Vollversammlung (2026-02-04 09:00:00)
| Datum: | 04.02.2026, 09:00 |
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| Ort: | Großer Sitzungssaal |
| Gremium: | Vollversammlung |
| Dokumente: |
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Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Teil A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil A.1.: Unterstützung junger Erwachsener durch Schaffung betreuter Wohnmöglichkeiten im Kreativlabor
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Kulturausschusses.)
- Teil A.2.: Neuregelung der IT-Ausstattung ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder sowie der Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets; Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses.)
- Teil A.3.: Beauftragung zur Erstellung des Entwurfs der 10. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz. Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und CSU mit FREIE WÄHLER gilt als eingebracht.)
- Teil B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschuss gemeinsam mit dem IT-Ausschuss vom 28.01.2026
- 1.: Neuregelung der IT-Ausstattung ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder sowie der Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets; Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt München
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses 28.01.2026
- 2.: Rechtsschutzhilfe für Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Neufassung der Richtlinien
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Dienstkräften der Landeshauptstadt München wird nach Maßgabe der beiliegenden Rechtsschutzhilferichtlinien Rechtsschutzhilfe gewährt. 2. Die mit Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11.03.2009 und der Stadtratsvollversammlung vom 18.03.2009 beschlossenen Rechtsschutzhilferichtlinien der Landeshauptstadt München werden mit Inkrafttreten der beiliegenden Rechtsschutzhilferichtlinien aufgehoben.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 13.01.2026
- 3.: Terminverlängerung für aufgegriffene und noch in Bearbeitung befindliche Stadtratsanträge - Stadtjugendamt Bericht zu Kinder- und Jugendkulturarbeit in München sichern diverse Anträge
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02707 vom 07.12.2016 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04510 vom 09.10.2018 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05469 vom 06.06.2019 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05053 vom 28.02.2019 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05047 vom 28.02.2019 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05030 vom 26.02.2019 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 7. Die integrierten Anträge Nr. 14-20 / A 07024 vom 25.04.2020 und Nr. 20-26 / A 01429 vom 11.05.2021 bleiben aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung der Anträge wird verlängert bis 31.12.2027. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 04047 vom 28.07.2023 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.07.2027. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 03787 vom 05.04.2023 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 10. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01614 vom 02.07.2021 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027. 11. Der Antrag Nr. 20-26 / A 04119 vom 30.08.2023 wird aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2027.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 29.01.2026
- 4.: Bindungsverlängerung im Bestand Kooperation mit einem großen Bestandshalter Konzeptionelle Überarbeitung des Münchner Belegrechtsprogramms Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11084 Auftrag aus dem Beschluss (Antragsziffer 11)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der konzeptionellen Umsetzung der Verlängerung von Bindungen zur Sicherung des geförderten und bezahlbaren Wohnraums und zum Erhalt und Ausbau der Eingriffsreserve der Landeshauptstadt München zu. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass eine Umsetzung des Konzepts Bindungsverlängerung erst mit einer gesicherten Finanzierung erfolgen kann. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, dem Stadtrat zu jedem Projekt im Rahmen der Bindungsverlängerung eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen, die jeweils die Finanzierung darlegt. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, das Thema „Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Bayern“ in geeigneter Weise in die Gremienarbeit des Bayerischen Städtetags einzubringen. Ziel ist es, gemeinsam mit anderen bayerischen Kommunen auf die Bedeutung einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung durch den Freistaat Bayern hinzuweisen. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, Möglichkeiten einer Umsetzung für den Ankauf von Wohnbeständen mit auslaufenden Bindungen durch die Münchner Wohnen über ein Stiftungsmodell zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen. 6. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05733 von der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt vom 03.07.2025 wurde geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05902 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 11.09.2025 wurde geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05901 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 11.09.2025 wurde geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05957 von der SPD-Fraktion vom 30.09.2025 wurde geschäftsordnungsgemäß behandelt.)
