Vollversammlung (2022-01-19 09:00:00)
Datum: | 19.01.2022, 09:00 |
---|---|
Ort: | Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München |
Gremium: | Vollversammlung |
Dokumente: |
|
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Haushaltsplan 2022, Schlussabgleich; Mittelfristige Finanzplanung der Landeshauptstadt München für die Jahre 2021 - 2025; Kreditaufnahmen 2022
- A.2.: Mehrjahresinvestitionsprogramm für die Jahre 2021-2025
- A.3.: Haushaltssatzungen der Landeshauptstadt München und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022
- Direktorium
- 4.: Haushalt 2022 des Revisionsamts • Produkt • Umsetzung der Konsolidierung • Erhöhung der Einzahlungen • Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt • Investitionen
- 5.: Haushalt 2022 des Direktoriums -Produkte -Umsetzung der Konsolidierung -Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt -Investitionen
- 6.: Münchner Aktionsplan gegen Antisemitismus
- 7.: Aufklärungskampagne gegen Vorurteilskriminalität
- 8.: Aufbau eines Referats für Klima- und Umweltschutz und eines Gesundheitsreferats; Schnittstellen im Zusammenhang mit der Trennung der Unteren Naturschutzbehörde
- Personal- und Organisationsreferat
- 9.: Haushalt 2022 Stellenplan
- 10.: Rahmenvertrag zur Einführung eines Fahrradleasingmodells in Form der Entgeltumwandlung für städtische Mitarbeitende; Vergabeermächtigung zur EU-weiten Ausschreibung
- 11.: Haushalt 2022 des Personal- und Organisationsreferats • Produkte • Umsetzung der Konsolidierung • Teilergebnis- und Teilfinanzhauhalt • Investitionen
- 12.: Umsetzungskonzept zur Einführung der Budgetierung im Personalbereich ab dem Haushaltsjahr 2021; 2. Bekanntgabe im Stadtrat über die Entwicklung der Personalauszahlungen
- Sozialreferat
- 13.: Haushalt 2022 des Sozialreferates - Produktplananpassung und Profitcenter-Korrekturen - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Umsetzung der Konsolidierung Erhöhung der Einzahlungen - Investitionen
- 14.: Haushaltsplan 2022 - Produkt- und Zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freie Träger“ des Sozialreferats/Gesellschaftliches Engagement/ Bürgerschaftliches Engagement (BE), Gesellschaftliches Engagement/Unternehmensengagement (CSR) und Geschäftsleitung/Sozialplanung
- 15.: Haushaltsplan 2022 -Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Amtes für Soziale Sicherung
- 16.: Haushaltsplan 2022 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Stadtjugendamtes
- 17.: Haushaltsplan 2022 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2022 Vollzug des Haushaltsplanes 2022 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Amtes für Wohnen und Migration
- 18.: Energiearmut - Gegenmaßnahmen in München Wer arm ist, muss frieren?!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Widmung einer Teilstrecke der St.-Martin-Straße
- Verwandter Antrag: Stadtbezirksbudget Gans Kreativ GmbH DOK.aroundthecklock im Gans am Wasser vom 21.12.2020 – 31.05.2021 1.968,75 € / Az. 0262.0-7-0320
- Verwandter Antrag: Stadtbezirksbudget Hidalgo gGmbH Kunstlied-Festival „Street Art Song“ am 11.09.2021 1.000,00 € / Az. 0262.0-17-0266
- Baureferat
- 19.: Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2022, Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025
- 20.: Haushalt 2022 des Baureferates - Produkte - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Investitionen - Erhöhung der Einzahlungen - Umsetzung der Konsolidierung
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 21.: Haushalt 2022 des Referates für Stadtplanung und Bauordnung • Produkte • Umsetzung der Konsolidierung • Erhöhung der Einzahlungen • Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt • Investitionen
- 22.: Mehrjahresinvestitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025 Gliederungsziffern 3601 Natur- und Denkmalschutz 6100 Referat für Stadtplanung und Bauordnung 6101 Stadtentwicklungsplanung 6110 Lokalbaukommission 6130 Stadtplanung 6150 Städtebauförderung 6200 Förderung Wohnungsbau & Wohnsiedlung Stellungnahme zum Antrag des Bezirksausschusses 21
- 23.: Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ Sanierungsgebiet „Neuperlach Zentrum“ A) Vorbereitende Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Neuperlach B) Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger C) Neuperlach: Fit für die Zukunft – Start der Sanierung und Durchführung der Sanierung in mehreren Phasen D) Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neuperlach Nord“ E) Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neuperlach Zentrum“ F) Organisatorische Erfordernisse der Städtebauförderung zur Stadtteilentwicklung G) Personalbedarf im Referat für Stadtplanung und Bauordnung H) Städtebauförderung, Kosten, Finanzierung Stadtbezirk 16 ‒ Ramersdorf - Perlach Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 03969
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den dargestellten Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen als Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Neuperlach und den dargestellten Ergebnissen der Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger wird Kenntnis genommen. Mit der vorgenommenen Behandlung der Anregungen der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger besteht Einverständnis. Den Sanierungszielen gemäß den Ausführungen des Vortrags Ziffer A.2, D.7, E.7 und der Kurzfassung des ISEK Neuperlach sowie Anlage 7 wird zugestimmt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse der Rahmenplanung des Untersuchungsgebiets Neuperlach, wie in der Kurzfassung des ISEK Neuperlach dargestellt, einschließlich der Anregungen aus den Erörterungen mit der betroffenen Öffentlichkeit, bei weiteren Planungen zu berücksichtigen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Sanierung entsprechend den Ausführungen im Vortrag in drei zeitlich gestaffelten Phasen für „Neuperlach Nord“ und „Neuperlach Zentrum“ (2022-2037), „Neuperlach Mitte“ und „Neuperlach Süd“ gemäß den Ausführungen des Vortrags Ziffer C) umzusetzen. 4. Die Satzung „Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neuperlach Nord““ wird nach § 142 Abs. 1 BauGB mit den Plänen zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes und der Flurstücksliste gemäß Anlage 10 beschlossen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 2 - Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes Verfahren). Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bleibt bestehen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung zu veranlassen. 5. Die Satzung „Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neuperlach Zentrum““ wird nach § 142 Abs. 1 BauGB mit dem Plan zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes gemäß Anlage 11 beschlossen. Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes Verfahren). Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB bleibt bestehen, die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung zu veranlassen. 6. Die Änderung des Untersuchungsgebietes Neuperlach (Anlage 5) wird beschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung über den abgeänderten Untersuchungsumgriff zu veranlassen; dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung der Stelle „Sachbearbeitung Stadtsanierung“, 1 VZÄ, Qualifikationsebene 4, Technischer Dienst, E14 sowie der Stelle „Grünplanung“, 1 VZÄ, Qualifikationsebene 4, Technischer Dienst (Grünplanung) E 13 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Teil G) Ziffer 5 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 3 - zugewiesen werden sollen. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln im gesamten Geltungsbereich der Gebiete der Stadtsanierung zu unterstützen. 10.Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ im Rahmen eines Städtebauförderprogramms gemäß den Ausführungen im Vortrag zu entwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Projektmanagement für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme der Sanierung wahrzunehmen und dabei im Benehmen mit den zuständigen Fachreferaten und der Sanierungsträgerin und Treuhänderin, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), insbesondere nachfolgende Maßnahmen im Sanierungsgebiet weiterzuentwickeln, umzusetzen und zu fördern. Die weiterführende Finanzierung wird in den nächsten Jahren über gesonderte Beschlüsse dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Projektmanagement für die einzelnen Maßnahmen und Projekte obliegt dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung oder - soweit zuständig - den jeweils zuständigen Fachreferaten. Die Projektabwicklung erfolgt nach den städtischen Projektierungsrichtlinien: • Vorbereitungen • Aktivierungsmaßnahme anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Ostpark“ und Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens zur Aufwertung des Ostparks inklusive Beteiligung • Machbarkeitsstudie und Durchführung konkurrierendes städtebauliches und freiraumplanerisches Verfahren zur Entwicklung der Lätare-Kirche mit Umfeld • Integrierte Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich „Neuperlach Nord“ Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 4 - • Organisation und Moderation eines runden Tisches zur Entwicklung einer Umsetzungsstrategie „Neuperlach wird Kraftwerk“ • Entwicklung von Konzepten für die Bewusstseinsbildung der Bürger*innen vor Ort für die zukünftige geothermische Wärmversorgung über eine z.B. Öffnung von Geothermieanlagen • Standortauswahl und Konzeption einer Umsetzungsstrategie für die Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen für ein Modellprojekt im Bereich „Sanierungsoffensive klimaneutrales Neuperlach“ und „Aktivierung Neuperlacher Dächer“ • Entwicklungskonzept Digitale Infrastruktur und infolge dessen Entwicklung und Realisierung neuer oder Integration in bestehende Webseiten- und App-Angebote, Ausbauoffensive WLAN-Spots • Startermaßnahmen zur Gestaltung der Brücken durch Kulturschaffende und Schulen • Machbarkeitsstudien und Prüfung der im ISEK vorgeschlagenen Fuß- und Radwegverbindungen zum Ausbau der Fuß- und Fahrradwege • Verkehrliche Rahmenplanung für Quiddestraße zur verkehrlichen Neuordnung von Sammel – und Hauptstraßen • Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für sichere Übergänge und Knotenpunkte • Vorbereitung und Begleitung der Mehrfachnutzung von Schulhof- und Sportflächen durch die Installation eines Runden Tischs • Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines ersten Pilotprojektes offener Schulaußenbereich • Konzept zur Standortentwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Mobility-Hubs im Rahmen des einheitlichen Gestaltungs- und Ausweitungskonzeptes der stadtweiten Mobilpunkte • Machbarkeitsstudie zur ortsspezifischen Umsetzung der Zero-Waste- Strategie inklusive Beteiligung vor Ort • Mesoskalige und mikroklimatische Klimamodelle • Sanierungskonzept für das Sportcenter des SVN München e.V. • Nutzerbedarf sowie Planung der Sanierung des Kinder- und Jugendtreffs ZeitFrei Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 5 - • Nutzerbedarf sowie Planung der Sanierung des Abenteuerspielplatzes Maulwurfshausen • Standortkonzept für Gesundheitszentrum Neuperlach • Unterstützung von WEGs und genossenschaftlichen Ansätzen • Vorbereitung, Konzeption und Durchführung Runder Tisch der Gewerbetreibenden und Einzelhändler • Standortinitiativen für Einzelhandel und Gewerbe (Aktionen, Veranstaltungen, Kommunikation) • Runder Tisch zur Entwicklung des Quartiersplatzes am LIFE- Einkaufszentrum und des Marx-Zentrums • Städtebauliche Beratungen und juristische Gutachten • Weitere Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung • Fortschreibung ISEK für weitere Sanierungssatzungen • Ordnungsmaßnahmen • sukzessive Aufwertung des privaten Fußwegesystems (3 km) • Aufwertung Wohnstraßen (4 km) • Umsetzung der integrierten Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen Neuperlach Nord-Ost • Initiierung von Pilotprojekten für Smarte Regelungen und Wärmespeicher mit Beteiligungsformaten • Sicherungsmaßnahmen Lätare-Kirche • Baumaßnahmen • Schaffung neuer Fußwegeverbindungen über private Grundstücke (0,3 km) • Sanierungsmaßnahmen Schulen und Kindertageseinrichtungen einschließlich Untersuchungen • Sonstiges • Beteiligungs- und Kommunikationsstrategie für die Zeit der Sanierung • Treuhänderleistungen • Stadtteilmanagement / Infomobil / Stadtteilladen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 6 - • Erstellung von Beratungsleitfäden unter Berücksichtigung der Sanierungsziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung, Nachhaltigkeit differenziert nach Eigentümerstruktur • Vertiefende energetische Untersuchungen (Solarquartier, Energiespeicher, etc. • Gebäudemodernisierungs- und Energiechecks) • Energieberatungskampagnen / Infoveranstaltungen / Workshops zu Klimaneutralität und Solardachpotenzialen • Standortauswahl und Konzeption einer Umsetzungsstrategie für die Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen für ein Modellprojekt im Bereich „Sanierungsoffensive klimaneutrales Neuperlach“ und „Aktivierung Neuperlacher Dächer“ • Durchführung von Beteiligungen, Workshops und Beauftragung weiterer ertiefender Untersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien • Einrichtung von Sanierungsmanagements gemäß KfW Programm 432 • Umsetzung der Strategie „Neuperlach wird Kraftwerk“ • Zwischennutzungen, Aktivierungsmaßnahmen, gemeinschaftliche Aktivitäten • Zwischenevaluation • Evaluation • Abschlussdokumentation • Verfügungsfonds 11.Sanierungsgebiet „Neuperlach Zentrum“ Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Sanierungsgebiet „Neuperlach Zentrum“ zur Aktivierung des Hanns-Seidel- Platzes im Rahmen eines Städtebauförderprogramms gemäß den Ausführungen im Vortrag zu entwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Projektmanagement für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme der Sanierung wahrzunehmen und dabei im Benehmen mit den zuständigen Fachreferaten und der Sanierungsträgerin und Treuhänderin, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 7 - insbesondere nachfolgende Maßnahmen im Sanierungsgebiet weiterzuentwickeln, umzusetzen und zu fördern. Die weiterführende Finanzierung wird in den nächsten Jahren über gesonderte Beschlüsse dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Projektmanagement für die einzelnen Maßnahmen und Projekte obliegt dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung oder - soweit zuständig - den jeweils zuständigen Fachreferaten. Die Projektabwicklung erfolgt nach den städtischen Projektierungsrichtlinien: • Vorbereitungen • Aktionen Thomas-Dehler-Straße / Hanns-Seidel-Platz • Startermaßnahme zur Gestaltung der Brücke über die Fritz-Erler- Straße durch Kulturschaffende und Schulen • Erstellung von mikroskaligen und mikroklimatischen Klimamodellen • Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für sichere Übergänge und Knotenpunkte • Sonstiges • Laufende Kuration zur Aktivierung Hanns-Seidel-Platz • Beteiligungs- und Kommunikationsstrategie für die Zeit der Sanierung • Treuhänderleistungen • Stadtteilmanagement / Infomobil / Stadtteilladen / Glyptotheke • Identitätsstärkende Vermittlung zwischen neuen Bewohner*innen und Bestand durch geeignete Formate wie Stadtteilspaziergänge • Events um die Folgen des Corona-Lockdown zu mildern, insbesondere mit dem PEP, KulturBunt, dem Pepper-Theater und der Stadtteilbibliothek • Energieberatungskampagnen / Infoveranstaltungen / Workshops zu Klimaneutralität und Solardachpotenzialen • städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums und weitere notwendige Planungsleistungen für das gemischt genutzte Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 8 - öffentliche Bauwerk sowie infolgedessen baulich-investive Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum • Zwischennutzungen, Aktivierungsmaßnahmen, gemeinschaftliche Aktivitäten • Einführung eines Werbe- und Gestaltungskonzeptes für die Möblierung im öffentlichen Raum entlang der Ost-West-Achse (als Bestandteil des Projektfonds analog anderer Gebiete der Stadtsanierung oder als kommunales Förderprogramm) • Zwischenevaluation • Evaluation • Abschlussdokumentation • Verfügungsfonds 12.