Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2026-03-11 09:30:00)
| Datum: | 11.03.2026, 09:30 |
|---|---|
| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
| Dokumente: | 26.02.2026: PLA 2026.03.11 |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan Nr. 2186 der Landeshauptstadt München Kistlerstraße (südlich) Weinbauernstraße (nördlich) Martin-Luther-Straße (östlich) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
- 2.: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/56 Freisinger Landstraße (östlich), Sondermeierstraße (westlich), Floriansmühlstraße (nördlich) Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 12 – Schwabing-Freimann
- 3.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2113 Freisinger Landstraße (östlich), Sondermeierstraße (westlich), zwischen Floriansmühlstraße und Flurstück Nr. 548/8, Gemarkung Freimann (Teilverdrängung der Bebauungspläne Nr. 282, 467 und Nr. 1794) Satzungsbeschluss Stadtbezirk 12 - Schwabing-Freimann
- 4.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/50 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2206 Bergsonstraße (westlich) Bahnstrecke München-Augsburg (südlich) Autobahn BAB 99 (östlich) Kronwinkler Straße und Soldhofstraße (nördlich), inklusive der Rupert-Bodner-Straße, ausgenommen: Ausbesserungswerk der DB und direkt daran südlich angrenzende Gewerbeflächen. (Teilverdrängung des Bebauungsplanes Nr. 950 vom 10.12.1975 samt der Ergänzung vom 26.11.2008) (Teilverdrängung des Bebauungsplanes Nr. 1055 vom 30.06.1976) - Rupert-Bodner-Straße - - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.03.2025 Maßstab 1 zu 7.500, schwarz umrandete Gebiet: Bergsonstraße (westlich), Bahnstrecke München–Augsburg (südlich), BAB 99 (östlich), Kronwinkler Straße und Soldhofstraße (nördlich), inklusive der Rupert-Bodner- Straße, ausgenommen Ausbesserungswerk der DB und direkt südlich daran angrenzende Gewerbeflächen - ist der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der diesbezügliche Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Den Planungszielen wonach die städtebauliche Neuordnung des Planungsgebietes entsprechend genereller Prinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklung erfolgen soll, konkretisiert durch die im Folgenden genannten Planungsziele, wird zugestimmt. • Vorrangiges Ziel ist die Standortsicherung für einen dringend benötigten Busbetriebshof im Münchner Westen. Hierbei wird eine möglichst flächeneffiziente und kompakte Anordnung der Nutzungen angestrebt. • Sicherung des gewerblichen Standorts und Erweiterung Unternehmerpark • Sicherung des Standorts für Recycling- und Kreislaufwirtschaft • Sicherung der Erholungsfunktion für Beschäftigte im Planungsgebiet • Sicherung und freiraumplanerische Entwicklung eines Teilabschnitts der Parkmeile Pasing-Lochhausen/Grünzug L unter Berücksichtigung einer durchgängigen Wegeverbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen • Freihaltung und Qualifizierung der im FNP dargestellten Allgemeinen Grünflächen im Westen und Süden • Flächensparende Sicherung der Erschließung • Berücksichtigung von Fuß- und Radwegen • Flächensparende Anordnung des ruhenden Verkehrs z.B. in Hochgaragen oder in Tiefgaragen unter den geplanten Gebäuden • Schaffung und Sicherung erforderlicher Ausgleichsflächen innerhalb des Planungsgebietes bzw. in der unmittelbaren Umgebung Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. März 2026 - 2 - • Berücksichtigung von arten- und naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen • Möglichst weitgehender Erhalt des sehr erhaltenswerten und erhaltenswerten Baumbestands • Minimierung der Versiegelung und möglichst naturnahe und oberflächliche Retention, Verdunstung, Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser (Schwammstadt-Prinzip) ohne Einleitung in die Kanalisation • Verbesserung und Ergänzung der vorhandenen Grünstrukturen zur Optimierung der kleinklimatischen Verhältnisse und der Regenwasserretention (z.B. Pflanzung von standortgerechten Großbäumen, Dach- und Fassadenbegrünung) und zur positiven Beeinflussung der Artenvielfalt, (z.B. Vernetzung von Grünstrukturen innerhalb des Gebiets und mit der Umgebung, vor allem in Ost-West- Richtung entlang der Bahntrasse, entlang der zukünftigen Erschließungsstraße und ihrer Verlängerung sowie der vorhandenen Grünflächen im Süden) • Freihaltung und Sicherung der Durchlüftungsachse südlich des Planungsgebiets von mindestens 30 m (anzustreben 50 m) • Erhalt der Kaltluftproduktions- sowie -Transportfunktion der Frei- und Offenlandflächen entlang der Kaltluftleitbahn und Durchlüftungsachsen sowie der bioklimatischen Bedeutung des Planungsgebietes • Umsetzung eines hohen Solarisierungsgrades im Sinne des Masterplans Solares München 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt die Realisierbarkeit des Teilabschnitts der Parkmeile Pasing-Lochhausen / Grünzug L zu prüfen (siehe Abb. 2). 