Gesundheitsausschuss (2026-03-19 14:00:00)
| Datum: | 19.03.2026, 14:00 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Gesundheitsausschuss |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Gesundheitsausschuss als Werkausschuss für die Friedhöfe und Bestattung München
- Gesundheitsausschuss
- 1.: PERSPEKTIVE MÜNCHEN Fortschreibung der Leitlinie Gesundheit inklusive Bericht zur räumlichen Gesundheitsplanung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der Fachleitlinie Gesundheit 2026 „Gesundheitsgerechtigkeit fördern und Krisen meistern“ zu. Die Leitlinie Gesundheit 2026 ersetzt die vorherige Leitlinie Gesundheit „Rundum Gesund“ (2009). Als Fachleitlinie ist sie Bestandteil des Stadtentwicklungskonzepts PERSPEKTIVE MÜNCHEN. 2. Der Stadtrat stimmt dem in Ziffer 7.1. dargelegten Umsetzungskonzept zu. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, die Entwicklung und die Umsetzung der Leitprojekte und der weiteren geplanten Maßnahmen zusammen mit den zuständigen Referaten und Dienststellen sowie externen Akteur*innen zu koordinieren. 3. Das GSR wird beauftragt dem Stadtrat nach etwa drei Jahren einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Konzepts zur räumlichen Gesundheitsplanung vorzulegen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00369 „Aus der Krise lernen - Psychische Gesundheit vulnerabler Gruppen fördern“ ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02839 „Gesundheitliche Versorgung und Gesundheitsförderung in der Stadtplanung verankern“ ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: München Klinik gGmbH (MüK) Anpassung des Gesellschaftsvertrags vom 27.01.2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der §10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags (Zuständigkeit des Aufsichtsrats) wird um folgende Ziff. 6 ergänzt: „6. Erteilung und Abberufung von Prokura“ 2. Der § 10 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats) des Gesellschaftsvertrages wird um folgenden Abs. 6 ergänzt: „Die Wertgrenzen und Zeiträume kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein Gesamtgeschäft (inklusive aller Kostenbereiche des Geschäfts, z.B. der Planungskosten) in mehrere Teilgeschäfte zerlegt wird. Ein „Gesamtgeschäft liegt vor, wenn mehrere Aufträge oder Rechtsgeschäfte aufgrund ihres zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs ein wirtschaftlich einheitliches Geschäft bilden, das insgesamt der Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterin unterliegt. Eine Aufteilung in einzelne Teilaufträge oder Teilabschnitte zur Reduzierung des jeweiligen Auftragsvolumens ist für die Beurteilung der Zustimmungspflicht unbeachtlich.“ 3. Der § 17 Abs. 1 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrags wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Die Gesamtgeschäftsführung hat den Aufsichtsrat insbesondere über die Risiken, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wirtschaftsplans erwachsen, zu informieren, sowie über die Ergebnisse der einzurichtenden internen Kontrollsysteme.“ 4. Die bisherige Formulierung von § 17 Abs. 2 Satz 1 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrags wird gemäß Stadtratsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16311) gestrichen und durch folgende neue Regelung ersetzt: „Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufzustellen, zu prüfen und dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag zur Ergebnisverwendung vorzulegen. Abweichend von Satz 1 gilt: Es besteht keine Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts, soweit nicht gesetzliche Vorschriften unmittelbar anwendbar sind.“ Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Gesundheitsausschuss als Werkausschuss für die Friedhöfe und Bestattung München
- 1.: Gesundheitsreferat, Eigenbetrieb Friedhöfe und Bestattung München (FBM); Beförderung
- Gesundheitsausschuss