Vollversammlung (2026-05-11 14:00:00)
| Datum: | 11.05.2026, 14:00 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Vollversammlung |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Teil A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil A.1.: Wahl der*des berufsmäßigen 2. Bürgermeister*in gem. Art. 35 Abs. 1 GO und § 2 der Hauptsatzung und Vereidigung durch den Oberbürgermeister Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19586
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Wahl und Vereidigung der berufsmäßigen 2. Bürgermeisterin wird in dieser Sitzung gemäß obigem Vortrag durchgeführt. Bekanntgabe des Wahlergebnisses aufgrund der Wahlniederschrift (siehe Anlage): Zur 2. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München wurde gewählt: Frau Stadträtin Mona Fuchs)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19586
- Teil A.2.: Wahl der*des berufsmäßigen 3. Bürgermeister*in gem. Art. 35 Abs. 1 GO und § 2 der Hauptsatzung und Vereidigung durch den Oberbürgermeister Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19587
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Wahl und Vereidigung der berufsmäßigen 3. Bürgermeister*in wird in dieser Sitzung gemäß obigem Vortrag durchgeführt. Bekanntgabe des Wahlergebnisses aufgrund der Wahlniederschrift (siehe Anlage): Zur 3. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München wurde gewählt: Frau Stadträtin Verena Dietl)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19587
- Teil A.3.: Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung Zweite*r Bürgermeister*in Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19729
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Amt der Zweiten Bürgermeisterin wird in die Besoldungsgruppe B9 ein- gestuft. 2. Die Dienstaufwandsentschädigung der Zweiten Bürgermeisterin wird begin- nend ab 01.05.2026 auf den gemäß Art. 46 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG angegebenen Höchstsatz (derzeit monatlich 1.365,78 €) festgelegt.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19729
- Teil A.4.: Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung Dritte*r Bürgermeister*in Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19730
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Amt der Dritten Bürgermeisterin wird in die Besoldungsgruppe B8 ein- gestuft. 2. Die Dienstaufwandsentschädigung der Dritten Bürgermeisterin wird beginnend ab 01.05.2026 auf den gemäß Art. 46 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG angegebenen Höchstsatz (derzeit monatlich 1.365,78 €) fest- gelegt.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19730
- Teil A.5.: Erlass einer Geschäftsordnung Übertragung personalrechtlicher Befugnisse auf den Oberbürgermeister Weitere Stellvertretung des Oberbürgermeisters Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19771
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) wird mit Ausnahme von § 47a gemäß Anlage 1 mit folgender Änderung beschlossen. Unter § 45, Abs. 4 wird folgender vierter Satz ergänzt: „Den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften werden die Sitzungs- unterlagen auf Antrag in benötigter Anzahl in Papierform zur Verfügung gestellt. Der Antrag kann jederzeit widerrufen werden.“ 2. § 47a der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. (Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder erforderlich) 3. Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister*innen bestimmt der Stadtrat gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 für die Amtsperiode 2026/2032 die weiteren Stellvertretungen in folgender Reihenfolge: 3.1 Erste Stellvertretung: StR Sebastian Weisenburger 3.2 Zweite Stellvertretung: StR Manuel Pretzl 3.3 Dritte Stellvertretung: StRin Anne Hübner 3.4 Vierte Stellvertretung: StRin Sibylle Stöhr 3.5 Fünfte Stellvertretung: StR Prof. Dr. Jörg Hoffmann 4. Die in § 24 Nr. 1b) GeschO (Anlage 1) aufgezählten personalrechtlichen Befugnisse werden auf den Oberbürgermeister übertragen. (Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates erforderlich) 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06484 der Fraktion ÖDP/München-Liste vom 04.03.2026 (Anlage 3) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19771