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) als Sanierungsträgerin gemäß §§ 157 ff BauGB für die Sanierungsgebiete „Neuperlach Nord“, „Neuperlach Zentrum“ und das geänderte Untersuchungsgebiet Neuperlach zu beauftragen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die MGS zu beauftragen, in enger Abstimmung mit den SWM, die mit der Entwicklung einer München App beauftragt wurde, ein Entwicklungskonzept für die digitale Infrastruktur Neuperlachs zu erarbeiten. 13.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die MGS mit der Fortführung des Stadtteilmanagements für die Jahre 2021 bis 2025 und bis zum Ablauf des 01.12.2025 zu beauftragen und mit der MGS die dementsprechenden Verträge über die Durchführung eines Stadtteilmanagements für die Sanierungsgebiete „Neuperlach Nord“, „Neuperlach Zentrum“ und das abgeänderte Untersuchungsgebiet Neuperlach zu schließen. 14.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die evangelisch-lutherische Gemeinde bei der Vorbereitung und Durchführung der Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung Lätare-Kirche zu unterstützen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 9 - Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie werden zusammen mit den Bestandshaltern die weiteren Verfahrensschritte für ein städtebauliches und freiraumplanerisches konkurrierendes Verfahren entwickelt und durchgeführt mit dem Ziel, das Gesamtkonzept umzusetzen sowie die Bau- und Ordnungsmaßnahmen durchzuführen. 15.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz für das Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ die gutachterliche Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen gemäß Programm 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch öffentliche Ausschreibung zu vergeben. Die Einrichtung von Sanierungsmanagements gemäß Programm 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München ist zu beauftragen. 16.Zudem wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die MGS ggf. vorlaufend zur Phase II der Sanierung mit der Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes im Bereich östlich des Neuperlacher Krankenhauses und voraussichtlich auch mit der Durchführung des Sanierungsmanagements zu beauftragen. 17.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz mikroskalige und mikroklimatischen Klimamodelle im Rahmen von stadtklimatischen Gutachten erstellen zu lassen. 18.Das Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und Vorschläge zu entwickeln, inwiefern Tauschbörsen, Pop-Up-Stores der Halle 2 oder Repair- Cafés im Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ im Zuge der Zero-Waste Transformation entwickelt und mit weiteren Beteiligten umgesetzt werden können. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 10 - 19.Das Baureferat wird gebeten, zur innovativen Weiterentwicklung des Ostparks folgende Sanierungsmaßnahmen im Ostpark durchzuführen: a) Die Aktivierungsmaßnahme anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Ostpark“ im Jahr 2023 wird durchgeführt, mit dem Ziel, das Bewusstsein der Bewohner*innen Neuperlachs für die Historie und Bedeutung des Ostparks zu stärken und seine Potenziale gemeinsam zu entdecken. b) Für die Aufwertung des Ostparks wird unter Beteiligung der Neuperlacher*innen ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt und dem Stadtrat mit dem Ergebnis ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreitet. c) Die Planung und Realisierung des Projektes sind in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie mit den weiteren tangierten Referaten durchzuführen. 20.Das Gesundheitsreferat wird gebeten, für die Errichtung eines Gesundheitszentrums Neuperlach die Nutzerbedarfe zu konkretisieren, eine Standortüberprüfung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für ein Gesundheitszentrum zu erstellen. 21.Das Mobilitätsreferat wird gebeten, im Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ die Vorbereitung und Durchführung folgender Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen: a) Erarbeitung einer verkehrlichen Rahmenplanung in Form verkehrstechnischer Untersuchungen und Entwürfen zur Straßenraumaufteilung im Bereich der Quiddestraße zur Verbesserung der urbanen Verknüpfungen b) Erarbeitung von Bedarfs- und Konzeptgenehmigungen für sichere Übergänge und Knotenpunkte c) Machbarkeitsstudien und weitere Prüfung zu Konzeption und Raumaufteilung der im ISEK vorgeschlagenen Fuß- und Radwegverbindungen zur Aufwertung und zum Ausbau der Fuß- und Radinfrastruktur insbesondere im Rahmen des Radentscheids f) Konzept zur Standortentwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Mobility- Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 11 - Hubs im Rahmen des einheitlichen Gestaltungs- und Ausweitungskonzeptes der stadtweiten Mobilpunkte 22.Das Mobilitätsreferat wird gebeten, im Sanierungsgebiet „Neuperlach Zentrum“ folgende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen: a) Erarbeitung von Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für sichere Übergänge und Knotenpunkte b) Konzept zur Standortentwicklung und Umsetzung eines bedarfsgerechten Mobility-Hubs im Rahmen des einheitlichen Gestaltungs- und Ausweitungskonzeptes der stadtweiten Mobilpunkte 23.Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gemeinsam mit den SWM gebeten, die Vorbereitung und Durchführung der nachfolgenden Maßnahmen in „Neuperlach Nord“ durchzuführen, um die Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München zu erreichen: a) Organisation und Moderation eines runden Tisches zur Entwicklung einer Umsetzungsstrategie „Neuperlach wird Kraftwerk“ b) Umsetzung der Strategie „Neuperlach wird Kraftwerk“ c) Entwicklung von Konzepten für die Bewusstseinsbildung der Bürger*innen vor Ort für die zukünftige geothermische Wärmversorgung über eine z.B. Öffnung von Geothermieanlagen d) Initiierung von Pilotprojekten zu smarten Regelungen, Energiespeichern, und Begleitung von Sanierungsprojekten e) Berücksichtigung der gebietsspezifischen Bedarfe aus Neuperlach bei der Entwicklung der München-App 24.Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, im Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ die Vorbereitung und Durchführung folgender Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen: a) Neuperlachs Bildungs- und Sozialeinrichtungen: Fit für die Zukunft! Laufendes Monitoring der Bildungs- und Sozialeinrichtungen hinsichtlich Bedarf und räumlicher Kapazitäten und Machbarkeitsstudien und Meldung der Bedarfe bis 3. Quartal 2022 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 12 - b) Mehrfachnutzung von Schulaußenbereichen und Sportflächen: Machbarkeitsstudie für ein Pilotprojekt offener Schulaußenbereiche und Sportflächen / Bezirkssportanlagen mit dem Ziel, multimodale Nutzungen auf den Freiflächen zu ermöglichen und einen Runde Tisch mit den wesentlichen Akteuren einzurichten. c) Entwicklung eines Kinderhauses im Rahmen der Kita-Offensive in der Quiddestraße 1-3 gemäß den städtischen Richtlinien die Planung und die Umsetzung des Projektes federführend vorzubereiten. 25.Das Kommunalreferat wird gebeten, in den Gebieten der Stadtsanierung keinen Verkauf von städtischen Grundstücken vorzunehmen. Ebenso soll kein Verkauf von städtischem Verkehrsgrund stattfinden, da diese Flächen ggf. als Potenzialflächen für die Errichtung von Mobility-Hubs und Zero-Waste-Hubs dienen. 26.Das Sozialreferat wird gebeten, im Sanierungsgebiet „Neuperlach Nord“ die Vorbereitung und Durchführung folgender Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen: a) Erweiterte Abfragen zu bestehenden Nutzerbedarfen mit Fokus auf soziale, jugendkulturelle und kulturelle Nutzungen und Meldung bis zum 3. Quartal 2022 an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. b) Prüfung des Bedarfs für ein weiteres Alten- und Service-Zentrum 27.Das Sozialreferat wird gebeten, den Nutzerbedarf zur Sanierung des Kinder- und Jugendtreffs ZeitFrei und des Abenteuerspielplatzes Maulwurfshausen unter Einbeziehung der Akteur*innen vor Ort zu definieren. Anschließend erfolgen Planung und Umsetzung der Sanierung nach den einschlägigen städtischen Vorgaben (je nach Art und Umfang im Bauunterhalt oder als investive Maßnahme). 