4. Dem Straßenquerschnitt der Vorzugsvariante für die neue Erschließungsstraße, der die Standards auf Grund von Zwangspunkten in Teilen unterschreitet, wird grundsätzlich zugestimmt. 5. Im Rahmen der Variantenprüfung wird das Mobilitätsreferat gebeten, neben der Vorzugsvariante auch alternative Erschließungsmöglichkeiten zu prüfen. 6. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, die Finanzierung der Maßnahmen darzustellen. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. März 2026 - 3 -)
- 5.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092) 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
- 6.: - Freisinger Landstraße -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Wunsch einer möglichst schnellen Öffnung der öffentlichen Grünfläche auf dem Gelände des ehemaligen Floriansmühlbades kann nur teilweise entsprochen werden. Während der Realisierung der südlichen Bauabschnitte ist die Öffnung der öffentlichen Grünfläche aufgrund der im direkten Umfeld befindlichen Baustelleneinrichtungen und -zufahrten noch nicht möglich. Die Herstellung der Grünflächen und die darauffolgende Öffnung für die Öffentlichkeit ist erst im Anschluss an die Baumaßnahmen umsetzbar. Die Planungsbegünstigte schließt jedoch nicht aus, abgeschlossene Teilabschnitte der Grünflächen auch vorgezogen an die Landeshauptstadt München zu übergeben. 2. Zur Umsetzung der teilweisen Renaturierung und Erlebbarmachung des Garchinger Mühlbaches wurde das Baureferat gebeten, zu prüfen, wie eine Einbeziehung des Garchinger Mühlbachs in die Gestaltung der öffentlichen Grünfläche erfolgen kann. Eine von der Grünflächengestaltung losgelöste Planung und Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen kann aufgrund der fachlich engen Verzahnung beider Maßnahmen nicht erfolgen. Hinsichtlich des der Planungsbegünstigten zur Verfügung stehenden Zeitrahmens wird auf Ziffer 1 des Antrags verwiesen. 3. Die Fragen zu den Planungen für das ehemalige Jahn-Gelände (geplante Häuser und Wohnungen, Grundschulbedarf, Zahl der künftigen Einwohner*innen und ob bzw. zu welchem Prozentsatz Wohnungen verkauft werden) wurden beantwortet. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02084 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes - Schwabing-Freimann am 01.07.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. 5. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02093 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes - Schwabing-Freimann am 01.07.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.)
- 7.: Lerchenauer Straße (östlich) Preußenstraße (südlich) Riesenfeldstraße (westlich) Petuelring (nördlich) BMW Werk München - Stammgelände A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs B) Entwicklungsperspektive BMW Werk München Stadtbezirk 11 - Milbertshofen-Am Hart
- 8.: Bürgerinformation und -beteiligung zum Baugebiet Heltauer Straße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen der Antworten im Vortrag der Referentin insbesondere zum aktuellen Planungsstand, zur Öffentlichkeitsinformation vor dem Wettbewerb, zur Berücksichtigung der Frischluftschneise sowie zum weiteren Vorgehen wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00950 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 13.10.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.)
- 9.: Dachbegrünung des Verbrauchermarktes im Pasinger Gleisdreieck Empfehlung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die mit dem Antrag auf Auskunft zur Dachbegrünung des Verbrauchermarkts im Pasinger Gleisdreieckgeforderte Auskunft wurde erteilt, wonach der Forderung nach einer Dachbegrünung nicht gefolgt werden kann. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01829 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirks – Pasing-Obermenzing am 19.03.2024 ist damit gem. Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.)
