Jahr 2023, davon sind bis 75.850 Euro im Jahr 2022 und bis zu 142.100 Euro ab dem Jahr 2023 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben für die Münchenzulage der Einrichtungen in der MFF in Höhe von 2.666.667 Euro im Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - Jahr 2023 und dauerhaft 2.000.000 Euro im Jahr 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben für die Münchenzulage der Einrichtungen im EKI-Fördermodell in Höhe von 160.000 Euro im Jahr 2023 und dauerhaft 120.000 Euro im Jahr 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 7. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nichtstädtischer Trägerschaft erhöht sich um 2.826.667 Euro im Jahr 2023 und um 2.120.000 Euro jährlich ab 2024, davon sind 2.828.667 Euro im Jahr 2023 und 2.120.000 Euro jährlich ab 2024 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 8. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. 9. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, bei der Neugestaltung der MFF die Förderung der Münchenzulage für fest angestellte hauswirtschaftliche Kräfte, die direkt in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt sind, mitzudenken. Die Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell sollen zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls eine Finanzierung für die hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen erhalten. 10. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06487 vom 09.01.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 11. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01140 vom 05.03.2021 ist hiermit in Bezug auf das dort in Satz 1 formulierte Anliegen geschäftsordnungsgemäß erledigt. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 3 -)
- 16.: Ausgleichszahlung im Rahmen der Elternentgeltentlastung für Träger*innen in der Münchner Förderformel und für Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus und Reduzierung Faktor eallg in der Münchner Förderformel / Verwaltungskostenpauschale gem. EKI(-Plus)-Fördermodell
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat Vorschläge für die Entlastung der Familien im Rahmen der Weiterentwicklung der MFF und dem EKI-Fördermodell vorzulegen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die aktuell gültige Zuschussrichtlinie der Münchner Förderformel vom 06.11.2019 im Punkt 3.1 „Ausgleichszahlung im Rahmen der Beitragsentlastung der Münchner Familien“ und die Zuschussrichtlinie für das Fördermodell EKI-Plus wie bekannt zunächst weiterzuführen, bis eine neu erarbeitete Förderpraxis vom Stadtrat festgelegt und eingeführt wird. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 17.: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in städtischen Kindertageseinrichtungen, öffentlichen Schulen und Sportstätten der Landeshauptstadt München Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von jährlichen Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Bildungsausschuss stimmt zu, dass das Referat für Bildung und Sport den Auftrag zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die jährliche Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in allen öffentlichen Schulen (mit Ausnahme der beruflichen Schulen), städtischen Kindertageseinrichtungen und städtischen Sportstätten in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 vergibt. 2. Die Finanzierung wird im nichtöffentlichen Teil der o.g. Vorlage geregelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 18.: Evaluation des Fördermodells von Eltern-Kind-Initiativen (EKI) Anpassung der Richtlinie EKI-Förderung und EKI-Plus
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt die Vorschläge zur Förderung von Eltern-Kind-Initiativen mit Inklusionskindern zur Kenntnis und stimmt den Änderungen in der Richtlinie EKI-Fördermodell zu. Die damit verbundenen Kosten für aktuell 44 Kinder in Höhe von 347.240 EUR wie unter Punkt 2.1.4 des Vortrags des Referenten werden innerhalb des bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2022 ff. durch das eigene Referatsbudget getragen. 2. Der Stadtrat nimmt die Vorschläge zur Förderung von Wald- und Naturkindergärten zur Kenntnis und stimmt den Änderungen in der Richtlinie EKI-Fördermodell zu. Die damit verbundenen Kosten für aktuell 16 Wald- und Naturkindergärten in Höhe von 192.000 EUR wie unter Punkt 2.2.4 des Vortrags des Referenten werden innerhalb des bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2022 ff. durch das eigene Referatsbudget getragen. 3. Die Richtlinie EKI-Fördermodell wird in der Fassung vom 06. Oktober 2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 (vgl. Anlage 1) beschlossen. 4. Die Richtlinie EKI-Plus wird in der Fassung vom 06. Oktober 2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 (vgl. Anlage 2) beschlossen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 19.: EKI-Fördermodell: 100%-Förderung der München-Zulage für pädagogisches Personal in Eltern-Kind-Initiativen (EKIs) Münchenzulage ...