28.Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, im Bereich der Gebiete der Stadtsanierung auf Sondernutzungsgebühren / Straßensperrkosten für Gemeinschaftsaktionen im Rahmen der Stadtsanierung zu verzichten. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 13 - 29.Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG werden beauftragt, die Maßnahmen aus den integrierten Quartierskonzepten für energetische Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, um die Erreichung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München sowie den Zielen für Wohnen in Neuperlach unter dem Motto „sozial, gerecht, miteinander, klimaneutral“ sicherzustellen. 30.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Städtebaufördermittel für die einzelnen Projekte der Sanierungsgebiete „Neuperlach Nord“ und „Neuperlach Zentrum“, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicher zu stellen. Die Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereit gestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 31.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Sanierungsmaßnahmen für die Jahre 2022-2026 mit den Gesamtkosten von 10.852.800 € federführend durchzuführen. Bezüglich der Mittelbereitstellungen für die weiteren einzelnen Maßnahmen gemäß den Antragsziffern 10 und 11 in den folgenden Jahren wird bis Ende des Jahres 2026 der Stadtrat erneut befasst (Kosten- und Finanzierungsübersicht als Schätzung über die gesamte Sanierungslaufzeit von voraussichtlich 15 Jahren in den Anlagen 8 und 9). 32.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die weitere Vorbereitung der Sanierung sowie für sonstige Maßnahmen in den zwei Sanierungsgebieten „Neuperlach Nord“ und „Neuperlach Zentrum“ beim Produkt 38512200 Stadterneuerung die erforderlichen Mittel in Höhe von 945.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2022, die erforderlichen Mittel in Höhe von 987.500 € und die zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 532.800 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2023, die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.412.500 € und die zu erwartenden Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 14 - Einnahmen in Höhe von 563.400 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2024, die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.515.000 € und die zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 821.400 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2025 sowie die erforderlichen Mittel in Höhe von 800.000 € und die zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 849.300 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2026 die zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 425.100 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2027 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 33.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe von 190.620 € und für Arbeitsplatzkosten in Höhe von 5.600 € für das Jahr 2022 und ab dem Jahr 2023 Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe von 190.620 € und für Arbeitsplatzkosten in Höhe von 1.600 € im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 34.Das Produktkostenbudget des Produktes 38512200 Stadterneuerung erhöht sich um 1.049.470 € im Jahr 2022, um 1.089.970 € im Jahr 2023, um 1.514.970 € im Jahr 2024, um 1.617.470 € im Jahr 2025, um 902.470 € im Jahr 2026 und um 102.470 € ab 2027 und in den Folgejahren, die in voller Höhe zahlungswirksam sind (Produktauszahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produktes 38511200 Stadtplanung erhöht sich im Jahr 2022 um 91.750 € und den Folgejahren ab 2023 um 89.750 €, die in voller Höhe zahlungswirksam sind (Produktauszahlungsbudget). 35.Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2021-2025 wird wie folgt angepasst: MIP alt (Variante 630): Aufwendungen nach dem BauGB, Sanierungsmaßnahmen der Stadt (Pauschal) Investitionsliste 1, UA 6150, Maßnahmen-Nr. 9000, Rangfolgen-Nr. 003 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 15 - Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtk osten Finanz. bis 2020 Programmjahr 2021 bis 2025 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Finanz. 2027 ff. B (940) 21.753 0 20.553 25 4.205 8.111 6.122 2.090 1.200 0 Summe 21.753 0 20.553 25 4.205 8.111 6.122 2.090 1.200 0 Z (361) 10.378 0 9.382 14 2.078 3.732 2.554 1.004 996 0 Summe 10.378 0 9.382 14 2.078 3.732 2.554 1.004 996 0 St.A. 11.375 0 11.171 11 2.127 4.379 3.568 1.086 204 0 MIP neu: Aufwendungen nach dem BauGB, Sanierungsmaßnahmen der Stadt (Pauschal) Investitionsliste 1, UA 6150, Maßnahmen-Nr. 9000, Rangfolgen-Nr. 003 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 16 - Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Fina nz. bis 2020 Programmjahr 2021 bis 2025 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Finanz. 2027 ff. B (940) 26.946 0 23.113 25 4.255 8.711 6.702 3.420 3.833 0 Summe 26.946 0 23.113 25 4.255 8.711 6.702 3.420 3.833 0 Z (361) 12.596 0 9.943 14 2.078 3.759 2.842 1.250 1.545 1.108 Summe 12.596 0 9.943 14 2.078 3.759 2.842 1.250 1.545 1.108 St. A. 14.350 0 13.170 11 2.177 4.952 3.860 2.170 2.288 -1.108 36.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für Ordnungs- und Baumaßnahmen in den zwei Sanierungsgebieten „Neuperlach Nord“ und „Neuperlach Zentrum“ die erforderlichen einmaligen Mittel für das Jahr 2022 in Höhe von 50.000 €, für das Jahr 2023 in Höhe von 600.000 €, für das Jahr 2024 in Höhe von 580.000 €, für das Jahr 2025 in Höhe von 1.330.000 € und für das Jahr 2026 in Höhe von 2.632.800 € auf der Finanzposition 6150.940.9000.3 Stadtsanierung - Pauschal sowie die zu erwartenden Einnahmen für das Jahr 2023 in Höhe von 27.000 €, für das Jahr 2024 in Höhe von 288.000 €, für das Jahr 2025 in Höhe von 246.000 €, für das Jahr 2026 in Höhe von 549.000 € und für das Jahr 2027 in Höhe von 1.108.344 € auf der Finanzpositionen 6150.361.9000.2 Zuweisungen vom Land - Pauschal, im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens bei der Stadtkämmerei anzumelden. 37.Die im Vortrag der Referentin in Buchstabe D), Ziffer 8 und E), Ziffer 8 genannten investiven Maßnahmen werden über die MIP-Maßnahme 6150.9000, Stadtsanierung - Pauschal des Referates für Stadtplanung und Bauordnung finanziert. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die auf andere Referate entfallenen Finanzierungsanteile nach vorheriger Abstimmung im Rahmen der künftigen Haushaltsverfahren in die jeweiligen Teilhaushalte der Referate umzuschichten. 38.Der Stadtrat wird hinsichtlich der planerisch-konzeptionellen Stellen nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut befasst, wobei die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele darzustellen sowie zu begründen ist, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 17 - 39.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 24.: Perspektive München Integriertes Handlungsraumkonzept für den Handlungsraum 6 Neuperlach
- 25.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2022 Finanzbdarf - im Mehrjahresinvestitionsprogramm - im Finanzhaushalt 2022
- 26.: Umsetzung des Programms „Bezahlbares Wohnen und Leben in München“ Ausweitung der Personal- und Sachmittel für das Jahr 2022 Anpassung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2021-2025
- 27.: BayBO Novelle und Online-Zugangsgesetz: Änderungen im Aufgabenspektrum der Lokalbaukommission - Personelle Ausstattung
- 28.: „Holzwohnungsbau in München“ Zuschussprogramm für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Mietwohnungsbau in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise Klimaschutz konkret Projektförderung Holzbau des Freistaates auch bei GEWOFAG und GWG realisieren
