Stadtentwässerungsausschuss (2026-02-10 14:00:00)
| Datum: | 10.02.2026, 14:00 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Stadtentwässerungsausschuss |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1.: Jahresabschluss der Münchner Stadtentwässerung für das Wirtschaftsjahr 2024 Zweiter Zwischenbericht 2025
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung werden der Vollversammlung des Stadtrates der Jahresabschluss 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht der Münchner Stadtentwässerung mit folgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt: 1.1 Die Bilanz zum 31.12.2024 wird mit einer Summe von 1.844.452.021,54 € festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresgewinn von 8.186.626,90 € festgestellt. 1.3 Verwendung des Jahresgewinns von 8.186.626,90 €: In die allgemeine Rücklage werdenim Einklang mit § 6 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Bayern8.186.626,90 € eingestellt. 2. Der Jahresabschluss 2024 der Münchner Stadtentwässerung wird gemäß § 25 Absatz 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt gegeben. 3. Für die Wirtschaftsführung mit vorgelegtem Jahresabschluss 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung die Entlastung erteilt. 4. Vom Zweiten Zwischenbericht 2025 der Münchner Stadtentwässerung wird Kenntnis genommen. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 2.: Klärwerk Gut Marienhof Modernisierung der mechanischen Reinigung - Bauabschnitt 1 Projektgenehmigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Auf der Grundlage des Projekthandbuches 2 wird der Bauabschnitt 1 des Projekts „8-2042, KLW II, Modernisierung der mechanischen Reinigung“ mit Projektkosten in Höhe von 36,6 Mio. Euro brutto genehmigt. 2. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, die Baumaßnahme durchzuführen.)
- 3.: Regelungen zum Vorteilsausgleich bei Tramneubauvorhaben im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Münchner Stadtentwässerung und der Stadtwerke München GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Die Werkleitung der Münchner Stadtentwässerung wird zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Stadtwerke München GmbH bevollmächtigt, welche folgende Regelungen zur Kostentragung enthält: a) Grundsätzlich trägt die Stadtwerke München GmbH die Kosten für die Planung und Durchführung der aufgrund von Tramprojekten notwendigen Änderungen (Änderungsmaßnahmen) an Kanälen und Kanaleinbauten der Münchner Stadtentwässerung. b) Die Münchner Stadtentwässerung erstattet der Stadtwerke München GmbH einen Vorteilsausgleich in Höhe von 40 % der Kosten dieser Änderungsmaßnahmen. Der Vorteilsausgleich entfällt, wenn der Münchner Stadtentwässerung durch die Änderungsmaßnahme kein Vorteil entsteht. c) Die Münchner Stadtentwässerung trägt die Kosten für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Kanälen sowie für ihre (hoheitlichen) Mitwirkungsleistungen.)