Sportausschuss (2026-01-14 14:00:00)
| Datum: | 14.01.2026, 14:00 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Sportausschuss |
| Dokumente: |
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Tagesordnung
- 1.: Kanu-Club Turngemeinde München e. V. Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln 1. Verlängerung des Mietvertrages über eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 149, Gemarkung Thalkirchen, Zentralländstraße 4, 81379 München 2. Erweiterungsbau eines Bootslagers, Förderung der Baumaßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Sportausschuss beschließt als Senat: Das Kommunalreferat wird gebeten, einen Mietvertrag entsprechend der im Vortrag unter Ziffer 5 genannten Konditionen abzuschließen. 2. Der Sportausschuss empfiehlt als vorberatender Ausschuss: Der Kanu-Club Turngemeinde München e. V. wird für die Errichtung des Bootslagers auf seiner Sportanlage an der Zentralländstraße 4 ein zinsloses Darlehen in Höhe von max. 47.150 € im Rahmen der Förderung (10 %) gemäß der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München mit einer Laufzeit von 15 Jahren bewilligt. Die endgültige Beschlussfassung über Ziffer 2 obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" Sportbauprogramm - Teil 1 "Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“, 4. Maßnahmenpaket, Aubinger Str. 12
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Sportausschuss beschließt als Senat: Die Stadtverwaltung (Stadtkämmerei und Referat für Bildung und Sport) wird beauftragt, sich auf Grundlage des verwaltungsintern genehmigten Vorplanungsauftrags (Anlage 4) mit dem Projekt Aubinger Str. 12 (Projektkosten 10 Mio. Euro) aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für eine Förderung zu bewerben. 2. Der Sportausschuss empfiehlt als vorberatender Ausschuss: 2.1 Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und einer finanziellen Beteiligung des Bundes in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, das Projekt Aubinger Str. 12 aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ mit dem, im genehmigten Vorplanungsauftrag festgelegten, Projektumfang (Projektkosten 10 Mio. Euro, siehe Anlage 4) zu realisieren. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 55% erfolgt, wie in Punkt 6 des Vortrags dargestellt, durch eine interne Mittelumschichtung aus Bauunterhaltsmitteln des Referates für Bildung und Sport.Bei einer entsprechenden Projektzusage sollen die Bundesmittel vorrangig vor den kommunalen Finanzmitteln eingesetzt werden. Überschreitungen des Finanzrahmens müssen vom Stadtrat genehmigt werden. Ist die Bundesförderung niedriger als 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben, wird die Realisierung des o. g. Vorhabens dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorgelegt. 2.2 Für den Fall, dass die Bewerbung beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ nicht erfolgreich ist, wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, das Projekt Aubinger Str. 12 aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ – wie in Punkt 5 des Vortrags beschrieben – mit einem reduzierten Projektumfang (Projektkosten 5,5 Mio. Euro) zu realisieren. Die Finanzierung der Projektkosten erfolgt, wie in Punkt 6 des Vortrags dargestellt, insbesondere durch eine interne Mittelumschichtung aus Bauunterhaltsmitteln des Referates für Bildung und Sport. Überschreitungen dieses Finanzrahmens müssen vom Öffentliche Sitzung des Sportausschusses vom 14. Januar 2026 - 2 - Stadtrat genehmigt werden. 2.3 Den Vorschlägen zur Abbildung im Finanzhaushalt wird zugestimmt. Das Baureferat wird ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsmittel für das Projekt Aubinger Str. 12 im Rahmen des jeweils entsprechenden Nachtragshaushalts- bzw. Haushaltsplanaufstellungsverfahrens termingerecht anzumelden. 2.4 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab 2026 anfallenden investiven Kosten durch Umwidmung der Budgetmittel aus investiven Bauunterhaltsmitteln der Säule 2 zu finanzieren. 2.5 Der folgenden Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms (MIP) 2025 – 2029 wird zugestimmt: MIP alt: Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 188.691 0 161.09 1 12.087 46.352 45.952 29.100 27.600 27.600 Sum 188.691 0 161.09 1 12.087 46.352 45.952 29.100 27.600 27.600 S.I. 188.691 0 161.09 1 12.087 46.352 45.952 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 St.A. 182.815 0 156.21 5 10.511 46.052 44.952 28.100 26.600 26.600 MIP neu: Modernisierung der Freisportanlage Aubinger Str. 12, 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms, Teil 1, Maßnahmen-Nummer 5640.8360 Gruppe Bez. (Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (950) 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 Sum 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 S.I. 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 St.A. 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 Sum 183.273 0 155.67 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 Öffentliche Sitzung des Sportausschusses vom 14. Januar 2026 - 3 - 3 S.I. 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 St.A. 177.397 0 150.79 7 10.511 45.052 40.534 28.100 26.600 26.600 2.6 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, auf Grundlage der verwaltungsinternen Projekt-entscheidungen – unter Einhaltung des genehmigten Finanzrahmens – die jeweils betroffenen Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen umzuschichten und das MIP entsprechend zu ändern. 2.7 Der Antrag Nr. 20-26 / A 05986 von Herrn StR Winfried Kaum, Frau StRin Alexandra Gaßmann und Frau StRin Ulrike Grimm vom 17.10.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 2.8 Der BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 08344 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 11.11.2025 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. 2.9 Der BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 08347 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 11.11.2025 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Die endgültige Beschlussfassung über Ziffer 2 des Antrags des Referenten obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" Sportbauprogramm - Teil 1 "Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“, 4. Maßnahmenpaket, Westpreußenstraße 60
