Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2026-04-15 09:30:00)
| Datum: | 15.04.2026, 09:30 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- 1.: Preisreduzierter Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken Ausschreibungsbeschluss für zwei Modellprojekte in Freiham Nord, WA 14 West, WA 14 Süd und ein Modellprojekt in Neufreimann, MU 1(6) mit insgesamt circa 380 preisreduzierten Mietwohnungen Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
- 2.: Keine börsennotierten Energieverträge Keine börsengekoppelten Energieverträge
- 3.: (Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2191 Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich), Adams-Lehmann-Straße (nördlich) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 04 - Schwabing-West
- 4.: (Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2199 Arcisstraße (westlich, Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (östlich), Schellingstraße (südlich) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 03 - Maxvorstadt
- 5.: Sektoraler Bebauungsplan Nr. 2190 Engadiner Straße (südlich), Schweizer Platz (nördlich), Graubündener Straße (östlich) A) Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss B) Bürgerversammlungsempfehlungen Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- 6.: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/67 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße und Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße, Wilhelmine-Reichard-Straße, Verlängerung der Grieserstraße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) – Eggarten-Siedlung - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher endgültiger Beschluss Stadtbezirk 10 Moosach Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- 7.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 BBauG) - Eggarten-Siedlung – -Billigungsbeschluss- Stadtbezirk 10 – Moosach Stadtbezirk 24 – Feldmoching-Hasenbergl
- 8.: Eggarten Empfehlungen
- 9.: PERSPEKTIVE MÜNCHEN Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes als integriertes Handlungsraumkonzept Münchner Innenstadt StR-Antrag und Bürgerversammlungsempfehlungen
- 10.: Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Kenntnis und stimmt zu, dass ein Bebauungsplanverfahren derzeit nicht zielführend ist. 2. Von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße 16 wird aufgrund der unklaren Planungs-, Verwertungs- und Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers derzeit abgesehen. 3. Der Stadtrat bekräftigt seine planerischen Ziele für das ehemalige Straf- justizzentrum: die Schaffung eines nachhaltigen und inklusiven Quartiers mit soziokulturellen Nutzungen, den Erhalt grauer Energie sowie die Entstehung bezahlbaren, d. h. geförderten Wohnraums. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.)
- 11.: Ausbau der S4 als Tunnel-Lösung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausführungen im Vortrag werden zur Kenntnis genommen, wonach die Landeshauptstadt München nicht für die beantragte Planung zuständig ist und sich erfolglos für den Ausbau im Tunnel eingesetzt hat. Bei den hierfür zuständigen Stellen wird leider keine Möglichkeit der Finanzierung gesehen. Deshalb kann der Bürgerversammlungsempfehlung nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied vom 17.05.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt)
- 12.: Sanierungsgebiet Moosach Fortschreibung der Sanierungsziele und Maßnahmen A) Sanierungsziele und Maßnahmen B) Aufgaben des Stadtteilmanagements C) Städtebauförderung D) Klimaprüfung E) Bürgerversammlungsempfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Stadtsanierung mit den bestehenden Sanierungsgebieten in der Landes- hauptstadt München fortzuführen, zu befördern und insbesondere das Sanierungsgebiet Moosach im Rahmen eines Städtebauförderungsprogramms unter den im Vortrag genannten Rahmenbedingungen sowie mit den dargestellten Maßnahmen weiterzuentwickeln. Die städtebaulichen Ziele sollen entsprechend priorisiert werden, dass vorrangig die Projekte der Münchner Wohnen und das Kulturbürgerhaus am Moosacher St.-Martins-Platz angegangen und finanziert werden. Ein entsprechender Vorschlag zur erforderlichen Finanzierung und der damit verbundenen Städtebauförderung ist dem Stadtrat gesondert vorzulegen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die weiteren laufenden Sanierungsgebiete im aktuellen Rahmen fortzuführen und abzuschließen und für die Sanierungsgebiete in Neuperlach ein entsprechendes, auf weitere Umsetzung angelegtes Sanierungsprogramm zu entwickeln und dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorzulegen. 3. Die in der Anlage 4 dargestellte „Rahmenplanung Wohnsiedlungen westlich der Dachauer Straße“ wird als Teil des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (ISEK) des Sanierungsgebiets Moosach mit konkreten Sanierungszielen beschlossen. 4. Die Sanierungsziele Z-22-101, Z-22-201 und Z-22-401 werden, wie nachfolgend aufgeführt und in Anlage 8 dargestellt, angepasst. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15. April 2026 - 2 - Schwerpunktbereich: Wohnsiedlungen westlich der Dachauer Straße Alt nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-101 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40. Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55 Neu Schwerpunktbereich: Lebendiges Zentrum – Stadt und Dorf Alt nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-201 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40. Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55 Neu nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-201 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %). Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in Erhaltungssatzungsgebieten. nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-101 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp55 %, HT'70 %). Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in Erhaltungssatzungsgebieten. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15. April 2026 - 3 - Schwerpunktbereich: Geschosswohnungsbau östlich der Feldmochinger Straße Alt nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-401 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40. Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55 Neu nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-401 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %). Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in Erhaltungssatzungsgebieten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Städtebauförderungsmittel für die einzelnen Projekte, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicher zu stellen; die Maßnahmen werden nur durchgeführt, sofern die Finanzierung durch die Landeshauptstadt München auf Grundlage der Vorbereitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gesichert ist und ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereitgestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) einer gesonderten Vorlage mit der Fortführung des Stadtteilmanagements für die Jahre 2027 bis 2029 (bis 31.12.2029) zu beauftragen und den Vertrag über die Durchführung eines Stadtteilmanagements (Quartiers-, Geschäftsstraßen-, Leerstands- und Flächenmanagement) im Sanierungsgebiet Moosach mit der MGS dementsprechend zu verlängern. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die auf andere Referate entfallenden Finanzierungsanteile gesondert zur Entscheidung vorzulegen mit dem Ziel einer prioritären Berücksichtigung im städtischen Haushalt und diese im Falle einer entsprechenden Entscheidung sodann in die Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15. April 2026 - 4 - jeweiligen Teilhaushalte der Referate umzuschichten. Die betreffenden Fachreferate werden unter dem Vorbehalt der Finanzierung mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 8. Die Münchner Wohnen GmbH wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Umsetzung der Maßnahmen in den Wohnsiedlungen Moosach auf Grundlage der vorliegend beschlossenen Rahmenplanung weiter zu verfolgen. 9. Das Kommunalreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, das Baureferat auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Rahmenplanung „Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes und Umfeld“ zu beauftragen, die fortführenden Planungen in Form eines Realisierungswettbewerbs in den Bereichen Hochbau und Freianlagen für den Neubau Kultursaal und die umgebenden Freianlagen am Moosacher St.-Martins-Platz durchzuführen, sobald die städtische Haushaltslage eine Weiterführung der Planung und eine zeitnah anschließende Realisierung erlaubt. 10. Das Personal- und Organisationsreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Rahmenplanung „Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes und Umfeld“ die Planung des Wohnheims für Auszubildende der Landeshauptstadt München unter Beteiligung der zuständigen Fachreferate fortzuführen. 11. Das Kommunalreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, gemeinsam mit dem Sozialreferat und dem Baureferat die Fortführung der Machbarkeitsstudie für die Sanierung oder den Neubau der Jugendfreizeitstätte Mooskito, Leipziger Str. 2, hinsichtlich der Priorisierung der sozialen Versorgung in den Stadteilen und der aktuellen Haushaltslage zu überprüfen. Dabei soll auch der Grundgedanke von integrierten Einrichtungen entsprechend dem IFAK- Bauprojekte-Beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16159 vom 30.04.2025) berücksichtigt werden. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15. April 2026 - 5 - 12. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Referat für Bildung und Sport ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des „Schulcampus“ (Schulhoföffnung sowie Freiflächen und Wegeverbindungen) Moosach zu erarbeiten. Als Grundlage dafür wird das Mobilitätsreferat unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die erforderliche Machbarkeitsstudie für die Querung über die Dachauer Straße (Höhe Leipziger Straße) zeitnah zu erstellen. Die Machbarkeitsstudie wird bezüglich erforderlicher Umbaumaßnahmen mit den SWM vorabgestimmt und eine mögliche Planfeststellungspflicht sowie die Genehmigungsfähigkeit werden durch die technische Aufsichtsbehörde geprüft. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, auf Grundlage des Freiraumquartierskonzeptes in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die öffentlichen Freiflächen zu entwickeln. 13. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, auf Grundlage der Ergebnisse des Freiraumquartierskonzeptes in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung als vorrangiges Grünprojekt für die Aufwertung der öffentlichen Grünfläche „Karl-Lipp-Park“ die Planungen zu erarbeiten und die Realisierung gemäß den städtischen Richtlinien durchzuführen. 14. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung weiterhin gebeten, für die Aufwertung einer weiteren, öffentlichen Grünfläche östlich der Dachauer Straße die Planungen zu erarbeiten und die Realisierung gemäß den städtischen Richtlinien durchzuführen. Diese Grünfläche ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Freiraumquartierskonzeptes und im Hinblick auf Synergien mit dem Projekt „Schulcampus Moosach“ in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auszuwählen. 15. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung und unter der Voraussetzung der Mitwirkungsbereitschaft der Kleingartenvereine gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15. April 2026 - 6 - Gesamtkonzept für die Entwicklung der Kleingartenanlagen zu einem Kleingartenpark zu erarbeiten und abschnittsweise baulich umzusetzen. Die betroffenen Kleingartenvereine und Bürger*innen sind dabei intensiv zu beteiligen. 16. Der Eigenbetrieb Friedhöfe und Bestattungen München werden unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, das Zukunftskonzept Westfriedhof weiter umzusetzen. 17. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02292 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 10 Moosach vom 16.10.2024 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 18. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02293 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 10 Moosach vom 16.10.2024 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 19. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02999 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 10 Moosach vom 16.10.2025 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 13.: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FabS)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den tatsächlichen Abstellplatzbedarf von Fahrrädern für verschiedene Nutzungsarten zu prüfen und sich dabei auf die Nutzungen Wohnen, Büro und Einzelhandel zu konzentrieren, um zügig (möglichst 2. Quartal 2027) Ergebnisse präsentieren zu können. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Mobilitätsreferat wird gebeten, dem Stadtrat in einer gemeinsamen Sitzungsvorlage beider Referate die Ergebnisse des Prüfauftrags zu den tatsächlichen Fahrradabstellplatzbedarfen einzelner Nutzungsarten darzustellen sowie einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten)
- 14.: Fristverlängerung für aufgegriffene Stadtratsanträge
- 15.: „Wohnen in München VII“ Erfahrungsbericht für das Jahr 2025 Programm „Bezahlbares Wohnen und Leben in München“ Erfahrungsbericht für das Jahr 2025
- 16.: PaketPost-Areal a) Stadtratsantrag b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg