Kreisverwaltungsausschuss (2009-03-17 09:30:00)
| Datum: | 17.03.2009, 09:30 |
|---|---|
| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Kreisverwaltungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1: Tagesordnung
- 1.: Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in Bayern künftig auch bei den Standesämtern geschlossen werden können StR-Antrag: Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in Bayern künftig auch bei den Standesämtern geschlossen werden können.
- Sitzungsvorlage
- vom 17.03.2009 (Nach Antrag )
- 2.: Einbürgerungszahlen durch bessere Information und Werbung erhöhen StR-Antrag: Einbürgerungszahlen durch bessere Information und Werbung erhöhen
- Sitzungsvorlage
- vom 17.03.2009 (Nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. )
- 3.: Fortschreibung der Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund Nutzung des Königsplatzes; Kultur-open-Air-Veranstaltungen Renaissance des öffentlichen Raumes III Straßenfeste leicht gemacht StR-Antrag: Fortschreibung der Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund StR-Antrag: Fortschreibung der Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichen Grund StR-Antrag: Fortschreibung der Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund StR-Antrag: Renaissance des öffentlichen Raumes III Straßenfeste leicht gemacht
- Sitzungsvorlage
- vom 17.03.2009 ((gegen die Stimme von StRin Hirsch) 1. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, das Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund und für Marktveranstaltungen in städtischen Grünanlagen nach Maßgabe der dargestellten und wie folgt geänderten Richtlinien durchzuführen: Seite 3, A 1, Nachtruhe, 4. Unterpunkt Lärmintensive Veranstaltungsteile sind um 22.00 Uhr zu beenden. Seite 5, A 3.1, Straßen- und Anliegerfeste Bei Straßen-/Anliegerfesten und Veranstaltungen von Gewerbetreibenden müssen keine Unterschriftenlisten der Anwohner vorgelegt werden. Seite 5, A 3.1 Veranstaltungshäufigkeit i. d. R. einmal pro Jahr und Veranstalter Wenn der Bezirksausschuss einverstanden ist, darf ein Veranstalter auch mehrere Veranstaltungen durchführen. Seite 9, A 3.6, a) Kirchliche Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen Eine ortsübliche kirchliche Veranstaltung hat folgende Kriterien zu erfüllen: Antragsteller ist eine Körpeschaft des Öffentlichen Rechts. Es handelt sich um eine ortsübliche Veranstaltung, die in direktem Zusam menhang mit religiösen Festen oder Heiligenverehrung steht. Seite 12, A 3.11.1 Marienplatz ...Eine derartige Veranstaltung stellen z. B. das traditionelle Faschingstreiben in der Fußgängerzone, das Stadtgründungsfest und der Christopher-StreetDay (CSD) dar. Seite 17, A 2.2 Orleansplatz Nicht öffentliche Sitzung des -2- Auf dem Orleansplatz findet auch zukünftig kein Christkindlmarkt statt 2. 3. 4. wie Referentenantrag wie Referentenantrag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, dem Stadtrat binnen eines Jahres, spätestens jedoch bis zum Sommer 2011 über die Erfahrungen mit den öffentlichen Flächen für Werbezwecke zu berichten. 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, im Benehmen mit dem Baureferat, dem Kulturreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Schulreferat ein neues Konzept zur Veranstaltungsnutzung der stark frequentierten Innenstadtbereiche (Stadtbezirke 1, 2 und 3) zu erarbeiten und dem Stadtrat bis 2011 vorzulegen. 6. wie Referentenantrag -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- )
- 4.: Neufassung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München; Neufassung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München; Freischankflächenregelung für sogenannte Ladenlokale (kein Alkoholausschank) Verbot von Gas-Heizstrahlern auf öffentlichem Grund Platz für Fußgänger; Werbeaufsteller Das Aufstellen von sogenannten Dreieckswerbe- ständern und Radlständern mit Firmenwerbung vor Geschäften wird nicht verboten Fahrradabstellen 5 - Mehr Qualität bei mobilen Fahrradständern Duldung mobiler Werbeanlagen Empfehlung Nr. 02-08 / E 00720 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 10.05.2007 Verbot von Heizpilzen auf dem Stadtgebiet (Ziffer 3 des Antrages) Empfehlung Nr. 02-08 / E 01026 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am 17.01.2008 Verbot von Heizpilzen auf Freischankflächen Empfehlung Nr. 08-14 / E 00006 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 08.05.2008 Freischankflächen Empfehlung Nr. 08-14 / E 00177 der Bürgerver- sammlung des Stadtbezirkes 03- Maxvorstadt vom 13.11.2008 Konzept für Sondernutzungen in der Fußgängerzone; Bitte aus dem Bauausschuss vom 11.12.2007 StR-Antrag: Neufassung der Richtlinien für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München StR-Antrag: Neufassung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt StR-Antrag: Neufassung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München StR-Antrag: Fahrradabstellen 5 - Mehr Qualität bei mobilen Fahrradständern StR-Antrag: Das Aufstellen von sogenannten Dreieckswerbeständern und Radlständern mit Firmenwerbung vor Geschäften wird nicht verboten StR-Antrag: Platz für Fußgänger; Werbeaufsteller BV-Empfehlung: Verbot von Heizpilzen auf Freischankflächen BV-Empfehlung: Verbot von Heizpilzen auf dem Stadtgebiet (Ziffer 3 des Antrags) StR-Antrag: Verbot von Gas-Heizstrahlern auf öffentlichem Grund BV-Empfehlung: Duldung mobiler Werbeanlagen StR-Antrag: Freischankflächenregelung für sogenannte Ladenlokale (kein Alkoholausschank)