- 20.: Münchner Masterplan „Junge Menschen raus aus der Pandemie“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 99.600 € zur Individualförderung im Bereich KITA im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 800.000 € für die Verstärkung des Schulbudgets (Allgemeinbildende Schulen und Tagesheime) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 100.000 € für Gesundheitsförderliche Bewegungsangebote/Differenzierungshilfen für Schwimmanfänger*innen im Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 247.100 € für Angebote zum Abbau der Lernrückstände der Schüler*innen im Geschäftsbereich Berufliche Schulen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 150.000 € für Angebote zur Bewältigung psychischer/sozialer Probleme der Schüler*innen im Geschäftsbereich Berufliche Schulen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 100.000 € für Angebote „Überlastung der Lehrkräfte/ des Personals“ im Geschäftsbereich Berufliche Schulen zu im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 100.000 € für Angebote für Kinder und junge Menschen an Münchner Bildungseinrichtungen durch den Geschäftsbereich Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 100.000 € für Angebote für pädagogisches Personal durch den Geschäftsbereich Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Das Sozialreferat wird gebeten, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für die im Vortrag angeführten Maßnahmen aus den Pandemie-Folgefonds in Höhe von 650.500 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Sollte eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Coronabedingte zusätzliche Unterstützung im Rahmen des Kitapsychologischen Fachdienstes der Münchner Erziehungsberatungsstellen für alle Kita-Altersgruppen) in 2022 nicht vollständig möglich sein, so wird das Sozialreferat/ Stadtjugendamt beauftragt, die 2022 nicht in Anspruch genommenen Mittel erneut zum Haushalt 2023 anzumelden und auszureichen. 3. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich in 2022 einmalig um bis zu 99.600 €, davon sind bis zu 99.600 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 3 - Das Produktkostenbudget des Produkts 40363200.300 Jugendamt Erziehungsberatung erhöht sich in 2022 einmalig um 650.500 €, davon sind 650.500 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich in 2022 einmalig um 380.129 €, davon sind 380.129 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Das Produktkostenbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Mittelschulen 39212100 erhöht sich in 2022 einmalig um 78.668 €, davon sind 78.668 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Das Produktkostenbudget des Produkts 39221100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Förderschulen erhöht sich in 2022 einmalig um 20.153 €, davon sind 20.153 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Das Produktkostenbudget des Produkts 39217100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Gymnasien erhöht sich in 2022 einmalig um 226.287 €, davon sind 226.287 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Das Produktkostenbudget des Produkts 39215100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Realschulen erhöht sich in 2022 einmalig um 94.763 €, davon sind 94.763 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Das Produktkostenbudget des Produkts 39231100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen erhöht sich in 2022 einmalig um 497.100 €, davon sind 497.100 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Das Produktkostenbudget des Produkts 39243500 Pädagogisches Institut – ZKB erhöht sich in 2022 einmalig um 200.000 €, davon sind 200.000 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 4 - Das Produktkostenbudget des Produkts 39210100 Schulverwaltung erhöht sich in 2022 einmalig um 100.000 €, davon sind 100.000 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Stellen der Schulsozialarbeit und der Erziehungsberatung für die städtischen Träger priorisiert nach dem Aufheben des Stellenbesetzungsstopps zu besetzen. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 21.: Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms für die Jahre 2021 - 2025, Einzelplan 4 / Sozialbereich
- 22.: Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2021 - 2025 Einzelplan 4 / Jugendamtsbereich
- 23.: Haushaltsplan 2022 - Produkt- und Zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freie Träger“ des Sozialreferats/Gesellschaftliches Engagement/ Bürgerschaftliches Engagement (BE), Gesellschaftliches Engagement/Unternehmensengagement (CSR) und Geschäftsleitung/Sozialplanung
- 24.: Haushaltsplan 2022 -Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Amtes für Soziale Sicherung
- 25.: Haushaltsplan 2022 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Stadtjugendamtes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2022 Zuwendungen bis zu der in der listenmäßigen Aufstellung (Anlage 1a) unter „produktorientierter Ansätze 2022" (Spalte 9b) pro Projekt ausgewiesenen Höhe aus den Produkten bzw. Produktleistungen 40361100, 40363500.300, 40362100, 40363100 und 40363200, mit folgenden Änderungen (40362100.100 Regionale Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit Lfd. Nr. 70 70 20) Produktansatz verändert sich auf 205.493 Euro ; (40363200.300 Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung Lfd. Nr. 25 25 5) verändert sich auf 554.105,- Euro; (40331100.200 Geschlechts-, zielgruppen- und themenspezifische Angebote Lfd. Nr. 14 14 4 ) Produktansatz verändert sich auf 647.906,- Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2021 zum Haushalt 2022, zu genehmigen sowie ggf. Anträge, für die kein Haushaltsansatz eingestellt wurde, ab einem Betrag von 50.000 Euro dem Stadtrat vorzulegen. Folgende Positionen wird für den Haushalt 2022 hinzugefügt: • A.PPLAUS Ferienakademie, Mehrbedarf in Höhe von 20.000 Euro. Die dauerhafte Finanzierung erfolgt aus dem Pandemiefolgen-Fonds. • Spiellandschaft e. V., dauerhafter Mehrbedarf in Höhe von 30.000 Euro für eine pädagogische Stelle aus zentralen Mitteln. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird zudem beauftragt, das Projekt der Einzelfallhilfe/therapeutische Honorarkräfte für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in der Berufsbezogenen Jugendhilfe (BBJH) zu verstetigen. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - Dazu sollen die im Jahr 2022 die notwendigen 122.300 Euro durch Umschichtungen finanziert werden und zur Haushaltsplanaufstellung 2023 dauerhaft bei der Stadtkämmerei angemeldet werden. Sollte die Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2021 weitere Änderungen in einzelnen Ansätzen beschließen, wird das Sozialreferat beauftragt, diese im Vollzug zu berücksichtigen. 2. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann. Es wird weiterhin beauftragt, nach Einzelfallprüfung, einmalige und befristete ergänzende Maßnahmen aus ggf. entstandenen Überschüssen des Vorjahres zu bewilligen. 3. Der Abschluss von Verträgen auf der Basis „Mustervertrag" für die lt. Anlage 1a, Spalte 11 hierfür vorgesehenen Einrichtungen/Projekte wird genehmigt. 4. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze in geeigneten Fällen über Förderanträge unter entsprechender Anwendung des § 22 Ziff. 15 GeschO im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit zu entscheiden. 5. Der befristeten weiteren Bezuschussung von LOK Arrival und den fachlichen Mehrbedarfen, wie unter Ziffer 4.3 dargestellt, wird zugestimmt. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, diese aus den zur Verfügung gestellten Mitteln für den Neubau einer offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne zu finanzieren. 6. Dem Trägerwechsel für die OGTS an der Professor-Otto-Speck-Schule vom Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 3 - stadteigenen Anbieter zur Freiherr von Pechmann-Schule ab 01.01.2022 wird zugestimmt und der Träger für die Fortführung der OGTS ausgewählt. 7. Dem Verfahren zur Berücksichtigung der Leitungsanteile an Realschulen mit Schulsozialarbeit, wie unter Ziffer 4.4 dargestellt, wird zugestimmt. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird zur Durchführung und Umsetzung dieses Verfahrens beauftragt. 8. Der veränderten zweijährigen Erprobungsphase (2022 und 2023) für das Modellprojekt der geschlechtergerechten Maßnahme zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung für junge Männer bis 27 Jahren im Rahmen der BBJH, wie unter Ziffer 4.4 dargestellt, wird zugestimmt. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird zur Durchführung und Umsetzung dieses Verfahrens sowie zur Beantragung der Wiederbereitstellung der Mittel in o. g. Höhe bei der Kämmerei für 2022 und 2023 beauftragt. 9. Dem Trägerwechsel für das Projekt Khetni von der gemeinsamen Führung der Träger Diakonie Hasenbergl e. V. und Madhouse zum alleinigen Träger Madhouse wird zugestimmt und der Träger für die Weiterführung des Projekts Kethni ausgewählt. 10.Dem Verfahren zu den Kontaktstellen Frühe Förderung, wie unter Ziffer 4.5 dargestellt, wird zugestimmt. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird zur Durchführung und Umsetzung dieses Verfahrens berechtigt. 11.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 26.: Haushaltsplan 2022 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Amtes für Wohnen und Migration