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Sportausschuss beschließt als Senat: Die Stadtverwaltung (Stadtkämmerei und Referat für Bildung und Sport) wird beauftragt, sich auf Grundlage des verwaltungsintern genehmigten Vorplanungsauftrags (Anlage 2) mit dem Projekt Westpreußenstraße 60 (Projektkosten 10,8 Mio. Euro) aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für eine Förderung zu bewerben. 2. Der Sportausschuss empfiehlt als vorberatender Ausschuss: 2.1 Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und einer finanziellen Beteiligung des Bundes in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, das Projekt Westpreußenstraße 60 aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ mit dem, im genehmigten Vorplanungsauftrag festgelegten, Projektumfang (Projektkosten 10,8 Mio. Euro, siehe Anlage 2) zu realisieren. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 55% erfolgt wie in Punkt 5 des Vortrags dargestellt, durch eine interne Mittelumschichtung aus Bauunterhaltsmitteln des Referates für Bildung und Sport. Bei einer entsprechenden Projektzusage sollen die Bundesmittel vorrangig vor den kommunalen Finanzmitteln eingesetzt werden. Überschreitungen des Finanzrahmens müssen vom Stadtrat genehmigt werden. Ist die Bundesförderung niedriger als 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben wird die Realisierung des o. g. Vorhabens dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorgelegt. 2.2 Den Vorschlägen zur Abbildung im Finanzhaushalt wird zugestimmt. Das Baureferat wird ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsmittel für das Projekt Westpreußenstraße 60 im Rahmen der jeweils entsprechenden Nachtragshaushalts- bzw. Haushaltsplanaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 2.3 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab 2026 anfallenden investiven Kosten durch Umwidmung der Budgetmittel aus Bauunterhaltsmitteln der Säule 2 zu finanzieren. 2.4 Für den Fall, dass die Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erfolgreich und die Bundesförderung nicht niedriger als 45% der zuwendungsfähigen und zugleich tatsächlichen Gesamtausgaben ist, wird der folgenden Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms (MIP) 2025 – 2029 zugestimmt: Öffentliche Sitzung des Sportausschusses vom 14. Januar 2026 - 2 - MIP alt: Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 Sum 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 S.I. 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.543 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 St.A. 177.397 0 150.79 7 10.511 45.052 40.534 28.100 26.600 26.600 MIP neu: Modernisierung der Bezirkssportanlage Westpreußenstraße 60. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms, Teil 1, Maßnahmen-Nummer 5640.8430 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (950) 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 Sum 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 S.I. 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 St.A. 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 177.362 0 149.76 2 12.087 44.352 36.623 29.100 27.600 27.600 Sum 177.362 0 149.76 2 12.087 44.352 36.623 29.100 27.600 27.600 S.I. 177.362 0 149.76 2 12.087 44.352 36.623 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 St.A. 171.486 0 144.88 6 10.511 44.052 35.623 28.100 26.600 26.600 2.5 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, auf Grundlage der verwaltungsinternen Projekt-entscheidungen – unter Einhaltung des Öffentliche Sitzung des Sportausschusses vom 14. Januar 2026 - 3 - genehmigten Finanzrahmens – die jeweils betroffenen Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen umzuschichten und das MIP entsprechend zu ändern. 2.6 Im Falle einer erfolglosen Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, gemeinsam mit dem Baureferat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs die wichtigsten sind. Dem Stadtrat ist der geänderte Vorplanungsauftrag inklusive der Darstellung der Finanzierung zur Entscheidung vorzulegen. 2.7 Der Antrag Nr. 20-26 / A 06029 von Herrn StR Jens Luther, Herrn StR Fabian Ewald, Frau StRin Ulrike Grimm vom 04.11.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Die endgültige Beschlussfassung über Ziffer 2 des Antrags obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 4.: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Münchner Sportclub e.V., Eberwurzstraße 28, Bewerbung für das Bundesprogramm, Hallenabriss sowie Errichtung einer Kaltlufthalle
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Die Stadtverwaltung (Stadtkämmerei und Referat für Bildung und Sport) wird beauftragt, sich mit der Baumaßnahme des Münchener Sportclub e.V. (Errichtung einer Kaltlufthalle auf der vereinseigenen Sportanlage an der Eberwurzstraße 28) beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für eine Förderung zu bewerben.)
- 5.: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Zusammenfassende Darstellung aller Projekte zur Bewerbung im Bundesprogramm, Darstellung und Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses zu den Vereinsbaumaßnahmen, mit denen sich die Landeshauptstadt München am Projektaufruf beteiligen wird
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt die zusammenfassende Darstellung aller Projekte, wie in Anlage 2 der Beschlussvorlage dargestellt, mit denen sich die Landeshauptstadt München im Rahmen des Projektaufrufs bewirbt, zur Kenntnis. 2. Die Stadtverwaltung (Stadtkämmerei und Referat für Bildung und Sport) wird beauftragt, sich mit den in Ziffer 4.1 und 4.2 des Vortrags des Referenten genannten zwei Vereinsbaumaßnahmen beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für eine Förderung zu bewerben. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A05985 vom 17.10.2025(Anlage 1) ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.)