- Sitzungsvorlage
- vom 17.03.2009 ((gegen die Stimme von StRin Hirsch) 1. Die Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien) – Anlage 1 – einschließlich der diesen als Anlage beigefügten Freischankflächenrichtlinien werden mit folgenden Änderungen beschlossen. § 8 Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen ... f) das Überspannnen des öffentlichen Straßenraums mit Plakaten und Bannern. Ausnahmegenehmigungen können für Sport- und Stadt- bzw. Stadtteilveranstaltungen erteilt werden. § 11 Straßenhandel (1).... d) heiße Maroni und gebrannte Nüsse in der Zeit ab dem ersten Tag der Wiesneröffnung bis zum 1. Samstag im April (einschließlich).... § 12 Warenauslagen (1) Die Erlaubnis für das Aufstellen von Warenauslagen vor einem Einzelhandelsgeschäft kann unter folgenden Bedingungen erteilt werden: a) – d) wie Referentenantrag (2) Im gesamten Stadtgebiet sind einheitlich nur folgende Waren genehmigungsfähig:... Weiter wie Aufzählung a) – f) des Referentenantrages Nicht öffentliche Sitzung des -2- § 13 Zeitungsverkauf (1)... - für den Verkauf von stadtteilbezogenen Stadtteilblättern und Wochenanzeigern - ... § 17 Freischankflächen (4) ersatzlos gestrichen § 24 Lotterien und Tombolen Tombola für München § 29, Abs. 2 Je Musiker/in bzw. Musikgruppe werden pro Kalenderwoche nur 2 Erlaubnisse für Werktage erteilt. Ausnahmen hiervon kann im Einzelfall die Leitung der Stadtinformation am Marienplatz gewähren. Für Sonn- und Feiertagserlaubnisse gibt es keine Beschränkung. 2. Die Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebühren vom 05. Juni 1985 (MüABI. S. 104), zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2008 (MüABI. S. 741) – Anlage 2 -, abgesehen von Nr. 28 (Marktveranstaltungen), Buchstabe b) (Christkindlmarkt) sowie von dem anschließenden Satz („Für Auf- und Abbautage werden je Tag 100,-- € festgesetzt“) des Gebührenverzeichnisses, wird beschlossen. Anlage 1 Richtlinien für die Erteilung von Erlaubnissen für den Werbeverkauf Die Beschlussfassung über die Richtlinien für die Erteilung von Erlaubnissen für den Werbeverkauf wird vertagt. Nicht öffentliche Sitzung des -3- Anlage II Richtlinien für die Gestaltung und Genehmigung von Freischankflächen 3.1 Tische und Stühle wie Referentenantrag mit Ergänzung einer Ausnahme bzgl. Stehtische: ... Für nicht konzessionierte Gaststätten (z.B. Bäckereien, Metzgereien) sind Stehtische erlaubt. 3.3 Pflanzgefäße, Abgrenzungselemente ...Das Aufstellen von Gefäßen, die nicht von Hand zu bewegen sind, ist verboten. 3.4 sonstige Einrichtungen Absatz 2: Abgesehen von Serviertischen, die zudem die gleiche Größe und Farbe wie die Gästetische haben müssen, sowie Lampen, die sich ihrer Gestaltung nach in die Örtlichkeit einfügen, sind sonstiges zusätzliches Mobiliar ... nicht zugelassen. Absatz 6: Das Aufstellen von Heizstrahlern auf genehmigten Freischankflächen kann vom 1. April bis zum 15. Oktober erlaubt werden. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, im Rahmen des Fahrradmarketings ein Faltblatt mit Beispielen funktional guter Radständer zu entwickeln und diese den AntragstellerInnen für Fahrradabstellanlagen an die Hand zu geben. 4. 5. wie Referentenantrag wie Referentenantrag 6. wie Referentenantrag Nicht öffentliche Sitzung des -4- 7. wie Referentenantrag -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- )
- Verwandter Antrag: Duldung mobiler Werbeanlagen
- Verwandter Antrag: Verbot von Heizpilzen auf dem Stadtgebiet (Ziffer 3 des Antrags)
- Verwandter Antrag: Verbot von Heizpilzen auf Freischankflächen
- Verwandter Antrag: Freischankflächen
- 5.: Tierhaltung im Circus Krone Einführung einer Tierarten-Positivliste für die in München gastierenden Zirkusunternehmen StR-Antrag: Einführung einer Tierarten-Positivliste für die in München gastierenden Zirkusunternehmen StR-Antrag: Einführung einer Tierarten-Positivliste für die in München gastierenden Zirkusunternehmen StR-Antrag: Einführung einer Tierarten-Positivliste für die in München gastierenden Zirkusunternehmen StR-Antrag: Tierhaltung im Circus Krone
- Sitzungsvorlage
- vom 17.03.2009 (vertagt in die nächste Sitzung des Kreisverwaltungsaus schusses. )
- 6.: Erwerb der Mitgliedschaft beim Europäischen Forum für urbane Sicherheit (EFUS)