Bildungsausschuss (2026-10-27 09:30:00)
| Datum: | Gestern, 09:30 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Bildungsausschuss |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1.: Hearing „Zukunft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Münchner Sportvereine ...
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (II.a Antrag des Referenten im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag des Referenten im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag des Referenten im Bildungsausschuss 1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den intensiven Dialog mit den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und den Sportvereinen fortzusetzen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die weitere konzeptionelle und strategische Weiterentwicklung der betreffenden Handlungsfelder einfließen zu lassen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 04856 von der SPD / Volt-Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 13.05.2024 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.)
- 2.: Umsetzung der Reform des Umsatzsteuergesetzes an den städtischen Schullandheimen und dem städtischen Kindergartenlandheim sowie Umsetzung der Aufgabenkritik / Ergebnisbe-richt PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00456)
- 3.: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter – Maßnahmen zum rechtsanspruchskonformen Ausbau der Ganztagsbildung in München Teil 5
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (II.a Antrag des Referenten im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag des Referenten im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag des Referenten im Bildungsausschuss 1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,04 VZÄ SB Zuschusswesen ab dem 01.01.2027 dauerhaft sowie die Einrichtung von weiteren 0,12 VZÄ SB Zuschusswesen jeweils ab dem 01.01.2028 und 01.01.2029 dauerhaft und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 0,5 VZÄ SB Allgemeine Verwaltung ab dem 01.01.2027 dauerhaft und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,0 VZÄ für die Erstellung und Verwaltung der Überlassungsverträge ab 01.01.2027 dauerhaft und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die aus den Erlösen der Betriebskostenförderung kompensierten einmalig benötigten Personalmittel für 2027 in Höhe von 214.478 Euro, für 2028 in Höhe von 224.610 Euro und die dauerhaft benötigten Personalmittel ab 2029 in Höhe von 234.743 Euro jährlich im Zuge der Haushaltsplanaufstellungen beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen konsumtiven Sachkosten für Aufwendungen für den Rechtsschutz ab dem Jahr 2027 in Höhe von bis zu 46.000 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen konsumtiven Sachkosten für Beförderungen in den Ferien für 100 % der Förderschüler*innen mit den Schwerpunkten gE und esE in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 einmalig für das Jahr 2027 in Höhe von bis zu 256.700 Euro, für das Jahr 2028 in Höhe von bis zu 488.300 Euro, für das Jahr 2029 in Höhe von bis zu 719.800 Euro und dauerhaft ab dem Jahr 2030 in Höhe von bis zu 926.200 Euro jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im jeweiligen Jahr bei der Stadtkämmerei anzumelden. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 2 - 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen konsumtiven Sachkosten für Beförderungen in den Ferien für 50 % der Förderschüler*innen mit den übrigen Schwerpunkten in den Jahrgangsstufen 1 bis 2 einmalig für das Jahr 2027 in Höhe von bis zu 747.000 Euro und dauerhaft ab dem Jahr 2028 in Höhe von bis zu 1.339.500 Euro jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im jeweiligen Jahr bei der Stadtkämmerei anzumelden. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die konsumtiven Erlöse aus der Betriebskostenförderung einmalig für das Jahr 2027 in Höhe von bis zu 1.264.178 Euro, für das Jahr 2028 in Höhe von bis zu 2.098.410 Euro, für das Jahr 2029 in Höhe von bis zu 2.340.043 Euro und dauerhaft ab dem Jahr 2030 in Höhe von bis zu 2.546.443 Euro jährlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei anzumelden. 