- 10.: Preisreduzierter Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken Ausschreibungsbeschluss für zwei Modellprojekte in Freiham Nord, WA 14 West, WA 14 Süd und ein Modellprojekt in Neufreimann, MU 1(6) mit insgesamt circa 380 preisreduzierten Mietwohnungen Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- 11.: Keine börsennotierten Energieverträge Keine börsengekoppelten Energieverträge
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- 12.: Masterplanungen in den Münchner Parkmeilen Ergebnisse für Südpark-Warnberger Riedel sowie Fortsetzung der Planungen und Maßnahmen A) Die Parkmeilen-Masterplanung B) Behandlung von Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt den Ausführungen im Vortrag der Referentin zu den Ergebnissen und Empfehlungen der Parkmeilen-Masterplanung Südpark- Warnberger Riedel zu. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das Klima- und Umweltschutz wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, in welchem geprüft und darzustellen ist, wie das bestehende Landschaftsschutzgebiet im Bereich „Gebiet um das Kloster Warnberg mit anschließenden Waldstücken in Richtung Forstenried und Solln“ (§ 2 Abs. 1 Buchstabe n) der Landschaftsschutzverordnung gemäß Anlage 2 (Maßnahmenvorschlag 1) im benannten Fokusraum für die Parkmeile Südpark-Warnberger Riedel nach Norden bis zur Stäblistraße erweitert werden kann. In dieses Konzept soll die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes um die Flächen an der Muttenthalerstraße einbezogen werden, wie durch die Vollversammlung am 02.10.2024 beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12413 „Flächen an der Muttenthalerstraße, Behandlung einer Petition, diverser Bürgerversammlungsempfehlungen und eines Bezirksausschuss-Antrags“). 3. Das Baureferat wird gebeten, gemäß Anlage 2 in den benannten Fokusräumen für die Parkmeile Südpark-Warnberger Riedel für folgende Maßnahmen außerhalb der öffentlichen Verkehrsanlagen den erforderlichen Personal- und Finanzbedarf je nach Maßgabe verfügbarer Ressourcen in Bezug auf die städtische Haushaltslage anzumelden: - Planung und Ausbau von Knotenpunkten im Bereich der Feldflur zwischen Forstenried und Solln sowie süd-westlich des Gewerbegebietes Solln (Maßnahmenvorschlag 3) - Aus- und Umbau eines Weges im Bereich der Feldflur zwischen Forstenried und Parkstadt Solln (Maßnahmenvorschlag 4) 4. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, gemäß Anlage 2 in den benannten Fokusräumen für die Parkmeile Südpark-Warnberger Riedel für folgende Maßnahmen den erforderlichen Personal- und Finanzbedarf je nach Maßgabe verfügbarer Ressourcen in Bezug auf die städtische Haushaltslage anzumelden: - Planung von Querungshilfen im Bereich Stäblistraße sowie Drygalski Allee (Maßnahmenvorschlag 2) - Planung zur Ausbildung von Knotenpunkten im Bereich der Feldflur zwischen Forstenried und Solln sowie süd-westlich des Gewerbegebietes Solln, ggf. ergänzende Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Maßnahmenvorschlag 3) 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. März 2026 - 2 - Baureferat, das Mobilitätsreferat, das Referat für Bildung und Sport, das Kommunalreferat und das Referat für Klima und Umweltschutz werden jeweils gebeten, dass die im Vortrag der Referentin dargestellten Leitideen und Empfehlungen aus der Masterplanung zur Parkmeile Südpark-Warnberger Riedel in den Planungs- und Realisierungsprozessen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Berücksichtigung finden, mit dem Ziel, den Parkmeilen- Grünzug sukzessive zu qualifizieren. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Kooperation mit dem Kommunalreferat mit den Eigentümer*innen der Grundstücke innerhalb des Bearbeitungsumgriffs der Parkmeile Südpark-Warnberger Riedel in Austausch zu treten, um das freiraumbezogene Konzept, das Leitbild und die Maßnahmenempfehlungen der Masterplanung nochmals final vorzustellen sowie um eine weitere Mitwirkung, auch in Bezug auf freiraumbezogene Wertschöpfungen und die Entwicklung von Schlüsselstellen für die Wegeführung, zu werben. 7. Das Kommunalreferat wird gebeten, in Kooperation mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und im Auftrag der jeweils federführend betroffenen Referate für die weitere Umsetzung der Parkmeile Südpark- Warnberger Riedel bzgl. für die Kontinuität der Parkmeile wichtiger Schlüsselgrundstücke unter Berücksichtigungm der Haushaltslage gezielte Grundstücksverhandlungen fortzuführen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für den Umgriff der Parkmeile Südpark-Warnberger-Riedel die Voraussetzungen für den Einsatz weiterer planungsrechtlicher Instrumente wie Vorkaufsrechtssatzungen, Planfeststellungsverfahren oder Bebauungs- mit Grünordnungsplänen zu prüfen. 9. Die Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirks Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Nr. 20-26 / E 01465 vom 26.10.2023 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Die Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirks Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Nr. 20-26 / E 02300 vom 17.10.2024 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)