Sozialausschuss (2004-07-08 09:30:00)
| Datum: | 08.07.2004, 09:30 |
|---|---|
| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Sozialausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 7.: Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung im Anwesen Heubergstr. 31, Obergeschoss für eine Erweiterung des Kindergartens der Eltern-Kind-Initiative „Spielgruppe Mariposa e. V.“
- vom 08.07.2004 (Nach Antrag )
- 1: Tagesordnung
- 1.: Änderung der Satzung der Seniorenvertretung der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- vom 08.07.2004 (Vertagt in die nächste Sitzung des Sozialausschusses. )
- 2.: Haus an der Effnerstraße - Schließung und Perspektiven Der Stadtbezirk Bogenhausen braucht ein Altenpflegeheim!
- Sitzungsvorlage
- vom 08.07.2004 (Nach Antrag unter Berücksichtigung des Änderungsantrags von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL, der in Ziffer 3 wie folgt ergänzt wird: “Das Sozialreferat wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Referaten die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Erlös aus dem vorgesehenen Grundstücksteilverkauf ausschließlich zur Errichtung eines neuen Altenheims auf dem verbleibenden Grundstücksteil zur Verfügung gestellt wird.” )
- 3.: Investitionsförderung nach dem AGPflegeVG von teil- und vollstationären Einrichtungen Bericht über den Vollzug der vergangenen Förderjahre, Projekte für das Förderjahr 2005 Produkt 5.1.4 „Strukturelle Hilfe bei Pflege- bedürftigkeit“
- Sitzungsvorlage
- vom 08.07.2004 (Nach Antrag )
- 4.: Bürgerschaftliches Engagement von Seniorinnen und Senioren
- Sitzungsvorlage
- vom 08.07.2004 (Vertagt in die nächste Sitzung des Sozialausschusses. )
- Verwandter Antrag: Bürgerschaftliches Engagement von Seniorinnen und Senioren
- 5.: Aubinger Modell zum Betreuten Wohnen für ältere Bürger; Projektvorschlag der Initiative „Bürger helfen Bürgern“ im 22. Stadtbezirk
- Sitzungsvorlage
- vom 08.07.2004 (Nach Antrag )
- 6.: Behindertenbeauftragter
- Sitzungsvorlage
- vom 08.07.2004 (Ziffern 1 - 4: Wie Ziffer 1 - 4 des Referentenantrags. Ziffer 5: Da es sich um eine völlig neue Aufgabe innerhalb der Stadtverwaltung handelt, wird dem Stadtrat nach einem Jahr (nach Benennung) ein Tätigkeitsbericht vorgelegt und danach im Abstand von zwei Jahren. Der Bericht wird zu gleichen Teilen vom Sozialreferat und von der/dem amtierenden Behindertenbeauftragten erstellt und soll die ersten Erfahrungen und Handlungsempfehlungen enthalten. Ziffer 6: Ziffer 7: Qualifiziert vertagt in die Vollversammlung des Stadtrats. Die Stelle der/des Behindertenbeauftragten wird organisatorisch bei der Geschäftsführung des „Städtischen Beraterkreises Behinderte“ und damit im Sozialreferat angebunden. Um die Querschnittsfunktion der/des Behindertenbeauftragten zu gewährleisten, werden alle Referate sowie das Direktorium aufgefordert, in der Leitungsebene eine/n Ansprechpartner/in für die/den Behindertenbeauftragten zu benennen. Seine/Ihre referatsübergreifende Anliegen Behinderter werden vom Oberbürgermeister in die Referentenrunde eingebracht. Im Büro der 2. Bürgermeisterin wird eine Ansprechpartnerin benannt. Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden gebeten, die Arbeit der/des Behindertenbeauftragten zu unterstützen. Die/Der Behindertenbeauftragte kann auf Antrag Rederecht erhalten. Ziffer 8: Die beiliegende Satzung (Anlage 1), die Bestandteil dieser Vorlage ist, wird mit den eingebrachten Änderungen beschlossen. Ziffern 9 - 11: Wie Ziffern 9 - 11 des Referentenantrags. )
- 8.: Vollzug des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz ( § 5 WiStG ) Mietpreisüberhöhung bei freifinanziertem Wohnungsbau