Vollversammlung (2026-05-20 09:00:00)
| Datum: | 20.05.2026, 09:00 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Vollversammlung |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Teil A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil A.1.: Vereidigung von Frau StRin Liliana Parente
- Teil A.2.: Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19728
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister wird beginnend ab 01.05.2026 auf den gemäß Art. 46 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG angegebenen Höchstsatz (derzeit monatlich 1.690,44 €) festgelegt.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19728
- Teil A.3.: Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19537
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Stadtratsmitglieder werden in der heutigen Sitzung entsprechend den Benennungen der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder für die jeweiligen Ausschüsse bestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Stadtratsmitglieder, die dem jeweiligen Ausschuss nicht angehören, werden gemäß alphabetischer Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder für ihre jeweilige Partei oder Wählergruppen berufen, sofern die Partei oder Wählergruppe nicht eine andere Vertretungsreihenfolge zu Protokoll gibt. 3. Stadtratsmitglieder, die im Laufe der Amtsperiode nachrücken aufgrund des Ausscheidens eines Stadtratsmitglieds, werden in allen Ausschüssen des Stadtrats, denen sie nicht als Mitglied angehören, als stellvertretende Mitglieder für ihre Partei und Wählergruppe gemäß alphabetischer Reihenfolge berufen, sofern die Partei oder Wählergruppe nicht eine andere Vertretungsreihenfolge zu Protokoll gibt. 4. Stadtratsmitglieder, die aus einem Ausschuss ausscheiden, gehören diesem künftig als stellvertretendes Mitglied gemäß alphabetischer Reihenfolge an, sofern die Partei oder Wählergruppe nicht eine andere Vertretungsreihenfolge zu Protokoll gibt. Die Möglichkeit der Abberufung und Neubesetzung durch den Stadtrat auf Wunsch der entsendenden Partei oder Wählergruppe nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen bleibt davon unberührt. 5. Die Stellvertretungslisten werden während der Amtsperiode von der Verwaltung im Büroweg geführt. Hierfür bedarf es keines neuerlichen Stadtratsbeschlusses.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19537
- Teil A.4.: Neubildung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses; Wahl der nicht der Vertretungskörperschaft angehörenden Mitglieder Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19536
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19536
- Teil A.5.: Rechnungsprüfungsausschuss Bestellung der Mitglieder und der/des Vorsitzenden Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19535
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19535
- Teil A.6.: Besetzung der Korreferatsgebiete Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19534
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Vollversammlung des Stadtrates bestellt für die Amtsperiode 2026-32 die von den Fraktionen in der heutigen Sitzung zu Protokoll gegebenen Stadtratsmitglieder zu Korreferenten/Korreferentinnen und deren Stellvertretung der jeweils genannten Referate. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Sollte bei der Berechnung ein Patt entstehen, wird dieses durch die Anzahl der Wählerstimmen bei der Kommunalwahl aufgelöst. 3. Bei Änderung des Stärkeverhältnisses im Stadtrat während dieser Amtsperiode findet keine Neuberechnung der Korreferatsgebiete statt. Die Möglichkeit der Abberufung und Neubesetzung durch den Stadtrat auf Wunsch der entsendenden Fraktion nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen bleibt davon unberührt. 4. Sollte während dieser Amtsperiode ein neues Korreferatsgebiet geschaffen werden, ist eine Neuberechnung aufgrund des dann geltenden Stärkeverhältnisses vorzunehmen. Das neue Korreferatsgebiet fällt dann der Fraktion zu, die aufgrund der Neuberechnung ein weiteres bzw. erstmals ein Korreferatsgebiet erhält. 5. Wenn ein Korreferatsgebiet während dieser Amtsperiode entfallen sollte, erfolgt keine Neuberechnung der verbleibenden Korreferatsgebiete.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19534
- Teil A.7.: Bayerischer Städtetag: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt München für die Vollversammlung und deren Stellvertretung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. In die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages werden für die Amtsperiode 2026-2032 gemäß Anlage 2 Delegierte benannt und entsandt und als deren Stellvertretung Ersatzdelegierte mit Reihenfolge festgelegt bzw. in der Sitzung zu Protokoll gegeben. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Für den Fall der Wahl des Oberbürgermeisters in den Vorstand des Bayerischen Städtetages benennt die Fraktion Die Grünen als Ersatzdelegierte/n Stadträtin/Stadtrat ______________________________. 3. Bei Änderung des Stärkeverhältnisses im Stadtrat während dieser Amtsperiode findet keine Neuberechnung statt. Die Möglichkeit der Abberufung und Neubesetzung durch den Stadtrat auf Wunsch der entsendenden Fraktion oder Wählergruppe nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen bleibt davon unberührt. 4. Sollte bei der Berechnung ein Patt entstehen, wird dieses durch die Anzahl der Wählerstimmen bei der Kommunalwahl aufgelöst. Redaktioneller Hinweis zur Anlage 2: Für die AfD werden als Delegierte Christian Christoph und Daniel Stanke sowie als Stellvertretungen 1. Jörg Schäfer und 2. Jitka Machyan benannt.)
- Teil A.8.: Wichtige Neuregelungen bei den Kosten für die Unterkunft in SGB II und SGB XII
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass - für Mieterinnen und Mieter eine Übergangszeit für die Absenkung der Kosten der Unterkunft eingeführt wird - für den SGB XII-Leistungsbereich eine Härtefallregelung den Verbleib auch in einer Wohnung ermöglicht, die über dem 1,5-Fachen der Mietobergrenze liegt - und dass Bettplatzentgelte im Rahmen der Unterbringung nach dem Ordnungsrecht von den Neuregelungen ausgenommen werden.)
- Teil A.9.: Preiswesen der Landeshauptstadt München 2026 Vergabe der Stipendien für Bildende Kunst der Landeshauptstadt München und des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises für Bildende Kunst
- Teil A.10.: PaketPost-Areal a) Stadtratsantrag b) Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
- Teil A.11.: Bewerbung der Landeshauptstadt München um Olympische und Paralympische Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 Zustimmung zur Bewerbung und Ermächtigung zur Abgabe der Konzeptvertiefung Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 19812
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 19812
- Teil A.12.: Bestellung des Herrn Oberbürgermeisters zum Standesbeamten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Herr Oberbürgermeister Dominik Krause wird zum Standesbeamten für die Standesamtsbezirke München und München-Pasing bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Die Bestellung erfolgt auf Widerruf und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit. Im Falle einer Wiederwahl des Oberbürgermeisters gilt die Bestellung bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.)
- Teil B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- Teil C.1.: Honorarkürzungen Psychotherapie
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium und dem erweiterten Bewertungsausschuss dafür einzusetzen, dass die Kürzungen der Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen zurückgenommen werden. 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium dafür einzusetzen, dass die Vergütungsgrundlagen psychotherapeutischer Leistungen so reformiert werden, dass der tatsächliche zeitliche, organisatorische und dokumentarische Aufwand angemessen berücksichtigt wird. 4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gegenüber der Bundesregierung und weiteren zuständigen Akteuren dafür einzusetzen, dass die Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung stärker an tatsächlichen Wartezeiten und regionalen Versorgungsbedarfen ausgerichtet sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung dauerhaft sichergestellt wird. 5. Der Antrag Nr. 26-32 / A 00009 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.)
- Teil D: Nachprüfungsanträge
Nicht-Öffentlicher Teil
- Teil A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil A.1.: Nebentätigkeit Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Merk
- Teil B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- Teil D: Nachprüfungsanträge