- Teil A.6.: Sachmittel-Ausstattung der Parteien und Wählergruppen des neu gewählten Stadtrats; Bürokosten, Raumverteilung Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19731
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem im Vortrag dargestellten Verfahren zur Festlegung der Bürokostenzuschüsse für Fraktionen, Fraktions- oder Ausschussgemeinschaften, Parteien und Wählergruppierungen sowie Einzelstadtratsmitgliedern ohne Ausschussbeteiligung sowie zur Raumverteilung wird zugestimmt. 2. Die Bürokostenzuschüsse (Jahresbeträge vor Konsolidierung) werden ab 01.05.2026 festgesetzt auf a) einen Sockelbetrag von 17.500,00 € je Partei, Fraktion, Gruppierung oder Ausschussgemeinschaft, die in allen Ausschüssen vertreten ist. Bei einer teilweisen Vertretung in Ausschüssen wird der Sockelbetrag anteilig gewährt nach dem Verhältnis Anzahl Ausschussvertretungen der Partei, Fraktion, Gruppierung oder Ausschussgemeinschaft zur Gesamtanzahl der Ausschüsse. b) einen Pro-Kopf-Zuschuss von 3.062,50 € je Stadtratsmitglied, das einer Gruppierung angehört, die in einem oder mehreren Ausschüssen vertreten ist (zusätzlich zum Sockelbetrag gemäß a)), bzw. einen erhöhten Pro-Kopf- Zuschuss von 4.375,00 € je Stadtratsmitglied, das einer Gruppierung angehört, die in keinem Ausschuss vertreten ist (ohne Sockelbetrag gemäß a).)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19731
- Teil A.7.: Ausstattung des ehrenamtlichen Stadtrats mit Personal Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19810
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die im Vortrag vorgestellte Regelung zur Finanzierung der Personalausstat- tung der Fraktionen, nicht ausschusswirksamen Fraktionsgemeinschaften, der in Ausschüssen vertretenen Parteien und Wählergruppen ohne Fraktionsstatus und der Ausschussgemeinschaften, zur finanziellen Aus- stattung der nicht in Ausschüssen vertretenen Parteien und Wählergruppen, zu den Voraussetzungen der Gewährung der finanziellen Entschädigung wird gebilligt. 2. Das Direktorium wird beauftragt, im Benehmen mit der Stadtkämmerei die entsprechende Finanzierung der Mittel sicherzustellen. 3. Das Budget für die Personalausstattung wird auf 5.100.000 Euro p.a. zzgl. einer jährlichen zweiprozentigen Dynamisierung festgeschrieben. 4. Das Direktorium und das Personal- und Organisationsreferat werden beauf- tragt, bei etwaigen Änderungen der Zusammensetzung der Fraktionen, nicht ausschusswirksamen Fraktionsgemeinschaften und Ausschussgemeinschaf- ten die Personalbudgets bzw. finanziellen Entschädigungen auf dem Büro- weg anzupassen.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19810
- Teil A.8.: Zustimmung zur Übertragung personalrechtlicher Befugnisse nach Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19320
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen für die Beamt*innen bis BesGr. A 14 und die Arbeitnehmer*innen bis EGr. 14 TVöD oder einem entsprechenden Entgelt auf die in den Anlagen A.1 bis A.16 aufgeführten Funktionen in dem dort aufgeführten Umfang wird zugestimmt. 2. Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen für die Beamt*innen bis BesGr. A 14 und die Arbeitnehmer*innen bis EGr. 14 TVöD oder einem entsprechenden Entgelt auf die in den Anlagen B.1 bis B.7 aufgeführten Funktionen in dem dort beschriebenen Umfang wird zugestimmt. 3. Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen für die der Stadtwerke München GmbH nach § 123 a Abs. 2 BRRG zugewiesenen Beamt*innen bis BesGr. A 14 auf Bedienstete, die gem. § 123 a Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) der Stadtwerke München GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind, in ihrer Funktion der Personalbetreuung für zugewiesene Beamt*innen bei der Stadtwerke München GmbH in dem im Vortrag genannten Umfang wird zugestimmt. 4. Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen für die Beamt*innen bis BesGr. A 14 und die Arbeitnehmer*innen bis EGr. 14 TVöD oder einem entsprechenden Entgelt auf die in der Anlage C aufgeführten Bediensteten des Personal- und Organisationsreferats in dem dort aufgeführten Umfang wird zugestimmt.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19320