- Verwandter Antrag: Konzeptionelle Überarbeitung des Münchner Belegrechtsprogramms Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen: Das Münchner Belegrechtsprogramm zum Erfolg führen Schnelle Hilfe für Münchens Mieter: Ausweitung des Belegrechtsprogramms „Soziales Vermieten leicht gemacht“
- 5.: Ein Konzept für Jugendpartys im öffentlichen Raum entwickeln und erproben - Evaluation der Munich Urban Celebrations MUCs
- Bestätigung eines Beschlusses des Bauausschusses vom 13.01.2026
- 6.: Landshuter Allee-Tunnel Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg 1. Genehmigung der Beauftragung vorgezogener Planungsleistungen 2. Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Stadtwerke München GmbH 3. Dienstbarkeit zugunsten der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Baureferat wird beauftragt, alle notwendigen Teilleistungen der Planung für die sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung des Landshuter Allee-Tunnels abzurufen, die zur Erstellung der Projektgenehmigung und zur Vorbereitung der Ausführung notwendig sind. 2. Das Baureferat wird beauftragt, gegenüber der Stadtwerke München GmbH eine Kostenübernahmeerklärung bezüglich der voraussichtlich anfallenden Planungskosten für die Vorbereitung der Ausführung abzugeben. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, den benötigten Grund für die Erweiterung des Tunnelbetriebsgebäudes durch die Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten der Landeshauptstadt München, entsprechend dem Erwerbsauftrag des Baureferates, zu sichern. Die Verhandlungen sollen unverzüglich begonnen werden. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten zu prüfen, ob in der Nähe des Tunnels eine temporäre Brandfeuerwache eingerichtet werden kann, beispielsweise in der nebenliegenden Polizeidirektion. Dadurch soll es ermöglicht werden, die Löschzeiten zu verkürzen und damit das Durchfahrtsverbot für größere LKW wieder aufgehoben werden. 5. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2025 - 2029 wird wie folgt angepasst: MIP alt: Nachrüstungsprogramm für sicherheitstechnische Ausstattung von Tunnels (gem. RABT), UA 6300, Maßnahme Nr. 4280, RF 405 GRZ Gesamt- kosten in 1.000 € Bisher finanziert Programm -zeitraum 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Restfinanzierung 2031 ff. 950 3.203 2.360 843 350 423 70 0 0 0 0 B Summe 3.203 2.360 843 350 423 70 0 0 0 0 G Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Z Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St.A. 3.203 2.360 843 350 423 70 0 0 0 0 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Februar 2026 - 2 - MIP neu: Nachrüstungsprogramm für sicherheitstechnische Ausstattung von Tunnels (gem. RABT), UA 6300, Maßnahme Nr. 4280, RF 405 GRZ Gesamt- kosten in 1.000 € Bisher finanziert Programm- zeitraum 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Restfinanzierung 2031 ff. 950 3.983 2.360 1.623 350 1.203 70 0 0 0 0 B Summe 3.983 2.360 1.623 350 1.203 70 0 0 0 0 G Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Z Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St.A. 3.983 2.360 1.623 350 1.203 70 0 0 0 0 MIP alt: Altstadtringtunnel – Sicherheitsnachrüstung und Straßenumbau, UA 6300, Maßnahme Nr. 8965, RF 35 GRZ Gesamt- kosten in 1.000 € Bisher finanziert Programm -zeitraum 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Restfinanzierung 2031 ff. 950 140.600 98.579 42.021 10.600 10.000 19.999 1.422 0 0 0 B Summe 140.600 98.579 42.021 10.600 10.000 19.999 1.422 0 0 0 G Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Z Summe 31.269 27.447 3.822 2.160 1.662 0 0 0 0 0 St.A. 109.331 71.132 38.199 8.440 8.338 19.999 1.422 0 0 0 MIP neu: Altstadtringtunnel – Sicherheitsnachrüstung und Straßenumbau UA 6300, Maßnahme Nr. 8965, RF 35 GRZ Gesamt- kosten in 1.000 € Bisher finanziert Programm- zeitraum 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Restfinanzierung 2031 ff. 950 139.820 98.579 41.241 10.600 9.220 19.999 1.422 0 0 0 B Summe 139.820 98.579 41.241 10.600 9.220 19.999 1.422 0 0 0 G Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Z Summe 31.269 27.447 3.822 2.160 1.662 0 0 0 0 0 St.A. 108.551 71.132 37.419 8.440 7.558 19.999 1.422 0 0 0 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Februar 2026 - 3 - 6. Das Baureferat wird beauftragt, bei der Finanzposition 6300.950.4280.4 die erforderlichen Finanzmittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2026 ff. rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2026 ff. anzumelden.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.01.2026
- 7.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2204 Candidplatz (östlich), Waldeckstraße (südlich), Auer Mühlbach (westlich), Candidstraße (nördlich) - privates Vorhaben am Candidplatz - (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1118 und Nr. 457 - Einleitungsbeschluss - Stadtbezirk 18 Untergiesing-Harlaching
- 8.: Perspektive München: Strategie und Management nachhaltiger Stadtentwicklung - Ergebnisse der Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzeptes und nächste Schritte
- 9.: Perspektive München - Leitlinie Freiraum Strategische Ziele und Grundlagen der Grün- und Freiraumentwicklung Anträge und Empfehlungen
- Bestätigung von Beschlüssen des Sportausschusses vom 14.01.2026
