Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2025-09-17 09:30:00)
| Datum: | 17.09.2025, 09:30 | 
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| Ort: | Großer Sitzungssaal | 
| Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung | 
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1.: Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße Stadtbezirk 03 Maxvorstadt
 - 2.: A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728g Schwablhofstraße (östlich), Riemer Park (südlich), Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf (westlich) Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich) Mauerseglerstraße für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A1728 vom 23.10.1991 (Teiländerung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1552) - Eckdatenbeschluss - B) Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 05.10.2022 mit Vergrößerung des Umgriffs C) Antrag Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem
 - 3.: Archäologische Kartierung der Münchner Altstadt; Tätigkeitsberichte 2022/2023, 2024
 - 4.: Stadtsanierung in München Stadtteilsanierung in Giesing Bekanntgabe der Abschlussdokumentation „Stadtteilsanierung Giesing in den Quartieren entlang der Tegernseer Landstraße und der Chiemgaustraße“ Satdtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten Stadtbezirk 18 - Untergiesing-Harlaching
 - 5.: Aktuelle Fragen zur Klimaanpassung in Stadtentwicklung und Stadtplanung (2023/ 2024)  Antrag und Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
 - Beschluss (1. Die Ausführungen im Vortrag der Referentin in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 wonach die laufenden Aktivitäten im Bereich der Klimaanpassung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung weiterhin forciert werden, werden zu Kenntnis genommen. 2. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 05248 vom 23.03.2023 ist damit gemäß Art 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01113 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 15.03.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01921 der Bürgerversammlung des 1. StadtbezirkesAltstadt-Lehel am 11.04.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 5. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02235 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 15.10.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
 
 - 6.: Frischluftschneise Hachinger Tal offenhalten
 - 7.: Aufgabenkritik:  Einsparung von Berichten und Bekanntgaben im Referat für Stadtplanung und Bauordnung  - „Geförderter Wohnungsbau in München, Bekanntgabe der Mietfachstelle“
- Sitzungsvorlage
 - Beschluss (1. Die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17081 „Aufgabenkritik: Einsparung von Berichten und Bekanntgaben“ wird hinsichtlich der das Referat für Stadtplanung und Bauordnung betreffenden Berichtspflichten zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
 
 - 8.: Änderung der Spielplatzsatzung - Erneute Befassung Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung - SpielplatzS)
 - 9.: Satzung der Landeshauptstadt München zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - StPlS) - Erneute Befassung
 - 10.: Anpassung des Ökologischen Kriterienkatalogs an die Ziele des Interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) Wohnungsbau    A) Anpassung an die Beschluss- und Gesetzeslage  B) Inhalte der Fortschreibung Ökologischer Kriterienkatalog 2025  C) Klimaprüfung  D) Abstimmung mit Referaten und weiteren Beteiligten
- Sitzungsvorlage
 - Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der vorliegenden Fortschreibung des Ökologischen Kriterienkatalogs unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zu: 1) Anlage 1, ÖKK, Abschnitt 4.1: „Im Bereich der Vertragsflächen ist die direkte Beheizung und Warmwasserbereitung mit Strom generell unzulässig nur in Sonderfällen zulässig.“ 2) Anlage 1, ÖKK, Abschnitt 4.2: „Bei Wohngebäuden wird die Errichtung von Solaranlagen angestrebt verpflichtend im sinnvollen Ausmaß. Bei Gewerbebauten soll auf mindestens 75 % der Dachfläche eine Photovoltaikanlage (Leistungsdichte von 9 kWp/100 m² bezogen auf die Dachfläche) errichtet werden. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und seiner Auswirkungen soll bei Flachdächern sowohl bei Wohn- als auch Gewerbebauten eine Kombinationslösung von Photovoltaik und Dachbegrünung angestrebt werden.“ 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz sowie den weiteren fachlich betroffenen Referaten den Ökologischen Kriterienkatalog entsprechend „Wohnen in München VII“ 2023 – 2028 vom 21.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20- 26 / V 07705, Beschlussziffer 38) neu zu konzipieren und fortzuentwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)