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04.04.2020 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2121 Arabellastraße 26-28a Gemarkung Bogenhausen Flurstücke Nr. 206/10, 206/29, 206/30 (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 3c, 8. Teilbereich) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
Deckblatt VPA inkl. Anlage 5
’ von Gutachten (wie z. B. Lärm- und Verkehrsgutach ‘ten, Altlasten- -/Kampfmitteluntersuchung). Die Sach
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04.04.2020 Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/35 Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich), Schwanhildenweg (östlich) Billigungsbeschluss Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Anlage geschwärzt
Boden und Fläche + Altlasten Aufgrund der derzeitigen Nutzung der Sportfläche konnte
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30.11.2019 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2151 Nördlich des Salzsenderweges und der Fideliostraße, südlich der Grimmeisenstraße und östlich des Ringofenweges Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 43 d - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
Aufstellungsbeschluss
keinen nennenswerte Rolle. Altlasten Im Planungsgebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen registriert. Kampfmittel
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14.07.2019 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 Zschokkestr. (südlich), Westendstr. (westlich), Barmer Str. und Hans-Thonauer-Str. (östlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 58 d) a) Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss b) Aufhebung des Geltungsbereiches der Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss Nr. 2027 vom 01.07.2015 im Bereich der Straßenverkehrsflächen Westendstraße, Barmer Straße und Hans-Thonauer-Straße
AKTUELL GESAMT Beschlussentwurf
Versickerung des Niederschlagswassers wird in § 18 Abs. 8 der Satzung geregelt. Die Altlasten
Versickerung des Niederschlagswassers wird in 5 18 Abs. 8 der Satzung geregelt. Die Altlasten
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29.06.2019 Siedlung Ludwigsfeld -Grundsatzbeschluss- A) Strukturuntersuchung „Siedlung Ludwigsfeld“ B) Empfehlung für das weitere Vorgehen
14-20 V 14683 Beschluss Ludwigsfeld
/ Altlasten liegen vorläufige Einschätzungen vor. Des Weiteren wurde eine Baumbestandskartierung
, Kampfmittel, Bodengutachten /Altlasten liegen vorläufige Einschätzungen vor. Des Weiteren wurde
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22.09.2018 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2136 Gustav-Heinemann-Ring (westlich und südlich), Maximilian-Kolbe-Allee (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 57ci) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschuss - Stadtbezirk 16 Ramersdorf - Perlach
Bpl 2136 Billigunsbeschluss vorbeh Satzungsbeschluss
- und Gewerbelärm, sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die geplante Wohnnutzung vorzusehen. Altlasten
Lärmschutzmaßnahmen für die geplante Wohnnutzung vorzusehen. Altlasten Ein Großteil des Planungsgebietes
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18.08.2018 Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern an den bestehenden Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim a) Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 16.07.2018 b) Verlegung der Landespolizei Hubschrauberstaffel Empfehlung Nr. 14-20 / E 02039 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing - Freimann am 12.06.2018
Anlage 3
. Bauordnungs- und Betriebssicherheitsrecht ..................................... 93 3.2.5. Altlasten ... 94
..................................... 93 3.2.5. Altlasten 94 3.3 Erfordernisse des Lärmschutzes 94 3.3.1. Prüfung der Anwendbarkeit
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12.01.2019 Münchner Nordosten A) Eckdaten und Planungsziele - Eckdatenbeschluss - B) Durchführung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs C) Weiteres Vorgehen D) Personalbedarf Stadtbezirk 13 Bogenhausen Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
Vorlage
ist mit der weiteren Vertiefung der Planungen zu kon- kretisieren. Seite 18 2.4.8 Vorbelastungen Altlasten
zu konkretisieren. ########## SEITE 18 ########## Seite 18 2.4.8 Vorbelastungen Altlasten und Kampfmittel
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01.07.2018 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2112 Mühlangerstraße (östlich), Mälzereistraße (südlich), Staudenäckerweg (westlich), Wertstoffhof (nördlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1066 und 2075) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen — Langwied
Vorlage
: Bei Entfernung der vorhandenen Altlasten erfolgte ein Eingriff in das Grund- wasser. Die Aushubarbeiten wurden
werde, lehne der BN die Planung ab. Stellungnahme: Bei Entfernung der vorhandenen Altlasten erfolgte