Verwaltungs- und Personalausschuss (2026-04-22 13:30:00)
| Datum: | 22.04.2026, 13:30 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Förderung des CSD 2026 aus den Mitteln des Fonds Queere Gleichstellung
- I.2.: Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt München Einmaliger Verzicht auf die Dynamisierung der Aufwandsentschädigungen bzw. Ersatzleistungen für die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 04.03.2026 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18246) beschlossene Ziffer 6. „Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage beschlossen.“ wird aufgehoben. 2. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 2 a beschlossen. 3. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 11 der durch Beschluss in dieser Sitzung neu gefassten Hauptsatzung wird nach dem 01.05.2026 einmalig auf die Dynamisierung aller in der Hauptsatzung enthaltenen Entschädigungstatbestände verzichtet, die sich aus einer Übertragung der nächsten per Gesetz für die städtischen Beamt*innen geltenden relativen Erhöhung der Grundbesoldung in Besoldungsgruppe A 16 für die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder ergäbe. 4. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 06410 vom 12.02.2026 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Rahmenvertrag zur Fortführung eines Fahrradleasingmodells in Form der Entgeltumwandlung für städtische Mitarbeitende; Vergabeermächtigung zur EU-weiten Ausschreibung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Vergabestelle 1 wird zum Abschluss eines Rahmenvertrags zur Fortführung eines Fahrradleasingmodells in Form der Entgeltumwandlung für städtische Mitarbeitende ermächtigt. 3. Der Ausschuss stimmt zu, dass die Vergabestelle 1 den Auftrag mit dem oben genannten Schätzwert und bis zu einem maximalen Abrufvolumen (Höchstmenge) bis zum 1,5-fachen des Schätzwerts vergibt. 4. Die Vergabestelle 1 führt die Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 5. Eine erneute Beschlussfassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls das wirtschaftlichste Angebot den Schätzwert um mehr als 20 % übersteigen sollte. 6. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte, um Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- II.2.: Bericht zur Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von digitaler Gewalt
Nicht-Öffentlicher Teil
- I.: Direktorium
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Direktorium; Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch
- II.2.: Baureferat; Beförderung
- II.3.: Referat für Klima- und Umweltschutz; Höhergruppierung
- II.4.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Beförderung
- II.5.: Referat für Klima- und Umweltschutz; Beförderung
- II.6.: Referat für Arbeit und Wirtschaft; Ruhestandsversetzung nach Altersteilzeit
- II.7.: Kreisverwaltungsreferat; Ruhestandsversetzung
- II.8.: Kreisverwaltungsreferat; Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch
- II.9.: Gesundheitsreferat; Höhergruppierung
- II.10.: Gesundheitsreferat; Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch
- II.11.: Personal- und Organisationsreferat; Befristete Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze gem. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI
- II.12.: Personal- und Organisationsreferat; Befristete Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze gem. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI
- II.13.: Kreisverwaltungsreferat; Höhergruppierung
- II.14.: Gesundheitsreferat; Höhergruppierung
- II.15.: Kreisverwaltungsreferat; Beförderung
- II.16.: Kreisverwaltungsreferat; Beförderung
- II.17.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Beförderung
- II.18.: Gesundheitsreferat, SG Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung, Ärztliches Team 1; Einstellung