Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft (2008-06-24 09:30:00)
| Datum: | 24.06.2008, 09:30 |
|---|---|
| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1: Tagesordnung
- 1.: Straßenbahn-Neubaustrecke St. Emmeram - Trassierungsbeschluss - Projektgenehmigung - Projektkostenanteil Baureferat 3,400 Mio — StR-Antrag: Straßenbahn-Neubaustrecke St. Emmeran - Trassierungsbeschluss - Projektgenehmigung - Projektkostenanteil Baureferat 3,4 Mio Euro StR-Antrag: Straßenbahn-Neubaustrecke St. Emmeran - Trassierungsbeschluss - Projektgenehmigung - Projektkostenanteil Baureferat 3,400 Mio Euro
- Sitzungsvorlage
- vom 24.06.2008 (1. Die vorgestellte Entwurfsplanung für die Straßenbahn-Neubaustrecke St. Emmeran inkl. dem vorgestellten Bedarf und Konzept wird mit folgender Änderung genehmigt: Entsprechend den Ausführungen in der Vorlagenergänzung vom 20.06.2008 wird der Bedarf an weiteren Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen im Zuge der Präzisierung der Planungen geprüft. Der Mittelteiler an der Franz-Wolter-Straße soll zumindest für Fußgänger geöffnet werden. 2. - 6. wie Antrag der Referentinnen und der Referenten 7. Eine Verlängerung der U 4 Ost nach Johanneskirchen wird nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der SWM einen zusätzlichen Straßenbahnast Richtung Johanneskirchen zu prüfen. 8. Die Planungen zur Verlängerung der U 4 Ost oder alternativ einer Straßenbahnverbindung zum Bahnhof Englschalking werden in Abstimmung mit der städtebaulichen Entwicklung östlich der S 8 weiter betrieben. 9. Bei den weiteren Planungen zur Trambahn-Trasse wird geprüft, wie das ent stehende Stellplatzdefizit entlang der Trasse weitestgehend ausgeglichen werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob ggf. durch den Bau eines kleinen Park-and-Ride/Anlieger-Parkplatzes am Endhaltepunkt der Trambahn für die entfallenden Pkw-Stellplätze zumindest teilweise Ersatz geschaffen werden kann. 10. Die Anzahl der vorgesehenen ampelgesteuerten Querungen wird nochmal auf die Notwendigkeit geprüft. 11. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. )