Kreisverwaltungsausschuss (2005-07-26 10:30:00)
| Datum: | 26.07.2005, 10:30 |
|---|---|
| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Kreisverwaltungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1: Tagesordnung
- 1.: Verkehrssicherheit - Verkehrsbericht 2004 -
- 2.: Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Kreisverwaltungsreferat; Ziele des Kreisverwaltungsreferates für 2006 (Stadtrats- und Referatsziele)
- Sitzungsvorlage
- vom 26.07.2005 (Nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )
- 3.: Beschlussvollzugskontrolle (BVK); Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Kreisverwaltungsausschusses im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005
- 4.: Vollzug des Versammlungsgesetzes (VersammlG) Gedenkstätten im Sinne von § 15 Abs. 2 VersammlG (neu) und sog. „beruhigte Zonen" im Stadtgebiet München StR-Antrag: Vollzug des Versammlungsgesetzes (VersammlG) Gedenkstätten im Sinne von § 15 Abs. 2 VersammlG (neu) und sog. "beruhigte Zonen“ im Stadtgebiet München
- Sitzungsvorlage
- vom 26.07.2005 (Nach Antrag und gemäß –vom Referenten übernommenen- Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 26.07.2005. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )
- 5.: Erlass einer Verordnung (Arena-Verordnung) für das Fußballstadion in München-Fröttmaning
- Sitzungsvorlage
- vom 26.07.2005 (Nach Antrag und mit der Änderung in § 5 der Verordnung, Ziffer 1, Buchstabe b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, insbesondere Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Die Buchstaben d bis h werden jetzt c bis g. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )
- 6.: Bericht im Rahmen des Beteiligungscontrollings Juli 2005 hier: Bericht über die P+R Park & Ride GmbH Ziele des Unternehmens
- Sitzungsvorlage
- vom 26.07.2005 (Nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )