Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2006-01-18 09:30:00)
| Datum: | 18.01.2006, 09:30 |
|---|---|
| Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
| Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1: Flächennutzungsplan (HA I)
- 2: Bezirk Mitte (HA II/2)
- 1.: Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes Teilbereich VI - Südost Bereiche: a. Grünwalder Straße (nördlich), Kurzstraße (westlich) b. Tegernseer Landstraße (östlich), Naupliastraße (nördlich) c. Rosenheimer Straße (westlich), St.-Martin-Straße (nördlich) d. Stadelheimer Straße (südlich), Amerstorffer Straße (östlich) Billigungsbeschluss (2. Billigung) und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirke 14, 15, 16, 17, 18
- Sitzungsvorlage
- vom 18.01.2006 (Nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )
- 2.: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für für den Bereich I/9 Hanebergstraße (beiderseits), zwischen Taxisstraße und Johann-Schmaus-Straße Endgültiger Beschluss 9. Stadtbezirk - Neuhausen - Nymphenburg
- Sitzungsvorlage
- vom 18.01.2006 (Nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )
- 3.: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für für den Bereich V/4, Ludwigsfelder Straße (südlich) - Hackersiedlung - Endgültiger Beschluss 23. Stadtbezirk - Allach - Untermenzing
- Sitzungsvorlage
- vom 18.01.2006 (Nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )
- 2.4.: Bau einer Hauptschule mit Dreifachturnhalle auf dem Gelände der Bezirkssportanlage Riegerhofstraße 20 a) Auslobung des Realisierungswettbewerbes b) weiteres Vorgehen Stadtbezirk 25 - Laim StR-Antrag: Bau einer Hauptschule mit Dreifachturnhalle auf dem Gelände der Bezirkssportanlage Riegerhofstraße
- Sitzungsvorlage
- vom 18.01.2006 (Nach Antrag der Referentin, jedoch mit folgender Änderung der Ziffer 3: 3. Mit der Besetzung des Preisgerichts gemäß dem Vorschlag in Ziffer 3 des Vortrages der Referentin besteht Einverständnis unter der Voraussetzung, dass alle Stadtratsfraktionen einbezogen werden. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. )