- 27.: Haushalt 2022 des Sozialreferates - Produktplananpassung und Profitcenter-Korrekturen - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Umsetzung der Konsolidierung Erhöhung der Einzahlungen - Investitionen
- 28.: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV) Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2017 der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Stellungnahmen der geprüften Organisationseinheiten des Sozialreferates werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 29.: Junge wohnungslose Erwachsene in München Wohnprojekte für junge Erwachsene ausbauen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Weiterführung des Integrationsprojektes in der Kistlerhofstraße 144 in der Trägerschaft von Condrobs e. V. als Einrichtung für junge wohnungslose Erwachsene mit Fluchthintergrund in der akuten Wohnungslosenhilfe/Sofortunterbringung wird zugestimmt. 2. Das Integrationsprojekt in der Kistlerhofstraße 144 in der Trägerschaft von Condrobs e. V. wird ab 01.01.2022 als Integrationsprojekt für wohnungslose junge Erwachsene mit Fluchthintergrund weitergeführt und vom Sozialreferat bezuschusst. Die dafür ab dem Haushaltsjahr 2022 dauerhaft erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 1.172.366 Euro wurden mit der Beschlussvorlage Nr. 20-26 / V 04547 vom 11.11.2021 genehmigt und stehen auf der Finanzpositition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900153 zur Verfügung und werden auf den Innenauftrag 603900195 umgeschichtet. 3. Dem Träger Condrobs e. V. wird ein einmaliger Investitionskostenzuschuss/ Abstandszahlung in 2022 i. H. v. bis zu 61.000 Euro für die Ablöse der Umbaumaßnahmen und Ausstattung des Objektes gewährt. Die benötigten Mittelwurden mit der Beschlussvorlage Nr. 20-26 / V 04547 vom 11.11.2021 genehmigt und stehen auf der Finanzposition 4707.988.7880.2 zur Verfügung. Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Ablöse der Erstausstattung i. H. v. maximal 61.000 Euro gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 4. Das Sozialreferat (Amt für Wohnen und Migration und das Stadtjugendamt) werden beauftragt, die im Vortrag genannten Maßnahmen und Modellprojekte umsetzen bzw. weiterzuentwickeln. Hierbei wird vor allem der Fokus auf Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - den niederschwelligen, flexiblen Wechsel zwischen Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe in beide Richtungen gelegt. Dem KJHA und dem Sozialausschuss wird regelmäßig über den aktuellen Stand berichtet und die Neuerungen werden evaluiert. 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01000 von der SPD/Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 03.02.2021 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Wohnprojekte für junge Erwachsene ausbauen!
- 30.: Beschlussvollzugskontrolle Kinder- und Jugendhilfeausschuss 01.07.2020 bis 31.12.2021
- 31.: Unsere Zukunft darf nicht zurückgelassen werden - Dokumentation der Stimmen von jungen Menschen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht abgehängt werden dürfen (Hearing)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschuss bestätigen noch einmal die Bedeutung der Anhörung junger Menschen. 2. Die Erkenntnisse des Hearings sollen in weiteren Gremien innerhalb des Sozialreferates, der Kinder- und Jugendhilfe, des Referats für Bildung und Sport sowie des Gesundheitsreferats aufgegriffen werden. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, den stadtweiten Runden Tisch „Nächtliches Feiern - Raum für Jugendliche und junge Erwachsene“ fortzuführen und mit den zuständigen Referaten weitere Perspektiven zu entwickeln sowie Möglichkeiten zu schaffen, damit Räume für junge Menschen sichergestellt werden. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, im Rahmen der sozialreferatsinternen Taskforce die in der Vorlage beschriebenen Themenfelder weiter zu bearbeiten. 5. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss bittet Herrn Oberbürgermeister Reiter, sich an den Freistaat Bayern zu wenden, um eine sehr zeitnahe dringend erforderliche Anpassung der Leistungsziele für das Schuljahr 2021/2022 zu fordern, um einer drohenden Manifestierung von weiteren Folgeschäden bei allen Schüler*innen entgegenzuwirken und eine Stabilisierung der jungen Menschen zu erreichen. 6. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendarbeit, Partizipation im Sinne einer demokratischen Kultur in der Stadtgesellschaft weiter zu entwickeln. Dabei geht es um ein Konzept, wie in den Stadtvierteln in Zusammenarbeit mit Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - den regionalen Facharbeitskreisen und den Bezirksausschüssen eine Anhörung, Mitwirkung und Mitentscheidung und eine am Gemeinwesen orientierte Verantwortungsübernahme in den sie betreffenden Belangen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gender- und altersgerecht umgesetzt werden kann. Die Kinder- und Jugendbeauftragten der BAs sind in diese Konzeptentwicklung einzubeziehen. 7. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, notwendige Schritte einzuleiten, um die kurzfristigen Forderungen gendergerecht umzusetzen. Dies sind: 7.1 Klare Information über bestehende Ansprechpartner*innen für junge Menschen/junge Ehrenamtliche in den Jugendverbänden 7.2 Die Forderungen der freien Kinder- und Jugendhilfe „Weitere coronabedingte Belastungen von Kindern und Jugendlichen unbedingt vermeiden! (Anlage 2) werden im Auftrag des Kinder- und Jugendhilfeausschusses an die Fraktionen des Bayerischen Landtags versandt. In diesem Forderungskatalog ist zu ergänzen, dass die Lasten und Herausforderungen durch die Corona-Pandemie für Mädchen*, junge Frauen* und für Jungen*, junge Männer* sich in wesentlichen Punkten und Entwicklungen geschlechterbezogen unterscheiden und gleichstellungsorientiert bearbeitet werden müssen. 8. Das Sozialreferat/ Stadtjugendamt wird beauftragt, die Weiterführung der von den Fachexpert*innen hervorgehobenen Projekte im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungsorientierung zu prüfen. 8.1 Weiterführung des regionalen Bildungsprojekts „#zusammenstärker“ 8.2 Weiterführung der Einzelfallhilfe/therapeutische Honorarkräfte für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in der Berufsbezogenen Jugendhilfe (BBJH) 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 3 -)
- 32.: Durchführung einer Online-Kinderbefragung für Münchner Mädchen* und Jungen* im Kindergarten- und Grundschulalter Kinderbefragung zur Corona-Krise: Bedürfnisse von Kindern ernst nehmen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Empfehlung, aktuell keine einmalige (Online-) Kinder-Befragung für 3- bis 10-Jährige durchzuführen, wird zugestimmt. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00628 von der SPD / Volt-Fraktion und der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 10.11.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Kinderbefragung zur Corona-Krise: Bedürfnisse von Kindern ernst nehmen!
- 33.: Halle 23 - shared space Unterstützung für soziale und Bildungsprojekte sowie Schaffung von kommerzfreiem Raum für Jugendliche und junge Erwachsene Empfehlung Nr. 20-26 / E 00035 .................. 9. Stadtbezirk - Neuhausen-Nymphenburg
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00035 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 vom 17.06.2021 ist satzungsgemäß behandelt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Halle 23 - shared space Unterstützung für soziale und Bildungsprojekte sowie Schaffung von kommerzfreiem Raum für Jugendliche und junge Erwachsene
- 34.: Ausweitung jugendkultureller Angebote II Jugendkulturelle Angebote vor Ort
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05046 von Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Simone Burger, Herrn StR Haimo Liebich ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05030 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Simone Burger, Herrn StR Cumali Naz, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Herrn StR Christian Vorländer, Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Horst Lischka vom 26.02.2019 bleibt bis zur Besetzung der notwendigen Stelle beim Stadtjugendamt/Jugendkulturwerk aufgegriffen. Einer entsprechenden Fristverlängerung bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05047 von Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau StRin Anne Hübner vom 28.02.2019 bleibt bis zur Besetzung der notwendigen Stelle beim Stadtjugendamt/Jugendkulturwerk aufgegriffen. Einer entsprechenden Fristverlängerung bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05053 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Haimo Liebich vom 28.02.2019 bleibt bis zur Besetzung der notwendigen Stelle beim Stadtjugendamt/Jugendkulturwerk aufgegriffen. Einer entsprechenden Fristverlängerung bis 31.12.2022 wird zugestimmt. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11. Januar 2022 - 2 - 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05048 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Simone Burger vom 28.02.2019 bleibt bis zur Besetzung der notwendigen Stelle beim Stadtjugendamt/Jugendkulturwerk aufgegriffen. Einer entsprechenden Fristverlängerung bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Jugendkulturelle Angebote vor Ort