- 29.: Fortschreibung Wohnen in München VI Städtische Wohnungsbaugesellschaften 1. Erreichung und Verstetigung der Fertigstellungszahlen bis 2030 2. Umsetzung des Klimaschutzpakets 3. Finanzielles Engagement der Landeshauptstadt München • Übertragung städtischer Grundstücke • Zusätzliche städtische Finanzmittel • Weiterer Verzicht auf Gewinnausschüttungen 4. Stadtratsanträge a) Wohnungsbauzahlen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sichern
- 30.: Wohnungspolitisches Handlungsprogramm Wohnen in München VI 2017 - 2021 Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((gegen die Stimmen der FDP - BAYERNPARTEI und der AfD) 1. Das Wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ 2017 – 2021“ in der Fassung, die es durch die in Ziffer 2 des Vortrages genannten Fortschreibung erfahren hat (siehe Anlage 1) wird um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. 2. Die Verlängerung erfolgt aus den in „Wohnen in München VI“ bereit gestellten und bisher nicht gebundenen Mitteln. Es werden keine neuen Finanzierungsmittel benötigt. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Änderungen in der Mittelfristigen Finanzplanung 2021 – 2025 (MIP 2021- 2025) vorzubereiten. 3. Die Beschlussziffer 6 des Stadtratsbeschlusses vom 25.09.2019 (Berichtspflicht zum KMB für 2021) wird wie folgt neu gefasst: „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen des Beschlusses zu „Wohnen in München VII“ im Jahr 2022 zu berichten, ob der fortgeschriebene KMB wirkt und ob der festgeschriebene Grundstückswert aktualisiert werden muss.“ 4. Die Beschlussziffer 9 des Stadtratsbeschlusses vom 28.07.2021 (Berichtspflicht zu einer Anpassung der Grundstückswertansätze für EOF und München Modell auf städtischen Grundstücken noch in 2021 aufgrund der Erhöhung im SoBoN-Beschluss für privaten Grundstücke) wird wie folgt neu gefasst: „ Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat im Rahmen des Beschlusses zu „Wohnen in München VII“ im Jahr 2022 zu unterrichten, ob eine Anpassung der Grundstückswertansätze für die EOF und das München Modell auf städtischen Grundstücken erforderlich ist und ggf. entsprechende Vorschläge für eine Anpassung vorzulegen. Bis dahin gelten die derzeitigen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 2 - Grundstückswertansätze weiter. Die unter Antragsziffer 6 des SoBoN- Beschlusses genannten Erstvermietungsmieten zur EOF und zum München Modell sind programmbezogen. Sie gelten damit auch für städtische Grundstücke ab dieser Beschlussfassung in gleicher Höhe.“ 5. Der Stadtrat stimmt zu, dass für den 40%-Beschluss für Befreiungen Genossenschaften sowie genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats die erforderliche Förderquote durch 70% der neu geschaffenen Wohnbaugeschossfläche im München Modell- Genossenschaften erfüllen (anstatt 40% in der EOF). 6. Aufgrund des geänderten Nachfragebedarfs werden künftig als Regelfall 80% der neu zu errichtenden EOF-Wohnungen mit Haushalten der Einkommensstufe I nach Art. 11 BayWoFG und 20% der EOF-Wohnungen mit Haushalten der Einkommensstufe II belegt. Eine Belegung mit Haushalten in der Einkommensstufe III ist weiterhin nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Sozialreferates möglich. 7. Zugangskriterium für eine geförderte Wohnung im München Modell-Miete und -Genossenschaften sind wie bisher die Einhaltung der Einkommensstufen (derzeit Art. 11 BayWoFG + 25 %) durch den Mieterhaushalt und Haushaltszugehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und ein ausreichender aufenthaltsrechtlicher Status. Die Kriterien der Ortsansässigkeit bzw. des Arbeitsplatzes in München und der Region 14 entfallen. Der Prüfauftrag aus dem Stadtratsbeschluss vom 18.10.2017 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09923, Beschlussziffer 2 ist damit erledigt. Künftige Änderungen in den Vergabemodalitäten der gebundenen Mietwohnungen im München Modell werden im Rahmen der laufenden Verwaltungspraxis federführend durch das Sozialreferat in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführt. 8. Bei Belegung im München Modell-Genossenschaften entfällt ab Beschlussfassung die Vorgabe, dass zu 50% mit Haushalten belegt werden Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 3 - soll, die bereits eine Wohnung der Genossenschaft bewohnen und zu 50% mit Haushalten, die noch keine Wohnung der Genossenschaft bewohnen. Maßgeblich ist nur noch die Vorgabe, dass dem Mieterhaushalt ein „München Modell“-Bescheid vorliegt. 9. Das Sozialreferat wird ergänzend gebeten, im Rahmen der laufenden Verwaltungspraxis für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau Berechtigungsscheine für die Zielgruppe der Haushalte mit einem maximalen Einkommen bis zu Einkommensstufe III + 50% auszustellen, in denen die Einhaltung der festgelegten Einkommensstufen bestätigt wird. Die Geltungsdauer eines Berechtigungsscheins für alle Fördermodelle wird auf zwei Jahre ab Ausstellungsdatum festgelegt. 10. Fördermittel: Die Finanzierung der Verlängerung des Bindungszeitraums um ein Jahr in Höhe von 184 Mio. € erfolgt aus den in „Wohnen in München VI“ bereits genehmigten und bis Ende 2021 nicht mehr gebundenen Mitteln. Die städtischen Finanzmittel für den geförderten Wohnungsbau können bei Bedarf zwischen den verschiedenen Programmen, auch referatsübergreifend, verschoben werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf die genehmigten Fördermittel auf die entsprechenden Finanzpositionen um zu verteilen. Die nicht mehr durch Bindungen in Anspruch genommenen Mittel von Wohnen in München VI in Höhe von rd. 101 Mio. € werden in der MIP- Fortschreibung 2021 – 2025 (siehe Anlage 2) nicht mehr dargestellt. Die 184 Mio. € verteilen sich wie folgt: - rund 57 Millionen € für Maßnahmen im geförderten Mietwohnungsbau - rund 60 Millionen € für Maßnahmen im München Modell-Miete und Genossenschaften - rund 30 Millionen € für Fördermodule für unabweisbare Mehrkosten - rund 2 Millionen € für die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen - rund 18 Millionen € für den Wertausgleich für SoBoN Übergangsfälle - rund 1 Millionen € für die städtische EOF - rund 6 Millionen € für das Belegrechtsankaufsprogramm (konsumtive und Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 4 - investive Mittel) - rund 10 Millionen € für den Ankauf von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau 11. Das Sozialreferat wird gebeten, die Befristung der 1,5 Stellen bis 31.12.2022 für Fortführung des Belegrechtsprogramms im Amt und Wohnen und Migration beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Referat für Bildung und Sport
- 31.: Haushalt 2022 des Referats für Bildung und Sport - Produkte, Änderungen der Produkte - Umsetzung der Konsolidierung Erhöhung der Einzahlungen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt
- 32.: Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2021 - 2025 1. Investitionsmaßnahmen für Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Sportanlagen 2. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse
- 33.: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in städtischen Kindertageseinrichtungen, öffentlichen Schulen und Sportstätten der Landeshauptstadt München Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von jährlichen Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- 34.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 4 Krippen- und 4 Kindergartengruppen im Prinz-Eugen-Park WA 9 (Ruth-Drexel-Str. 96) im 13. Stadtbezirk Bogenhausen Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- 35.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Feldmochinger Straße 7 im 10. Stadtbezirk Moosach Leistung eines Baukostenzuschusses
- 36.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger Haus für Kinder an der Floßmannstraße 1 im 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing Leistung eines Baukostenzuschusses
- 37.: Öffnung der Münchner Schulhöfe und Schulsportplätze für Kinder und Jugendliche
- 38.: Reinigungsstandards in Münchner Schulen und städt. Kindertageseinrichtungen temporäre Anpassung aufgrund der Corona Pandemie sowie zusätzliche Schwimmhallenreinigung im Rahmen der Schwimmoffensive für das Haushaltsjahr 2022 ff.