- 10.: Kanu-Club Turngemeinde München e. V. Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln 1. Verlängerung des Mietvertrages über eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 149, Gemarkung Thalkirchen, Zentralländstraße 4, 81379 München 2. Erweiterungsbau eines Bootslagers, Förderung der Baumaßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Sportausschuss empfiehlt als vorberatender Ausschuss: Der Kanu-Club Turngemeinde München e. V. wird für die Errichtung des Bootslagers auf seiner Sportanlage an der Zentralländstraße 4 ein zinsloses Darlehen in Höhe von max. 47.150 € im Rahmen der Förderung (10 %) gemäß der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München mit einer Laufzeit von 15 Jahren bewilligt.)
- 11.: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" Sportbauprogramm - Teil 1 "Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“, 4. Maßnahmenpaket, Aubinger Str. 12
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und einer finanziellen Beteiligung des Bundes in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, das Projekt Aubinger Str. 12 aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ mit dem, im genehmigten Vorplanungsauftrag festgelegten, Projektumfang (Projektkosten 10 Mio. Euro, siehe Anlage 4) zu realisieren. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 55% erfolgt, wie in Punkt 6 des Vortrags dargestellt, durch eine interne Mittelumschichtung aus Bauunterhaltsmitteln des Referates für Bildung und Sport.Bei einer entsprechenden Projektzusage sollen die Bundesmittel vorrangig vor den kommunalen Finanzmitteln eingesetzt werden. Überschreitungen des Finanzrahmens müssen vom Stadtrat genehmigt werden. Ist die Bundesförderung niedriger als 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben, wird die Realisierung des o. g. Vorhabens dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorgelegt. 2. Für den Fall, dass die Bewerbung beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ nicht erfolgreich ist, wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, das Projekt Aubinger Str. 12 aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ – wie in Punkt 5 des Vortrags beschrieben – mit einem reduzierten Projektumfang (Projektkosten 5,5 Mio. Euro) zu realisieren. Die Finanzierung der Projektkosten erfolgt, wie in Punkt 6 des Vortrags dargestellt, insbesondere durch eine interne Mittelumschichtung aus Bauunterhaltsmitteln des Referates für Bildung und Sport. Überschreitungen dieses Finanzrahmens müssen vom Stadtrat genehmigt werden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Februar 2026 - 2 - 3. Den Vorschlägen zur Abbildung im Finanzhaushalt wird zugestimmt. Das Baureferat wird ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsmittel für das Projekt Aubinger Str. 12 im Rahmen des jeweils entsprechenden Nachtragshaushalts- bzw. Haushaltsplanaufstellungsverfahrens termingerecht anzumelden. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab 2026 anfallenden investiven Kosten durch Umwidmung der Budgetmittel aus investiven Bauunterhaltsmitteln der Säule 2 zu finanzieren. 5. Der folgenden Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms (MIP) 2025 – 2029 wird zugestimmt: MIP alt: Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez. (Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 188.691 0 161.091 12.087 46.352 45.952 29.100 27.600 27.600 Sum 188.691 0 161.091 12.087 46.352 45.952 29.100 27.600 27.600 S.I. 188.691 0 161.091 12.087 46.352 45.952 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 St.A. 182.815 0 156.215 10.511 46.052 44.952 28.100 26.600 26.600 MIP neu: Modernisierung der Freisportanlage Aubinger Str. 12, 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms, Teil 1, Maßnahmen-Nummer 5640.8360 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (950) 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 Sum 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 S.I. 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 St.A. 5.500 82 5.418 0 1.000 4.418 0 0 0 0 Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez. (Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 183.273 0 155.673 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 Sum 183.273 0 155.673 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 S.I. 183.273 0 155.673 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Februar 2026 - 3 - St.A. 177.397 0 150.797 10.511 45.052 40.534 28.100 26.600 26.600 6. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, auf Grundlage der verwaltungsinternen Projekt-entscheidungen – unter Einhaltung des genehmigten Finanzrahmens – die jeweils betroffenen Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen umzuschichten und das MIP entsprechend zu ändern. 7. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05986 von Herrn StR Winfried Kaum, Frau StRin Alexandra Gaßmann und Frau StRin Ulrike Grimm vom 17.10.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 08344 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 11.11.2025 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. 9. Der BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 08347 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 11.11.2025 ist hiermit satzungsgemäß behandelt.)
- 12.: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" Sportbauprogramm - Teil 1 "Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“, 4. Maßnahmenpaket, Westpreußenstraße 60
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und einer finanziellen Beteiligung des Bundes in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, das Projekt Westpreußenstraße 60 aus dem 4. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“ mit dem, im genehmigten Vorplanungsauftrag festgelegten, Projektumfang (Projektkosten 10,8 Mio. Euro, siehe Anlage 2) zu realisieren. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 55% erfolgt wie in Punkt 5 des Vortrags dargestellt, durch eine interne Mittelumschichtung aus Bauunterhaltsmitteln des Referates für Bildung und Sport. Bei einer entsprechenden Projektzusage sollen die Bundesmittel vorrangig vor den kommunalen Finanzmitteln eingesetzt werden. Überschreitungen des Finanzrahmens müssen vom Stadtrat genehmigt werden. Ist die Bundesförderung niedriger als 45% der zuwendungsfähigen und zugleich der tatsächlichen Gesamtausgaben wird die Realisierung des o. g. Vorhabens dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorgelegt. 2. Den Vorschlägen zur Abbildung im Finanzhaushalt wird zugestimmt. Das Baureferat wird ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsmittel für das Projekt Westpreußenstraße 60 im Rahmen der jeweils entsprechenden Nachtragshaushalts- bzw. Haushaltsplanaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab 2026 anfallenden investiven Kosten durch Umwidmung der Budgetmittel aus Bauunterhaltsmitteln der Säule 2 zu finanzieren. 4. Für den Fall, dass die Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Februar 2026 - 2 - kommunaler Sportstätten“ erfolgreich und die Bundesförderung nicht niedriger als 45% der zuwendungsfähigen und zugleich tatsächlichen Gesamtausgaben ist, wird der folgenden Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms (MIP) 2025 – 2029 zugestimmt: MIP alt: Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 Sum 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.534 29.100 27.600 27.600 S.I. 183.273 0 155.67 3 12.087 45.352 41.543 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 St.A. 177.397 0 150.79 7 10.511 45.052 40.534 28.100 26.600 26.600 MIP neu: Modernisierung der Bezirkssportanlage Westpreußenstraße 60. Maßnahmenpaket des Sportbauprogramms, Teil 1, Maßnahmen-Nummer 5640.8430 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (950) 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 Sum 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 S.I. 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 St.A. 5.940 0 5.940 29 1.000 4.911 0 0 0 0 Pauschale – Säule 2, EEK, Maßnahmen-Nr. 2000.9970 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2024 Programmjahr 2025-2029 nachrichtlich Summe 2025 - 2029 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Finanz. 2031 ff B (935) 177.362 0 149.76 2 12.087 44.352 36.623 29.100 27.600 27.600 Sum 177.362 0 149.76 2 12.087 44.352 36.623 29.100 27.600 27.600 S.I. 177.362 0 149.76 2 12.087 44.352 36.623 29.100 27.600 27.600 361 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Februar 2026 - 3 - Sum 5.876 0 4.876 1.576 300 1.000 1.000 1.000 1.000 St.A. 171.486 0 144.88 6 10.511 44.052 35.623 28.100 26.600 26.600 5. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, auf Grundlage der verwaltungsinternen Projekt-entscheidungen – unter Einhaltung des genehmigten Finanzrahmens – die jeweils betroffenen Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen umzuschichten und das MIP entsprechend zu ändern. 6. Im Falle einer erfolglosen Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, gemeinsam mit dem Baureferat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs die wichtigsten sind. Dem Stadtrat ist der geänderte Vorplanungsauftrag inklusive der Darstellung der Finanzierung zur Entscheidung vorzulegen. 7. Der Antrag Nr. 20-26 / A 06029 von Herrn StR Jens Luther, Herrn StR Fabian Ewald, Frau StRin Ulrike Grimm vom 04.11.2025 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 13.01.2026
- 13.: Förderung des Kleinkindertagesstätten e. V. (KKT) für die Beratung der Träger der Mittagsbetreuung in der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wie im Vortrag unter Punkt 2.1.2 dargestellt, den KleinKindertagesstätten e.V. (KKT) ab 01.01.2026 über einen Zuwendungsbescheid jährlich zu fördern. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, einen Beratungs- und Qualitätszuschuss jedem von ihm geförderten Träger der Mittagsbetreuung wie im Vortrag unter 3. dargestellt ab dem 01.01.2026 zu gewähren. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, bei zunehmender Anzahl der Träger von Mittagsbetreuungen allen Trägern von Mittagsbetreuungen den Beratungszuschuss in gleicher Höhe, nämlich 240 €, zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt, soweit die bisherige Gesamtförderhöhe von 142.000 € überschritten wird, aus dem Budget des Referats für Bildung und Sport 4. Das Referat für Bildung und Sport wird weiter beauftragt, die Tarifsteigerungen in der künftigen KKT-Förderung – soweit deren Übernahme bei der Förderung aller Zuschussnehmer*innen der Landeshauptstadt München durch den Stadtrat beschlossen wird – aus dem eigenen Budget zu finanzieren. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, mit dem KKT e. V. die Wirksamkeit der veränderten Vertragsbestandteile sowie die Umsetzung der verschiedenen Förderungen zu evaluieren und dem Stadtrat Ende des zweiten Quartals 2027 darzustellen.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 15.01.2026
- 14.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 EBV wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebes München bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt: 1.1 Die Bilanz des Abfallwirtschaftsbetriebes München wird zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 429.725 T€ festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresüberschuss von 1.787 T€ festgestellt. 1.3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.787 T€ wird in die Bilanz 2025 vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebes München wird gemäß § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für die Stadtgüter München vom 15.01.2026
- 15.: Stadtgüter München (SgM); Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2024 der Stadtgüter München, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt. 2. Die Bilanz der Stadtgüter München wird zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 20.137.003,50 € festgestellt. 3. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 511.357,73 € festgestellt. 4. Der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 511.357,73 € wird in die Bilanz 2025 vorgetragen. 5. Der Gewinnvortrag 2024 wird wie folgt verwendet: Stammkapitalverzinsung 174.048,00 € Zuführung zur Rücklage 337.309,73 €. 6. Der Jahresabschluss 2024 der Stadtgüter München wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben. 7. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für die Märkte München vom 15.01.2026
- 16.: Märkte München (MM); Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 EBV wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2024 der Märkte München, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang mit Anlagennachweis sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststel- lung vorgelegt. 1.1. Die Bilanzsumme der Märkte München wird zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 115.526.534,87 EUR festgestellt. 1.2. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2024 wird mit einem Jahresgewinn i. H. v. 198.207,36 EUR festgestellt. 1.3. Der Jahresgewinn 2024 i. H. v 198.207,36 EUR wird in die Bilanz 2025 vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2024 der Märkte München wird gemäß § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.)
- Bestätigung eines Beschlusses des des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 27.01.2026
- 17.: ÖPNV-Bauprogramm Tram Westtangente Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.01.2026
- 18.: Umsetzung Masterplan Solares München - Bericht und Fortschreibung Photovoltaik-Agentur
- 19.: Pilotförderung Zirkuläres Bauen
- 20.: Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“
- Bestätigung eines Beschlusses des Mobilitätsausschusses vom 28.01.2026
- 21.: Mobilitätsstrategie 2035 Fortschreibung der Teilstrategie Wirtschaftsverkehr – Vorstellung der Roadmap Urbane Logistik
- Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 28.01.2026
- 22.: Einsparpotentiale durch Digitalisierung systematisch heben
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat beschließt den Prozess zur Realisierung der Digitalisierungsdividende für alle neuen Projekte ab dem 01.07.2026 (vgl. 4.1.). 2. Das IT-Referat wird beauftragt, gemeinsam mit Stadtkämmerei sowie dem Personal- und Organisationsreferat ein Digitalisierungsboard zu etablieren (vgl. 4.1. und 4.3. Ziele und Aufgaben). 3. Der Stadtrat stimmt den Regelungen zu Projekt- und Betriebskosten sowie der Digitalisierungsdividende für Digitalisierungsprojekte und IT-Services zu (vgl. 4.2.). 4. Das IT-Referat wird beauftragt, die wesentlichen Digitalisierungspotentiale in der gesamten Landeshauptstadt zu identifizieren. Dafür ist in Zusammenarbeit mit allen Referaten die stadtweite Facharchitektur sowie eine Gesamtübersicht über alle relevanten Kernprozesse zu erstellen. 5. Das IT-Referat wird beauftragt, dem Stadtrat ab 2027 im Rahmen des jährlichen Berichts zur Digitalisierungsstrategie über die identifizierten Digitalisierungspotentiale zu berichten. 6. Die Regelung der SV 14-20 / V 13424 aus 2018, dass ein Nachprüfungsverfahren zum End-of-lifecycle erfolgt, wird außer Kraft gesetzt. 7. Die Regelung der SV 20-26 / V 01810 aus 2021, Personalkosteneinsparungen nur zu 70 % zu realisieren und dass 30 % der entsprechenden Personalmittel in den jewei-ligen Teilhaushalten verbleiben, wird außer Kraft gesetzt. Haushaltswirksam ausgewiesene Einsparungen sind in voller Höhe zu realisieren. 8. Alle übrigen Festlegungen aus den Beschlüssen zur Wirtschaftlichkeit SV 14- 20 / V 13424 aus 2018 und SV 20-26 / V 01810 aus 2021 werden mit der Vorlage bestätigt. 9. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 05059 „Einsparpotentiale durch Digitalisierung systematisch heben“ ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.)
- 23.: Digitale Zugänge für alle: transparent und zielgruppengerecht! Handlungsbericht REGSAM – Das Regionale Netzwerk für Soziale Arbeit in München
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 03.02.2026
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 03.02.2026
- 24.: Änderung der Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund (Veranstaltungsrichtlinien) in Hinblick auf das Auswahlverfahren für die Durchführung einer Marathonveranstaltung
- 25.: Stadttauben - Ergebnisse der Taubenstudie, Anpassung der Förderrichtlinien für Taubenhäuser
- 26.: Taskforce Bahnhofsviertel – Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Förderung der Aufenthaltsqualität
- Teil C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- Teil C.1.: Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 4.2.2026: Gasmangellage mit Maßnahmen begegnen
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird gegen die Stimmen der AfD nicht zuerkannt. 2. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 6358 wird als regulärer Antrag aufgegriffen.)
- Teil C.2.: Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 04.02.2026 Stopp des Radentscheidprojekts Giesinger Berg
- Teil C.3.: Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Vollversammlung am 4. Februar 2026 Politische Kontrolle und Transparenz bei der Münchner Wohnen wiederherstellen!
- Teil C.4.: Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 04.02.2026 Komplette Finanzierung für Mini-München sicherstellen
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird gegen die Stimmen von CSU mit FREIE WÄHLER, ÖDP und AfD nicht zuerkannt. 2. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 6375 wird in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 10.03.2026 behandelt und bleibt somit als regulärer Antrag aufgegriffen.)
- Teil D: Nachprüfungsanträge
Nicht-Öffentlicher Teil
- Teil A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Teil B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 15.01.2026
- 1.: Neubesetzung des Umlegungsausschusses a) stellvertretende Verwaltungssachverständige b) stellvertretender Vermessungssachverständiger c) Bewertungssachverständiger d) stellvertretender Bewertungssachverständiger
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 15.01.2026
- 2.: Betriebsträgerschaft für die stadtteilkulturelle Einrichtung im 12. Stadtbezirk, Seidlvilla
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschuss vom 03.02.2026
- 3.: Ausreichung einer städtischen Ausfallbürgschaft zu Gunsten der München Klinik gGmbH (MüK)
- Teil C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- Teil D: Nachprüfungsanträge