9. Das Produktkostenbudget des Produkts 39111000 Overhead Referats- und Geschäftsleitung Referat für Bildung und Sport erhöht sich ab 2027 dauerhaft jährlich um bis zu 88.220 Euro, davon sind ab dem Jahr 2027 dauerhaft jährlich bis zu 88.220 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 10. Das Produktkostenbudget des Produkts 39210100 Schulverwaltung erhöht sich im Jahr 2027 einmalig um bis zu 87.818 Euro, im Jahr 2028 einmalig um bis zu 97.950 Euro und ab 2029 dauerhaft jährlich um bis zu 108.083 Euro, davon sind im Jahr 2027 einmalig bis zu 87.818 Euro, im Jahr 2028 einmalig bis zu 97.950 Euro und ab 2029 dauerhaft jährlich bis zu 108.083 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 11. Das Produktkostenbudget des Produkts 39111710 Zentrales Immobilienmanagement im RBS erhöht sich ab 2027 dauerhaft jährlich um bis zu 84.440 Euro, davon sind ab dem Jahr 2027 dauerhaft jährlich bis zu 84.440 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 12.Das Produktkostenbudget des Produkts 39221100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Förderschulen erhöht sich im Jahr 2027 einmalig um bis zu 1.003.700 Euro, im Jahr 2028 einmalig um bis zu 1.827.800 Euro, im Jahr 2029 um bis zu 2.059.300 Euro und ab 2030 dauerhaft um bis zu 2.265.700 Euro jährlich, davon sind im Jahr 2027 einmalig bis zu 1.003.700 Euro, im Jahr 2028 einmalig bis zu 1.827.800 Euro, im Jahr 2029 einmalig bis zu 2.059.300 Euro und ab 2030 dauerhaft bis zu 2.265.700 Euro jährlich zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 13.Das Produkterlösbudget des Produkts 39221100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Förderschulen erhöht sich einmalig für das Jahr 2027 um bis zu 1.264.178 Euro, für das Jahr 2028 um bis zu 2.098.410 Euro, für das Jahr 2029 um bis zu 2.340.043 Euro und dauerhaft ab dem Jahr 2030 um bis zu 2.546.443 Euro jährlich, davon sind einmalig für das Jahr 2027 bis zu 1.264.178 Euro, für das Jahr 2028 bis zu 2.098.410 Euro, für das Jahr 2029 bis zu 2.340.043 Euro und dauerhaft ab dem Jahr 2030 bis zu 2.546.443 Euro jährlich zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 3 - 14.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der genannten Förderkonditionen und hierfür erforderlichen Förderanträge zu planen und umzusetzen. 15.Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: Änderungen beim Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Auswirkungen auf die Landeshauptstadt München Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita-Gebührensatzung) Änderung der Satzung über die Einführung einer Anmeldefrist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (II.a Antrag des Referenten im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag des Referenten im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag des Referenten im Bildungsausschuss 1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, ab 01.01.2027 im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Initiativen in Familienselbsthilfe und der Richtlinie EKI-Plus zur Berechnung der Förderung die gesamte gesetzliche Förderung zu berücksichtigen. Im Übergangszeitraum von 01.01.2027 bis 31.08.2027 wird davon abweichend die Teamkräftepauschale nicht unmittelbar zur Berechnung der Förderung herangezogen, sondern lediglich in der Einnahmen-Ausgaben Gegenüberstellung (EAGGÜ) berücksichtigt. Detaillierte Neuerungen ab 01.09.2027 werden aktuell im Referat für Bildung und Sport unter Beteiligung des Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT) erarbeitet und dem Stadtrat in einer eigenen Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.08.2027 im Rahmen der Ermittlung der Ausgleichszahlungen für Elternentgelte für Eltern-Kind-Initiativen nach EKI-Plus die bisherigen Elternbeitragszuschüsse des Freistaates Bayern auszugleichen. Die EKIs müssen die Elternentgelte für die betreffenden Kinder ermäßigen. 3. Es wird zugestimmt, dass die Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen gemäß Kapitel 4.5 des Vortrags des Referenten erfolgt. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Befristungsverlängerung der bis 31.12.2026 geschaffenen Kapazitäten für pädagogische Assistent*innen (Tagespflegepersonen) von max. 64,0 VZÄ bei RBS-KITA an den städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 sowie gegebenenfalls die Stellenbesetzung in eigener Zuständigkeit zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet für 2027 bis 2029 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 3.939.200 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 2 - 5. Sollten bis 31.12.2026 die unter Antragsziffer 4 genannten Stellenkapazitäten noch nicht in vollem Umfang geschaffen sein, wird das Referat für Bildung und Sport grundsätzlich ermächtigt, wie unter Kapitel 6.1 beschrieben, neue Stellen für Tagespflegepersonen an den städtischen Kindertageseinrichtungen von RBS-KITA und RBS-A-4 bis zu einer Grenze von insgesamt 64,0 VZÄ zusätzlich zur stellenplanmäßigen Ausstattung in Anlehnung an die Münchner Kitaförderung befristet bis 31.12.2029 einzurichten. Die Stellenschaffung erfolgt bis 31.12.2029 über die Meldung für die städtischen Kindertageseinrichtungen über den Büroweg. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet bis 2029 erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Umstellung aller städtischen Kindertageseinrichtungen auf die Frisch-Mischküche umzusetzen und die Stellenschaffung sowie Stellenbesetzung für hauswirtschaftliches Personal ab 01.01.2028 entsprechend eines mehrjährigen Stufenplans zu veranlassen. Die Anmeldung der erforderlichen Stellenkapazitäten erfolgt in den Jahren 2029, 2030, 2031 und 2032 über die Meldung für die städtischen Kindertageseinrichtungen über den Büroweg. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2028 unter Berücksichtigung der (Teil-) Refinanzierung beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung in den Jahren 2029, 2030, 2031 und 2032 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Stellenschaffung von bis zu 13,0 VZÄ Qualitätsbegleitung bei RBS-KITA ab 01.01.2027 sowie die Stellenbesetzung in eigener Zuständigkeit zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.305.720 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Stellenschaffung von bis zu 1,0 VZÄ Qualitätsbegleitung bei RBS-A-4 ab 01.01.2027 sowie die Stellenbesetzung in eigener Zuständigkeit zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 100.440 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 9. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Stellenschaffung von bis zu 1,3 VZÄ Verwaltung Overhead bei RBS-KITA ab 01.01.2027 sowie die Stellenbesetzung durch das Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 3 - Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 119.821 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 38.631 Euro (40 % des JMB). 10.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, mit Blick auf die Funktionsstellenpauschale eine jährliche Prüfung der Kostenneutralität, wie unter Kapitel 4.2 dargestellt, vorzunehmen und erforderliche Anpassungen zu veranlassen, um die Kostenneutralität sicherzustellen. Eventuelle Stellenmehrbedarfe werden jährlich im Rahmen der Planung der Kapazitätsbedarfe für den Büroweg für das jeweilige Haushaltsjahr angemeldet. 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zusätzlichen Einnahmen für den Qualitätsbonus für städtische Einrichtungen in Höhe von 11.243.977 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung einmalig zum Haushalt 2027 anzumelden. 12.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zusätzlichen Einnahmen für den Qualitätsbonus für städtische Einrichtungen in Höhe von bis zu 23.176.580 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung einmalig zum Haushalt 2028 und in Höhe von bis zu 23.589.886 Euro dauerhaft zum Haushalt 2029 anzumelden. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation BayKiBiG. 13.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zusätzlichen Einnahmen für den die Teamkräftepauschale in Höhe von 14.764.529 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung einmalig zum Haushalt 2027 anzumelden. 14.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zusätzlichen Einnahmen für die Teamkräftepauschale in Höhe von bis zu 20.811.813 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung dauerhaft zum Haushalt 2028 anzumelden. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation BayKiBiG. 15.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zusätzlichen Einnahmen für die Funktionsstellenpauschale in Höhe von 1.756.583 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung dauerhaft zum Haushalt 2027 anzumelden. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 4 - 16.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Minderausgaben für die Förderung der Eltern-Kind-Initiativen in Selbsthilfe in Höhe von 5.219.186 Euro einmalig zum Haushalt 2027 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 17.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Minderausgaben für die Förderung der Eltern-Kind-Initiativen in Selbsthilfe in Höhe von bis 7.258.242 Euro einmalig zum Haushalt 2028 und in Höhe von bis zu 7.328.868 Euro dauerhaft ab dem Haushalt 2029 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation zur für die Förderung der Eltern-Kind- Initiativen in Selbsthilfe. 18.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Minderausgaben für Münchner Kitaförderung (MKf) in Höhe von bis zu 14.162.124 Euro einmalig zum Haushalt 2028 und in Höhe von bis zu 14.652.653 Euro dauerhaft ab dem Haushalt 2029 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation zur Münchner Kitaförderung. 19.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Minderausgaben für Münchner Kitaförderung – Kooperative Ganztagsbildung (MKf-KoGa) in Höhe von 653.091 Euro einmalig zum Haushalt 2027 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 20.