- 39.: Fortführung Umsetzung Stufenkonzept Inklusion an den Allgemeinbildenden Schulen
- 40.: Fortführung des Tutor*innenprogrammes „Schüler*innen helfen Schüler*innen“ an städtischen Schulen
- 41.: Kooperative Ganztagsbildung stärken Umsetzung des innovativen Möblierungskonzepts sicherstellen Beschleunigter Infrastrukturausbau zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Änderung zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 42.: Kleinkindertagesstätten e. V. (KKT); Genehmigung des Dreijahresbudgets für die Jahre 2022 bis 2024 gemäß Vertrag des Sozialreferats vom 09./15.03.2004 zwischen der Landeshauptstadt München und dem KKT
- 43.: Evaluation des Fördermodells von Eltern-Kind-Initiativen (EKI) Anpassung der Richtlinie EKI-Förderung und EKI-Plus
- 44.: Einrichtung fünf inklusiver Arbeitsplätze in der Hauswirtschaft an städtischen Kindertageseinrichtungen im Geschäftsbereich KITA
- 45.: Münchenzulage für hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen freigemeinnütziger und sonstiger Träger an Münchener Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der Münchner Förderformel (MFF) oder des EKI-Fördermodells gefördert werden München Zulage ...
- 46.: EKI-Fördermodell: 100%-Förderung der München-Zulage für pädagogisches Personal in Eltern-Kind-Initiativen (EKIs) Münchenzulage ...
- 47.: Ausgleichszahlung im Rahmen der Elternentgeltentlastung für Träger*innen in der Münchner Förderformel und für Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus und Reduzierung Faktor eallg in der Münchner Förderformel / Verwaltungskostenpauschale gem. EKI(-Plus)-Fördermodell
- 48.: Münchner Masterplan „Junge Menschen raus aus der Pandemie“
- 49.: Pandemiefolgenfonds; Schulversuch Berufsfachschule inklusiv - inklusives Bildungsangebot an Berufsfachschulen in Bayern; Einrichtung eines Vorbereitungsjahres am städtischen Beruflichen Schulzentrum Alice Bendix
- 50.: Ausstattung von integrierten Fachunterrichtsräumen (IFU) an den beruflichen Schulen nach aktuellen technischen Standards zur Erfüllung der Lehrpläne
- 51.: Teiländerung der Finanzierung zur Förderung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen durch nachzuholende Schulabschlüsse an der Münchner Volkshochschule
- 52.: Förderung von vereinseigenen Baumaßnahmen der Sportvereine in München Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 53.: DAV Kletter- und Boulderzentren München e. V. Stadtbezirk 6 Sendling 1. Neubau einer Boulderhalle mit barrierefreier Anbindung an die bestehende Kletterhalle im Kletter- und Boulderzentrum München-Süd in Thalkirchen Förderung der Baumaßnahmen nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München 2. Anpassung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages des Kletter- und Boulderzentrums München-Süd in Thalkirchen an die Konditionen der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München
- Kommunalreferat
- 54.: Mehrjahresinvestitionsprogramm 2021 – 2025 Maßnahmen im Bereich des Kommunalreferates Programmentwurf
- 55.: Haushalt 2022 des Kommunalreferates - Produkte - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Umsetzung der Konsolidierung - Erhöhung der Einnahmen - Investitionen
- Kulturreferat
- 56.: Haushalt 2022 des Kulturreferats • Produkte • Umsetzung der Konsolidierung • Erhöhung der Einzahlungen • Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt • Investitionen
- 57.: Mehrjahresinvestitionsprogramm des Kulturreferats für die Jahre 2021 – 2025 und Stellungnahme zu den Anregungen der Bezirksausschüsse
- Referat für Arbeit und Wirtschaft
- 58.: Erhöhung der Einzahlungen im Haushalt des Referates für Arbeit und Wirtschaft ab dem 01.01.2022; Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2022
- 59.: Haushalt 2022 des Referates für Arbeit und Wirtschaft - Produkte - Umsetzung der Konsolidierung - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Investitionen
- 60.: Antragstellung zu den Förderprogrammen „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (Bundesprogramm) und „EU-Innenstadt-Förderinitiative“, Finanzierung Finanzierung des städtischen Eigenanteils Sonderfonds „Innenstädte beleben“ Lokal online einkaufen – ein Münchner Marktplatz im Internet
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Lokal online einkaufen - ein Münchner Marktplatz im Internet
- Verwandter Antrag: Münchner City-Gutscheine
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 27.01.2021 Corona-Hilfen München II München steht zusammen: Einkaufs- und Gastronomieführer online
- Verwandter Antrag: Unterstützung des örtlichen Einzelhandels in der Coronapandemie
- Verwandter Antrag: Ausgabe von Geschenkgutscheinen zur Förderung des Einzelhandels
- Verwandter Antrag: Stadt erhalten III
- Verwandter Antrag: In die Zukunft wirtschaften IV — Vermittlung leerstehender Gewerbeobjekte vereinfachen
- 61.: Nachhaltig Wohlstand schaffen: Sozial, ökologisch, innovativ I – Social Entrepreneurship und Soziale Innovationen stärken
- 62.: Potential und Ausweitung von kultur-, kreativwirtschaftlichen und kulturellen Zwischennutzungen in München Finanzierung Pop-Up-Stores in München - 2
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Pop-Up-Stores in München - 2
- Verwandter Antrag: Errichtung eines Gründerkaufhauses
- Verwandter Antrag: Mit Kultur aus der Krise II – Fonds für kulturelle Zwischennutzung auflegen
- 63.: Strukturwandel durch Pandemie-Folgen und Transformationsprozesse – das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) personell stärken; Finanzierung In die Zukunft wirtschaften III — Nach Corona – die Gesundheitskrise darf nicht zur sozialen Krise werden – das MBQ stärken
- 64.: Erstes ÖPNV-Bauprogramm 2021 Finanzierung 2022 ff. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2021-2025
- Referat für Klima- und Umweltschutz
- 65.: Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion
- 66.: Schwerpunktsetzung im Referat für Klima- und Umweltschutz- personelle Mehrbedarfe Eckdatenbeschluss Haushalt 2022 Nrn. 2, 3, 4, und 11 Produkt 45111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung Produkt 45554200 Flächenhafter Naturschutz Produkt 45561100 Umweltvorsorge Produkt 45561300 Umweltschutz Beschluss über die Finanzierung ab 2022 Photovoltaik-Dachagentur ausbauen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Photovoltaik-Dachagentur ausbauen
- Verwandter Antrag: Naturschutz voranbringen I Biodiversitätsstrategie umsetzen
- Verwandter Antrag: Naturschutz voranbringen II Vollzug stärken
- Verwandter Antrag: Naturschutz voranbringen III Strategische Naturschutzaufgaben wahrnehmen