- Verwandter Antrag: Kunst auf dem Platz
- Verwandter Antrag: Schaffung eines inklusiven jugendkulturellen Festivals
- Verwandter Antrag: Verbesserung der Darstellung von Angeboten für Jugendliche und junge Erwachsene
- Verwandter Antrag: Koordination Kinder- und Jugendkultur
- 35.: Trägerschaft des stadtweiten mobilen Angebots für Mädchen* und junge Frauen*
- 36.: Mädchen wollen weiterhin „an den Ball“!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Produktleistung 40362100.200, Finanzposition 4591.700.0000.2, Innenauftrag 602900115, Sachkonto 682100). 2. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe hierfür wurden nicht zum Eckdatenbeschluss 2022 angemeldet, entsprechen aber der Beschlussfassung in der Vollversammlung vom 28.07.2021. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrats im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2022. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01987 von der SPD / Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 07.10.2021 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Mädchen wollen weiterhin „an den Ball“!
- 37.: Geschäftsordnung des Arbeitsausschusses „Kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung“ des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
- 38.: Anerkennung des Vereins für Fraueninteressen e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der „Verein für Fraueninteressen e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 4 Krippen- und 4 Kindergartengruppen im Prinz-Eugen-Park WA 9 (Ruth-Drexel-Str. 96) im 13. Stadtbezirk Bogenhausen Ermächtigung zu Vertragsverhandlungen
- 2.: Finanzierung von zwei Anmietungen und deren Ersteinrichtung Haus für Kinder mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen an der Hans-Thonauer-Straße 10 (vormals Kiem-Pauli-Weg) im 25. Stadtbezirk Laim Berufsschule für Medienkaufleute Filiale Schatzbogen 29 im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem
- 3.: Kleinkindertagesstätten e. V. (KKT); Genehmigung des Dreijahresbudgets für die Jahre 2022 bis 2024 gemäß Vertrag des Sozialreferats vom 09./15.03.2004 zwischen der Landeshauptstadt München und dem KKT
- 4.: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in städtischen Kindertageseinrichtungen, öffentlichen Schulen und Sportstätten der Landeshauptstadt München Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von jährlichen Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- 5.: Trägerschaft des stadtweiten mobilen Angebots für Mädchen* und junge Frauen*
- 6.: Bekanntgabe des Ergebnisses der Gerichtsverfahren mit einem freien Träger und der sich hieraus ergebenden Folgen für die Verwaltung sowie Beauftragung des Sozialreferats zur Schaffung von Maßnahmen, die die rechtliche Position des Kostenträgers bei der Durchsetzung der Leistungsvereinbarung im Entgeltbereich verbessern Angebliche Zahlungsrückstände der LH München gegenüber dem Jugendhilfeträger „Neue Wege“ Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO Anfrage Nr. 14-20 / F 00438 .................. Wie können die Streitigkeiten zwischen NEUE WEGE und Jugendamt WIRKLICH aufgeklärt werden? Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO Anfrage Nr. 14-20 / F 00451 .................. Vorgehen des Vereins „Neue Wege" Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO Anfrage Nr. 14-20 / F 00452 ............... Berichterstattung in der SZ vom 02.11.2015 - Gefahr der Insolvenz für den Jugendhilfeträger "Neue Wege“ Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO Anfrage Nr. 14-20 / F 00455 ................
- Verwandter Antrag: Angebliche Zahlungsrückstände der LH München gegenüber dem Jugendhilfeträger „Neue Wege“
- Verwandter Antrag: Wie können die Streitigkeiten zwischen NEUE WEGE und Jugendamt WIRKLICH aufgeklärt werden?
- Verwandter Antrag: Vorgehen des Vereins „Neue Wege“
- Verwandter Antrag: Berichterstattung in der SZ vom 02.11.2015 – Gefahr der Insolvenz für den Jugendhilfeträger „Neue Wege“