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Minderausgaben für Münchner Kitaförderung – Kooperative Ganztagsbildung (MKf-KoGa) in Höhe von bis zu 1.503.861 Euro einmalig zum Haushalt 2028 und in Höhe von bis zu 1.523.877 Euro dauerhaft ab dem Haushalt 2029 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation zur Münchner Kitaförderung – Kooperative Ganztagsbildung (MKf-KoGa). 21.Das Produkterlösbudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich ab 2027 dauerhaft um bis 1.634.555 Euro, davon sind 1.634.555 Euro zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich dauerhaft ab 2027 jährlich um bis zu 1.425.541 Euro, davon sind dauerhaft ab 2027 jährlich bis zu 1.425.541 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Das Produkterlösbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich in 2027 einmalig um bis zu 19.930.314 Euro, in 2028 einmalig um bis zu 35.571.956 Euro und ab 2029 dauerhaft um bis zu 35.930.422 Euro, davon sind in 2027 bis zu 19.930.314 Euro, in 2028 bis zu 35.571.956 Euro und ab 2029 bis zu 35.930.422 Euro Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 5 - zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich in 2027 einmalig um bis zu 4.131.700 Euro, in 2028 einmalig um bis zu 4.237.300 Euro, in 2029 einmalig um bis zu 4.342.900 Euro und dauerhaft ab 2030 jährlich um bis zu 442.100 Euro, davon sind in 2027 einmalig bis zu 4.131.700 Euro, in 2028 einmalig bis zu 4.237.300 Euro, in 2029 einmalig bis zu 4.342.900 Euro und dauerhaft ab 2030 jährlich bis zu 442.100 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen in nicht-städtischer Trägerschaft reduziert sich in 2027 einmalig um bis zu 5.872.277 Euro, in 2028 einmalig um bis zu 22.294.227 Euro und ab 2029 dauerhaft um bis zu 23.505.398 Euro, davon sind in 2027 einmalig bis zu 5.872.277 Euro, in 2028 einmalig bis zu 22.294.227 Euro und ab 2029 dauerhaft bis zu 23.505.398 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Das Produkterlösbudget des Produkts 39210100 Schulverwaltung erhöht sich ab 2027 dauerhaft um bis 122.028 Euro, davon sind 122.028 Euro zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produkts 39210100 Schulverwaltung erhöht sich dauerhaft ab 2027 jährlich um bis zu 100.440 Euro, davon sind dauerhaft ab 2027 jährlich bis zu 100.440 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Das Produkterlösbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich erhöht sich in 2027 einmalig um bis zu 6.078.192 Euro, in 2028 einmalig um bis zu 8.416.437 Euro und ab 2029 dauerhaft um bis zu 8.471.277 Euro, davon sind in 2027 bis zu 6.078.192 Euro, in 2028 bis zu 8.416.437 Euro und ab 2029 bis zu 8.471.277 Euro zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich in 2027 einmalig um bis zu 9.600 Euro, in 2028 einmalig um bis zu 19.200 Euro, in 2029 einmalig um bis zu 28.800 Euro und dauerhaft ab 2030 jährlich um bis zu 32.400 Euro, davon sind in 2027 einmalig bis zu 9.600 Euro, in 2028 einmalig bis zu 19.200 Euro, in 2029 einmalig bis zu 28.800 Euro und dauerhaft ab 2030 jährlich bis zu 32.400 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 22.Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 6 - 23.Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita-Gebührensatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 24.Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Einführung einer Anmeldefrist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 25.Die Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Initiativen in Familienselbsthilfe wird in der Fassung vom September 2026 (gültig ab 01.01.2027) beschlossen (Anlage 4). 26.Die Richtlinie zur Elternentlastung von Eltern-Kind-Initiativen im EKI- Fördermodell wird in der Fassung vom September 2026 (gültig ab 01.01.2027) beschlossen (Anlage 5). 27. In der Übergangszeit vom 01.01.2027 bis zum 31.08.2027 werden die fiktiven Elternentgelte gemäß Ziffer 2.2.3 der Richtlinie MKf für die betroffenen Münchner Kindergartenkinder im Sinne des Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG in der bisherigen Fassung auf 0 Euro reduziert. 28.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wie in Ziffer 4.2 des Vortrags dargestellt ein Verfahren zur anteiligen Ausreichung der Funktionsstellenpauschale an Verbände und Träger aufzustellen und die Förderung zu gewähren. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 5.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger; Haus für Kinder an Ayinger Straße im 16. Stadtbezirk Ramersdorf Perlach Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Bildungsausschusses bzw. des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss.)