- Teil A.9.: Zukunft Oide Wiesn – Konzept und Änderung der Anmeldebedingungen Damit die Oide Wiesn etwas Besonderes bleibt – interfraktionellen Arbeitsprozess starten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Für den Wiedereinlass auf die Oide Wiesn gilt ab 2026 ff. folgendes a) Die Ausgabe der Einlassbänder beim Betreten des Veranstaltungsgeländes entfällt. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes erhalten die Besucher*innen auf Verlangen einen Stempel für den Wiedereinlass. b) Der Eintritt erfolgt mittels QR-Code-Ticket und scann bei gleichzeitiger Entwertung des Tickets beim Zugang. c) Der Zutritt zum OW1 (ggü. Oktoberfest-Riesenrad) ist zum Wiedereinlass und mit gültigem Ticket möglich. 2. Die Ausgabe der Einlassbänder vom RAW an die Zelte entfällt ab 2026. Die Zelte bestellen die Tickets für ihre Reservierungsgäste mittels personalisiertem Zugang online direkt beim Dienstleister. 3. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird mit der Beauftragung von München Ticket als Kassendienstleister und dem Abschluss eines Vertrages mit jeweils dreimaliger Verlängerungsoption, sofern dieser wirtschaftlich ist, beauftragt. 4. Das RAW wird beauftragt den Fahrpreis für Schaustellergeschäfte für die Anmeldebedingungen für die Oide Wiesn 2027 ff. für Besucher*innen ab 14 Jahren auf 2,50 € zu erhöhen. 5. Das RAW wird damit beauftragt, die Anmeldebedingungen für die Oide Wiesn 2027 für das Musikantenzelt wie in Anlage 1 dargestellt, zu ändern. 6. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06102 von Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06010 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Hans-Peter Mehling vom 29.10.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06103 von SPD-Fraktion, CSU mit FREIE WÄHLER, FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 26.11.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05577 von FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 16.04.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 10. Das RAW wird beauftragt noch einmal Gespräche mit dem Bayerischen Bauernverband, mit dem Ziel, dass das ZLF nicht parallel zum Oktoberfest stattfindet, zu führen.)
- Verwandter Antrag: Damit die Oide Wiesn etwas Besonderes bleibt – interfraktionellen Arbeitsprozess starten
- Verwandter Antrag: Oide Wiesn, Dauereintrittskarte
- Verwandter Antrag: Inklusion auf der Oidn Wiesn: Gleiche Chancen für alle Bands!
- Verwandter Antrag: Oide Wiesn dauerhaft sichern – Frühlingsfest und ZLF zusammenlegen
- Teil A.10.: Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Entfall des 18 Euro Verzehrgutscheins beim Mindestverzehr in den Oide Wiesn Festzelten wird zugestimmt. Das RAW wird mit der Änderung der Oide Wiesn Verträge beauftragt. 2. Der Vorverlegung der Musikzeiten der gastronomischen Großbetriebe um täglich eine Stunde wird unter der Voraussetzung, dass täglich bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik gespielt wird, zugestimmt. 3. Das RAW wird damit beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung (Vorführung pyrotechnischer Effekte) für den letzten Abend des Oktoberfestes für das Entzünden von Wunderkerzen beim KVR zu beantragen. 4. Die Neufassung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 wird, wie in der Anlage vorgeschlagen, genehmigt.)
- Teil B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- Teil D: Nachprüfungsanträge
- Teil D.1.: Martin-Luther-Straße Auswertung der Gelbmarkierung und Umsetzungsempfehlung
Nicht-Öffentlicher Teil
- Teil A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil A.1.: Zulassungen Oktoberfest 2026
- Teil A.2.: Zulassungen Oide Wiesn 2026
- Teil B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- Teil D: Nachprüfungsanträge