Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2025-09-16 09:30:00)
| Datum: | 16.09.2025, 09:30 |
|---|---|
| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1.: Förderung des Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT) ab 01.01.2026; Neuer Förderbestandteil „Beratungs- und Qualitätszuschuss“ in der Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Initiativen in Familienselbsthilfe (EKI-Fördermodell) ab 01.01.2026
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wie im Vortrag dargestellt, den Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT) ab 01.01.2026 über einen Zuwendungsbescheid zu fördern. Die Zuwendung erfolgt für die unter Kapitel 2.1.5 benannten förderfähigen Kostenarten, der förderfähige Höchstbetrag errechnet sich auf Basis der jeweils geltenden Jahresmittelbeträge. 2. Der Betrag, um den der Anteil der bisherigen Förderung in Höhe von 860.633 Euro des Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT) die neue Förderung übersteigt, wird als Beratungs- und Qualitätszuschuss ausgekehrt. Der Betrag ermittelt sich jährlich in Abhängigkeit zur Höhe der Zuwendung an den KKT und wird den EKIs vor Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraums bekanntgegeben. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Beratungs- und Qualitätszuschuss jeder EKI über die Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind- Initiativen in Familienselbsthilfe (EKI-Fördermodell) zur Verfügung zu stellen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt zu prüfen, wie eine Dynamisierung des für den KKT und den Beratungs- und Qualitätszuschuss der EKIs zur Verfügung stehenden Budgets finanziert werden könnte, damit der Beratungs- und Qualitätszuschuss für die EKIs auch bei steigender Förderung des KKT konstant gehalten werden kann. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die mit Beschluss des Stadtrats vom 18.12.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15034) festgesetzte dauerhafte Pauschale in Höhe von 135.300 Euro je Neugründung und Neueintritt im EKI- Fördermodell mit EKI-Plus aufgrund der Einführung des Beratungs- und Qualitätszuschusses neu auf 137.900 Euro je Neugründung und Neueintritt im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus bzw. ohne EKI-Plus (aufgrund der Freiwilligkeit) anzuheben. Die jährliche Anmeldung der neuen Pauschalen je Neugründung und Neueintritt im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus bzw. ohne EKI-Plus (aufgrund der Freiwilligkeit) für das EKI-Budget erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens. 5. Die als Anlagen beigefügten Richtlinien zur Förderung von Eltern-Kind-Initiativen in Familienselbsthilfe (EKI-Fördermodell) mit Anlage und EKI-Plus ab 01.01.2026 werden beschlossen und treten am 01.01.2026 in Kraft. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 16. September 2025 - 2 - 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, unter Einbeziehung des Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT) die zukünftige Förderung des KKT für die Beratung der Träger der Mittagsbetreuung bis Ende 2025 neu und rechtssicher aufzustellen und den Entwurf im Anschluss dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die nach der bisherigen Systematik am 01.08.2025 in Kraft tretende Förderung für das Schuljahr 2025/2026 wird nur noch anteilig bis 31.12.2025 gewährt und ab 01.01.2026 durch die neugestaltete Förderung ersetzt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: Informationen zu Umsetzung und Personalbedarfen des Münchner Babybegrüßungspakets sowie zur Modernisierung der Münchner Elternbriefe
- 3.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Levelingstraße 4b im 14. Stadtbezirk Berg am Laim Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Umbaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Levelingstraße 4b in Höhe von 1.088.760 Euro zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München seit 1945: Auszahlung der Anerkennungsleistungen VI
- 2.: Gesamtvergleich mit JHUMF-Trägerverbund