- 67.: Haushalt 2022 des Referates für Klima- und Umweltschutz • Aufstellung des produktorientierten Haushalts 2022 • Produkte • Umsetzung der Konsolidierung • Erhöhung der Einzahlungen • Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt • Investitionen (Mehrjahresinvestitionsplanung)
- Mobilitätsreferat
- 68.: Umsetzung Eckdatenbeschluss, Haushaltsausweitung 2022 ff im Mobilitätsreferat Umsetzungsbeschluss zur Gründung des Mobilitätsreferates, Bericht zu den offenen Stadtratsanträgen
- 69.: Haushalt 2022 des Mobilitätsreferats • Produkte • Umsetzung der Konsolidierung • Einnahmen • Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt • Auswirkungen Anmeldungen zum Eckdatenbeschluss 2022 / Schwierige Haushaltslage aufgrund der Pandemiezeiten
- 70.: Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München - ÖV-Planungsprogramm Produkt 43512300 Strategie, Bezirksmanagement und Projektentwicklung Produkt 32541200 Ingenieurbauwerke auf städtischen Verkehrsflächen Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2022ff
- 71.: Mobilitätsstrategie 2035 Einstieg in die Teilstrategie Shared Mobility Etablierung von Mobilpunkten und Angebotsausweitung in München Produkt 43512300 Strategie, Bezirksmanagement und Projektentwicklung Produkt 43122300 Straßenverkehr Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2022-2026 E-Scooter: MVG-Kooperationspartner zu mehr Rücksicht verpflichten
- 72.: Parkraummanagement in München - Umsetzung Sektor VI, Teil 1
- IT-Referat
- 73.: München Portal der Zukunft
- 74.: Fortführung des Projektes E- und Open-Government 2022 – Umsetzung des OZG als gesetzlicher Auftrag, Ausbau nutzerfreundlicher, effektiver Online-Angebote für ein modernes, attraktives München
- 75.: Schriftgutdigitalisierung zur Einführung der E-Akte in den Jahren 2022 / 2023
- 76.: Haushalt 2022 des IT-Referats • Produkte • Umsetzung der Konsolidierung • Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt
- 77.: München.Digital.Erleben – Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie 2021
- 78.: IT-Projektportfolio 2022 (Verwaltungsbereich)
- Gesundheitsreferat
- 79.: Den gesundheitlichen Folgen der Pandemie wirksam und nachhaltig begegnen Produkt 33412100 Förderung freier Träger im Gesundheitsbereich Produkt 33414200 Gesundheitsvorsorge Beschluss über die Finanzierung ab 2022 Mittel aus dem Pandemiefolgefonds zielgerecht einsetzen Beratungsprojekte und Unterstützungsangebote für von der Pandemie stark betroffene, vulnerable Gruppen genehmigen
- 80.: Aktuelle Situation in der Pflege Produkt 33412100 Förderung freier Träger im Gesundheitsbereich Beschluss über die Finanzierung ab 2022
- 81.: Haushalt 2022 des Gesundheitsreferats • Produkte • Umsetzung der Konsolidierung • Erhöhung der Einzahlungen • Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt • Investitionen
- Kreisverwaltungsreferat
- 82.: Haushalt 2022 des Kreisverwaltungsreferats - Anpassung der Produkte - Umsetzung der Konsolidierung - Erhöhung der Einzahlungen - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Investitionen
- 83.: Umsetzungsprojekt HandyParken 3: Weiterentwicklung der Kontroll- und ErfassungsApp der Verkehrsüberwachung um Bußgeldverfahren und Anhaltungen
- 84.: Personalbedarf 2. QE Bürgerbüro – eID-Karte für Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes
- 85.: Personalbedarf 2. QE Bürgerbüro – Verkürzte Laufzeit von Kinderreisepässen
- 86.: Personalbedarf der Ausländerbehörde 2.QE/ Verlängerung der Befristung von 6,14 VZÄ anlässlich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
- 87.: Personalbedarf ABH 2.QE - Parteiverkehrsbereiche
- 88.: Personalbedarf Fahrerlaubnisbehörde Pflichtumtausch
- Stadtkämmerei
- 89.: Finanz- und Investitionsplanung Große Vorhaben und Sonstige Vorhaben in den kommenden Jahren
- 90.: Haushalt 2022 der Stadtkämmerei - Produkte - Umsetzung der Konsolidierung (HSK) - Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt - Investitionen
- 91.: Erhöhter Personalbedarf bei der Stadtkämmerei aufgrund von Aufgabenmehrungen
- Direktorium
- 92.: Hybridsitzungen der Ausschüsse des Stadtrats Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((gegen die Stimmen von StR Ruff und StRin Wolf) 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. In die Geschäftsordnung des Stadtrats wird ein neuer § 47a, befristet bis 31.12.2022, eingefügt. Er kommt zur Anwendung, sobald die technischen Voraussetzungen für die Durchführung von Hybridsitzungen im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses vorliegen: „§ 47a GeschO Hybridsitzungen (1) Die Ausschusssitzungen, die im großen Sitzungssaal des neuen Rathauses stattfinden (mit Ausnahme des KJHA und gemeinsamer Ausschüsse) finden als Hybridsitzungen (Art. 47a GO) statt. (2) Stadtratsmitglieder, die aufgrund eines durch die Corona-Pandemie ausgelösten Grundes (z.B. Quarantäneanordnung, Krankheit, Risikopatient*in, staatliche Empfehlung zu Kontaktbeschränkungen) nicht in Präsenz an der Sitzung teilnehmen und dies entsprechend schriftlich oder in Textform (Email) gegenüber dem Direktorium vor Beginn der Sitzung erklären, können an diesen Sitzungen mittels Ton-Bild-Zuschaltung (Art. 47a GO) teilnehmen. Sie müssen sich am Tag der Sitzung 15 Minuten vor Sitzungsbeginn über den entsprechenden Sitzungslink einwählen. (3) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung und darauf, den Stadtratsmitgliedern entweder einen Geldbetrag für die Anschaffung der Hard- und Software oder die Hard- und Software zur Verfügung zu stellen. Soweit die Stadtratsmitglieder einen Geldbetrag erhalten, sind sie für die Anschaffung und Betreuung der Hard- und Software jeweils selbst verantwortlich. Soweit Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 2 - Stadtratsmitglieder die Hard- und Software von der Stadt erhalten, wurde die Funktionsfähigkeit der Hardware durch die Stadt bei Aushändigung positiv festgestellt. Für die Wartung und Aktualisierungen (insb. Softwarefunktionalität und Betriebsfähigkeit am Tag der Sitzung) sind die Stadtratsmitglieder verantwortlich. Entsprechend Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO fällt die Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitglieds nicht in den Verantwortungsbereich der Stadt, wenn mindestens ein Stadtratsmitglied zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht. (4) Die zugeschalteten Stadtratsmitglieder müssen die Kamera während der gesamten Sitzung eingeschaltet lassen, auch wenn sie ihren Platz verlassen. Der Ton kann ausgeschaltet werden. (5) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Stadtratsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO). (6) Im Übrigen gilt Art. 47a GO. (7) Abweichend von § 45 Abs. 3 Satz 4 GeschO und ergänzend zu § 60 Abs. 7 GeschO sollen bei Hybridsitzungen Tischvorlagen, Änderungs- und Ergänzungsanträge bis 14 Uhr des Vortags der Sitzung dem Direktorium D II- V zur Verfügung gestellt werden. Für Dringlichkeitsanträge gilt abweichend von § 60 Abs. 6 Geschäftsordnung Stadtrat bei Hybridsitzungen, dass diese rechtzeitig vor Beginn der Sitzung von den Fraktionen ins RIS eingestellt werden sollen und dass Gruppierungen diese bis 14 Uhr des Vortags der Sitzung dem Direktorium D-II-V zur Verfügung stellen sollen. Ansonsten müssen sie von der Antragsteller*in in der Sitzung vorgetragen werden.