- 6.: Weiterführung von JADE an Münchner Mittel- und Förderschulen ab September 2027
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausschüsse stimmen der Notwendigkeit zu, JADE, gemäß dem angegebenen Berechnungsschlüssel und vorbehaltlich der weiteren Gewährung von Zuwendungen der Agentur für Arbeit München weiterzuführen. Sie beauftragen das Sozialreferat gemeinsam mit dem Referat für Bildung und Sport, die Weiterführung ab dem Schuljahr 2027/2028 zu veranlassen. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2027 in Höhe von 3.500 Euro, die befristet von 2028 bis 2029 jährlich in Höhe von 10.500 Euro (insgesamt 21.000 Euro) und die einmalig in 2030 in Höhe von 7.000 Euro erforderlichen Haushaltsmittel für die Sach- und Maßnahmekosten im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung bzw. zum jeweiligen Nachtrag bei der Stadtkämmerei zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4681.650.0000.0, Sachkonto 649110, Innenauftrag 602900191). 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, das Trägerauswahlverfahren im Rahmen der Zuschussrichtlinien des Sozialreferats zur Durchführung des Projekts JADE mit einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 6.071.750 Euro für drei Schuljahre an externe Auftragnehmer vorzubereiten. Die Bekanntgabe der Ergebnisse wird dem Stadtrat im Jahr 2027 zur Genehmigung vorgelegt. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Mittel für JADE an die freien Träger auszureichen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die zur Förderung freier Träger für JADE im Jahr 2027 für vier Monate einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 637.278 Euro, die einmalig für das Jahr 2028 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 1.977.690 Euro, die einmalig für das Jahr 2029 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 2.045.851 Euro sowie die im Jahr 2030 einmalig für acht Monate erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 1.410.932 Euro im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4591.700.0000.2, Sachkonto 682100, Innenauftrag602900135). 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Erstattungen der Agentur für Arbeit für das Jahr 2027 für vier Monate in Höhe von 318.639 Euro, im Jahr 2028 in Höhe von 988.845 Euro, im Jahr 2029 in Höhe von 1.022.925 Euro und im Jahr 2028 für acht Monate in Höhe von 705.466 Euro im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanzposition 4591.170.0000.8, Sachkonto 415102, Innenauftrag602900135). Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 27. Oktober 2026 - 2 - 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 40363100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz erhöht sich im Jahr 2027 für vier Monate auf 637.278 Euro, für 2028 auf 1.977.690 Euro, für 2029 auf 2.045.851 Euro und im Jahr 2030 für acht Monate auf 1.410.932 Euro. Das Produkterlösbudget des Produkts 40363100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz erhöht sich im Jahr 2027 für vier Monate auf 318.639 Euro, für 2028 auf 988.845 Euro, für 2029 auf 1.022.925 Euro und im Jahr 2030 für acht Monate auf 705.466 Euro. Das Produktkostenbudget des Produkts 40363900 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Jugendamts erhöht sich im Jahr 2027 auf 3.500 Euro, in den Jahren 2028 und 2029 auf jeweils 10.500 Euro und im Jahr 2030 auf 7.000 Euro. Alle vorgenannten Beträge sind zahlungswirksam. 7. Das Sozialreferat wird gebeten, sich die anteilige Finanzierung durch das Referat für Bildung und Sport in Höhe von 144.360 Euro jährlich weiterhin zu gegebener Zeit durch Umschichtung aus dem Budget des Referats für Bildung und Sport bereitstellen zu lassen. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)