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30.08.2018 Muss bei der Erschließung neuer Baugebiete der vorhandene Baumbestand generell der Kampfmittelräumung weichen, ohne dass zuvor eine umweltschonende Bodenuntersuchung vorgenommen wird?
Antwortschreiben
Bodenkontaminationen gemäß Bundesbodenschutzverordnung (Altlasten) berücksichtigen, die ggf. saniert werden müssen