“ Die folgenden Beschlussziffern stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zu Ziffer 2 mit 2/3 Mehrheit: 3. Das IT-Referat wird gebeten, die technische Ausstattung für die Durchführung der hybriden Ausschusssitzungen im Großen Sitzungssaal des Neuen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 - 3 - Rathauses in der vorgeschlagenen Kauf-Miet-Variante (vgl. Alternative 1) bereitzustellen. 4. Das IT-Referat wird gebeten, für die Umsetzung der Kauf- Miet-Variante in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb it@M einen Finanzierungsbeschluss zu erstellen und in den Stadtrat zur Entscheidung einzubringen (die geschätzten Kosten betragen 199.500 € brutto für die Kauflösung sowie 124.400 € brutto für die 6-monatige Mietlösung). 5. Das Direktorium wird beauftragt, die erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 230.000 € für das Jahr 2022 für externe Personalkosten zur Durchführung von Hybridsitzungen anzumelden. 6. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 02280 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Kreisverwaltungsreferat
- 93.: Veranstaltungssicherheit; Personelle Unterstützung für das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11.01.2022
- 1.: Mädchen wollen weiterhin „an den Ball“!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Mädchen wollen weiterhin „an den Ball“!
- Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 09.12.2021
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Keine weiteren Allgemeinverfügungen zu Protesten gegen Corona-Maßnahmen
- C.2.: Stellungnahme zur aktuellen Situation der in München-Schwabing überfluteten Keller
- C.3.: Gegen Gewalt und Drohungen bei politischem Protest
- C.4.: Versammlungen und Demonstrationen individuell beurteilen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Personal- und Organisationsreferat
- 1.: Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Höhergruppierung im sonstigen Verwaltungsdienst
- 2.: Referat für Klima- und Umweltschutz; Übertragung einer Führungsposition auf Dauer Höhergruppierung im sonstigen Dienst Abschluss eines unbefristeten Sonderdienstvertrages
- 3.: Baureferat; HA Hochbau - Höhergruppierung im technischen Dienst (Abschluss eines unbefristeten Sonderdienstvertrages)
- 4.: Direktorium; Übertragung einer Führungsposition auf Dauer; Abschluss eines unbefristeten Sonderdienstvertrages
- 5.: Gesundheitsreferat; Beförderung
- 6.: Gesundheitsreferat; Einstellung
- 7.: Direktorium; Beförderung und Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus
- 8.: Referat für Bildung und Sport; Beförderung
- 9.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Beförderung
- 10.: Kommunalreferat; Höhergruppierung im technischen Dienst
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 11.: Beteiligungssteuerung Ziele 2022 - Berichte 2021 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen Abweichungsbericht Oktober 2021
- 12.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2022; Stundensätze der MGS für 2022 Evaluierung der Neuausrichtung der MGS (Zwischenstand)
- Referat für Bildung und Sport
- 13.: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in städtischen Kindertageseinrichtungen, öffentlichen Schulen und Sportstätten der Landeshauptstadt München Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von jährlichen Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- 14.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 4 Krippen- und 4 Kindergartengruppen im Prinz-Eugen-Park WA 9 (Ruth-Drexel-Str. 96) im 13. Stadtbezirk Bogenhausen Ermächtigung zu Vertragsverhandlungen
- 15.: Finanzierung von zwei Anmietungen und deren Ersteinrichtung Haus für Kinder mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen an der Hans-Thonauer-Straße 10 (vormals Kiem-Pauli-Weg) im 25. Stadtbezirk Laim Berufsschule für Medienkaufleute Filiale Schatzbogen 29 im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem
- 16.: Kleinkindertagesstätten e. V. (KKT); Genehmigung des Dreijahresbudgets für die Jahre 2022 bis 2024 gemäß Vertrag des Sozialreferats vom 09./15.03.2004 zwischen der Landeshauptstadt München und dem KKT
- 17.: Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes
- 18.: Beförderung zum Oberstudiendirektor unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
- 19.: Übertragung von Ämtern auf Lebenszeit
- Kommunalreferat
- 20.: 1. A) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Ohlstadter Straße Nichtausübung B) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Balanstraße Nichtausübung C) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Gabelsbergerstraße Nichtausübung D) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart Griegstraße Nichtausübung E) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Milchstraße Nichtausübung 2. Bericht über die Anwendung des Urteils Bundesverwaltungsgericht auf ausgeübte Fälle
- 21.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl Schlechtfeld 1. Ausübung 2. Finanzierung
- Referat für Arbeit und Wirtschaft
- 22.: Olympiapark München GmbH Eigenkapitalstärkung 2021 Finanzierung Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2021 - 2025
- 23.: Münchener Tierpark Hellabrunn AG Finanzierung der Sanierung der Dschungelwelt und des Pinguinhauses Sanierung von Dschungelwelt und Pinguinhaus in Hellabrunn ermöglichen
- Verwandter Antrag: Sanierung von Dschungelzelt und Pinguinhaus in Hellabrunn ermöglichen
- IT-Referat
- 24.: München Portal der Zukunft
- 25.: Fortführung des Projektes E- und Open-Government 2022 – Umsetzung des OZG als gesetzlicher Auftrag, Ausbau nutzerfreundlicher, effektiver Online-Angebote für ein modernes, attraktives München
- 26.: Schriftgutdigitalisierung zur Einführung der E-Akte in den Jahren 2022 / 2023
- Kreisverwaltungsreferat
- 27.: Sicherstellung der Zahlungen der Landeshauptstadt München zugunsten der Auffangstation für Reptilien, München e. V. ab dem Haushaltsjahr 2022
- Gesundheitsreferat
- 28.: Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan des Gesundheitsreferats; Schaffung einer Überplanstelle der Besoldungsgruppe B 4 Beschluss über die Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen